Sitzung: 19.04.2016 GSB/004/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines
Weideunterstandes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1020 und der Grundstückseinzäunung
der Grundstücke Fl.Nr. 1020 und 1021 in Kollertshof vorgelegt. Bauherr ist der
Eigentümer des geplanten Aktivstalles für Pferde auf dem Gelände des ehemaligen
Sägewerkes Zienecker in Kollertshof.
Der Weideunterstand mit einer Größe von ca. 84 m² soll in einer
Holzkonstruktion mit Holz-Deckelschalung, einem Satteldach (Dachneigung 22°) und
roter Ziegeleindeckung errichtet werden.
Die Zaunanlage besteht aus Hartholzpfosten mit Gewebebandbespannung und
hat eine Höhe von 1,50 m.
Die Grundstücke Fl.Nr. 1020 und 1021 in Kollertshof liegen im
Außenbereich und das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Der
Gemeinderat möchte wissen, ob es nach § 35 BauG Gründe für eine Ablehnung des
Bauantrages gibt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |