Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Weideunterstandes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1020 und der Grundstückseinzäunung der Grundstücke Fl.Nr. 1020 und 1021 in Kollertshof vorgelegt. Bauherr ist der Eigentümer des geplanten Aktivstalles für Pferde auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerkes Zienecker in Kollertshof.

 

Der Weideunterstand mit einer Größe von ca. 84 m² soll in einer Holzkonstruktion mit Holz-Deckelschalung, einem Satteldach (Dachneigung 22°) und roter Ziegeleindeckung errichtet werden.

Die Zaunanlage besteht aus Hartholzpfosten mit Gewebebandbespannung und hat eine Höhe von 1,50 m.

 

Die Grundstücke Fl.Nr. 1020 und 1021 in Kollertshof liegen im Außenbereich und das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Der Gemeinderat möchte wissen, ob es nach § 35 BauG Gründe für eine Ablehnung des Bauantrages gibt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12