Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen (die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat in den Jahren 2014 und 2015 Bewilligungen über insgesamt 700.000 € erhalten).

Indikatoren sind hierbei insbesondere demografiebedingte bzw. strukturelle Härten. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Über die Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss im Oktober 2016 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

 

Ein Antrag ist bis spätestens 20.05.2016 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag. Dieser wird dann an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Von dort geht der Antrag bei positiver Prüfung an das Staatsministerium für Finanzen.

 

Für einen Antrag auf Stabilisierungshilfe müssen gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.03.2016 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

 

1.    Vorliegen einer finanziellen Härte
und

2.    Vorliegen einer strukturellen Härte
und

3.    Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens

 

Zu 1. Finanzielle Härte:
Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung (2011 bis 2015) negativ gewesen sein.

Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt dar:
2011:                                                       + 115.000 €
2012:                                                        - 146.000 €
2013:                                                        +167.000 €
2014:                                                       + 266.000 €
2015:                                                         + 89.000 €
Summe:                                                  + 491.000 €


Zu 2. Strukturellen Härte:
Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren sind:

a.   Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der Regel mehr als 20 %)

Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt (vergleichbar großer Gemeinden) liegt vor:

Jahr                        Gemeinde                  Landesdurchschnitt Verhältnis zum
                                                                                                           Durchschnitt in %
2011                          357 €                                  523 €                      68,26 %
2012                          420 €                                  542 €                      77,49 %
2013                          435 €                                  578 €                      75,26 %
2014                          420 €                                  614 €                      68,40 %
2015                          511 €                                  636 €                      80,35 %

unter 100 % im Durchschnitt 2011 - 2015                                      26,05 %

und / oder

b.   Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang von 5 %)

Statistische Einwohnerzahl 30.06.2005:                                1.397
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2015:                                1.228
Rückgang um                                                                        169 Einwohner

entspricht einem Rückgang um 12,10 %

und / oder

c.   Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel unter 25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts

Gemeinde Schönau a. d. Brend: 15,57 qkm Fläche,
bedeutet bei 1.228 Einwohnern pro qkm 79 EW

Bayern-Durchschnitt 181 EW/qkm

damit liegt die Gemeinde Schönau a. d. Brend im Verhältnis zum Bayern-Durchschnitt bei 43,65 % des Bayern-Durchschnitts.

und / oder

d.   Unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft
Hierzu müssen im Antrag konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle Probleme einschließlich der Situation am Arbeitsmarkt vor Ort vorgebracht werden

- keine Ergänzungen durch den Gemeinderat vorgenommen.


Zu 3. Nachhaltiger Konsolidierungswille:

Hierzu ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts erforderlich (10-Punkte-Katalog). Die Erstellung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes obliegt der antragstellenden Kommune und ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde vom Gemeinderat am 05.03.2015 beschlossen und mit Bescheid vom 27.11.2015 der Regierung von Unterfranken anerkannt. Die Fortschreibung hat der Gemeinderat im Rahmen seiner Sitzung vom 09.03.2016 beschlossen. Die Fortschreibung liegt der Regierung von Unterfranken aktuell zur Prüfung vor. Es wurde nach den Anforderungen des Staatsministeriums -  „10-Punkte-Konzept“ - aufgestellt.

 

Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist die Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

Auf Basis der vorliegenden Kreditverträge sind weitere Sondertilgungen zum Ablauf von Zinsbindungen in den Jahren 2020 und 2023 in einem Volumen von rd. 480.000 € möglich.

 

Insgesamt stehen für das Jahr 2016 in Bayern aus dem Finanzausgleich Mittel nach Art. 11 FAG in Höhe von 150 Millionen € zur Verfügung (Vorjahr 120 Mio. €).

Wird eine Stabilisierungshilfe gewährt und bestätigt die Regierung eine konsequente Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes kann die Finanzhilfe ggf. über mehrere Jahre bewilligt werden, es ist jedoch jährlich eine erneute Antragstellung notwendig.

Die Stabilisierungshilfe kann die Gemeinde auch bei der Umsetzung von investiven Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich unterstützen.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend investiert nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 rd. 723.000 € ausschließlich im Pflichtaufgabenbereich (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2016 mit einer Antragssumme von 300.000 € zu stellen.

 

1.    Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der finanziellen Härte nicht erfüllt.
Der positive Saldo der freien Finanzspanne lässt sich bereits ab 2016 nicht mehr darstellen. Nach der Haushalts- und Finanzplanung 2016 bis 2019 kann in den Jahren 2016 und 2019 aus der Zuführung die Tilgung der Kredite nicht abgedeckt werden.
In den Jahren 2017 und 2018 bleiben in Summe lediglich 18.000 € freie Finanzmittel.

Insbesondere aufgrund der guten Gesamtsteuerentwicklung in den letzten fünf Jahren (Einkommensteuerbeteiligung) konnten überwiegend positive Ergebnisse in den Jahren 2011 bis 2015 erreicht werden. Allerdings musste im Jahr 2012 auch eine negative freie Finanzpanne von 146.000 € hingenommen werden.

Die Gemeinde steht in verschiedenen Pflichtaufgabenbereichen in den nächsten Jahren vor hohen Investitionen, z. B. Leitungen Abwasser und Wasser (Ortsnetz) mit Ausbau der Straßen, Innentwicklung zur Reaktivierung von Leerständen, Umrüstung der Straßenbeleuchtung, Neuordnung von Teilbereichen in den Friedhöfen (u. a. ergänzende Bestattungsformen). Diese Maßnahmen können nur mit Hilfe von wiederum neuen Kreditaufnahmen bewältigt werden. Das Volumen beträgt 1.545.000 € in den Jahren 2018 und 2019.
Durch den Schuldendienst wird sich damit der finanzielle Spielraum der Gemeinde über 2019 hinaus weiter reduzieren.

2.    Die strukturelle Härte liegt im Hinblick auf die Steuerkraft der Gemeinde vor. Diese liegt im Durchschnitt der letzten 5 Jahre ca. 26,05 % unter dem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden.
Daneben zeigen sich die strukturellen Probleme auch im Wert der demografischen Entwicklung, also dem Rückgang der Einwohnerzahlen in den letzten 10 Jahren. Der Einwohnerrückgang beträgt 12,10 %.

3.    Die Aufstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 05.03.2015 beschlossen. Die Fortschreibung des Konzeptes erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates vom 09.03.2016.

4.    Für das Jahr 2016 stehen nach Art. 11 FAG in Bayern Mittel in Höhe von 150 Millionen € zur Verfügung.

5.    Die Verschuldung der Gemeinde liegt Ende 2015 bei rd. 1.682.000 € oder
rd. 1.370 €/Einwohner gegenüber einem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden von 679 €/Einwohner. Der jährliche Schuldendienst hieraus belastet den Haushalt aktuell mit rd. 122.000 €.
Der Schwerpunkt der Verwendung einer Stabilisierungshilfe stellt die Schuldenrückführung dar. Sondertilgungen sind in den Jahren 2020 und 2023 im Umfang von rd. 480.000 € möglich.

6.    Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend investiert nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 rd. 723.000 € ausschließlich im Pflichtaufgabenbereich (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016).
Die Gemeinde beantragt für 2016 eine Stabilisierungshilfe zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 im Umfang von 300.000 €.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12