Sitzung: 19.04.2016 GSB/004/2016
Über die
Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss im
Oktober 2016 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der
kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis
spätestens 20.05.2016 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt
prüft und bewertet den Antrag. Dieser wird dann an die Regierung von
Unterfranken weitergeleitet. Von dort geht der Antrag bei positiver Prüfung an
das Staatsministerium für Finanzen.
Für einen Antrag
auf Stabilisierungshilfe müssen gem.
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat vom 15.03.2016 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1.
Vorliegen einer finanziellen Härte
und
2.
Vorliegen einer strukturellen Härte
und
3.
Vorhandensein eines nachhaltigen
Konsolidierungswillens
Zu 1. Finanzielle Härte:
Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung
(2011 bis 2015) negativ gewesen sein.
Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt dar:
2011: +
115.000 €
2012: -
146.000 €
2013: +167.000
€
2014: +
266.000 €
2015: + 89.000 €
Summe: +
491.000 €
Zu 2. Strukturellen Härte:
Die strukturelle
Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren sind:
a.
Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr
ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der
Regel mehr als 20 %)
Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt
(vergleichbar großer Gemeinden) liegt vor:
Jahr Gemeinde Landesdurchschnitt Verhältnis zum
Durchschnitt in %
2011 357 € 523 € 68,26 %
2012 420 € 542 € 77,49 %
2013 435 € 578 € 75,26 %
2014 420 € 614 € 68,40 %
2015 511 € 636 € 80,35 %
unter 100 % im Durchschnitt 2011 - 2015 26,05
%
und / oder
b.
Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den
letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang
von 5 %)
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2005: 1.397
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2015: 1.228
Rückgang um 169
Einwohner
entspricht einem Rückgang um 12,10
%
und / oder
c.
Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel unter 25 % des entsprechenden
Bayern-Durchschnitts
Gemeinde Schönau a. d. Brend: 15,57 qkm Fläche,
bedeutet bei 1.228 Einwohnern pro qkm 79 EW
Bayern-Durchschnitt 181 EW/qkm
damit liegt die Gemeinde Schönau a. d. Brend im Verhältnis zum
Bayern-Durchschnitt bei 43,65 % des Bayern-Durchschnitts.
und / oder
d.
Unterdurchschnittliche wirtschaftliche
Leistungskraft
Hierzu müssen im Antrag konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle
Probleme einschließlich der Situation am Arbeitsmarkt vor Ort vorgebracht
werden
- keine Ergänzungen durch den Gemeinderat
vorgenommen.
Zu 3. Nachhaltiger Konsolidierungswille:
Hierzu ist die Erarbeitung und Umsetzung eines
Haushaltskonsolidierungskonzepts erforderlich (10-Punkte-Katalog). Die Erstellung
und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes obliegt der
antragstellenden Kommune und ist vom Gemeinderat zu beschließen.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde vom Gemeinderat am 05.03.2015
beschlossen und mit Bescheid vom 27.11.2015 der Regierung von Unterfranken
anerkannt. Die Fortschreibung hat der Gemeinderat im Rahmen seiner Sitzung vom
09.03.2016 beschlossen. Die Fortschreibung liegt der Regierung von Unterfranken
aktuell zur Prüfung vor. Es wurde nach den Anforderungen des Staatsministeriums
- „10-Punkte-Konzept“ - aufgestellt.
Ziel der
staatlichen Stabilisierungshilfe ist die Konsolidierung der Kommunalfinanzen,
vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die
bestehende Verschuldung).
Auf Basis der
vorliegenden Kreditverträge sind weitere Sondertilgungen zum Ablauf von
Zinsbindungen in den Jahren 2020 und 2023 in einem Volumen von rd. 480.000 €
möglich.
Insgesamt stehen
für das Jahr 2016 in Bayern aus dem Finanzausgleich Mittel nach Art. 11 FAG in
Höhe von 150 Millionen € zur Verfügung (Vorjahr 120 Mio. €).
Wird eine
Stabilisierungshilfe gewährt und bestätigt die Regierung eine konsequente
Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes kann die Finanzhilfe ggf. über
mehrere Jahre bewilligt werden, es ist jedoch jährlich eine erneute
Antragstellung notwendig.
Die
Stabilisierungshilfe kann die Gemeinde auch bei der Umsetzung von investiven
Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich unterstützen.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend investiert nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 rd. 723.000 € ausschließlich
im Pflichtaufgabenbereich (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung
2016).
Beschluss:
1.
Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der finanziellen
Härte nicht erfüllt.
Der positive Saldo der freien Finanzspanne lässt sich bereits ab 2016
nicht mehr darstellen. Nach der Haushalts- und Finanzplanung 2016 bis 2019 kann
in den Jahren 2016 und 2019 aus der Zuführung die Tilgung der Kredite nicht
abgedeckt werden.
In den Jahren 2017 und 2018 bleiben in Summe lediglich 18.000 € freie
Finanzmittel.
Insbesondere aufgrund der guten Gesamtsteuerentwicklung in den letzten fünf
Jahren (Einkommensteuerbeteiligung) konnten überwiegend positive Ergebnisse in
den Jahren 2011 bis 2015 erreicht werden. Allerdings musste im Jahr 2012 auch
eine negative freie Finanzpanne von 146.000 € hingenommen werden.
Die Gemeinde steht in verschiedenen Pflichtaufgabenbereichen in den nächsten
Jahren vor hohen Investitionen, z. B. Leitungen Abwasser und Wasser (Ortsnetz)
mit Ausbau der Straßen, Innentwicklung zur Reaktivierung von Leerständen, Umrüstung
der Straßenbeleuchtung, Neuordnung von Teilbereichen in den Friedhöfen (u. a.
ergänzende Bestattungsformen). Diese Maßnahmen können nur mit Hilfe von
wiederum neuen Kreditaufnahmen bewältigt werden. Das Volumen beträgt
1.545.000 € in den Jahren 2018 und 2019.
Durch den Schuldendienst wird sich damit der finanzielle Spielraum der Gemeinde
über 2019 hinaus weiter reduzieren.
2.
Die strukturelle Härte liegt im Hinblick auf
die Steuerkraft der Gemeinde vor. Diese liegt im Durchschnitt der letzten 5
Jahre ca. 26,05 % unter dem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden.
Daneben zeigen sich die strukturellen Probleme auch im Wert der demografischen
Entwicklung, also dem Rückgang der Einwohnerzahlen in den letzten 10 Jahren. Der
Einwohnerrückgang beträgt 12,10 %.
3.
Die Aufstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes
hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 05.03.2015 beschlossen. Die
Fortschreibung des Konzeptes erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates vom
09.03.2016.
4.
Für das Jahr 2016 stehen nach Art. 11 FAG in Bayern
Mittel in Höhe von 150 Millionen € zur Verfügung.
5.
Die Verschuldung der Gemeinde liegt Ende
2015 bei rd. 1.682.000 € oder
rd. 1.370 €/Einwohner gegenüber einem Landesdurchschnitt vergleichbar großer
Gemeinden von 679 €/Einwohner. Der jährliche Schuldendienst hieraus
belastet den Haushalt aktuell mit rd. 122.000 €.
Der Schwerpunkt der Verwendung einer Stabilisierungshilfe stellt die Schuldenrückführung
dar. Sondertilgungen sind in den Jahren 2020 und 2023 im Umfang von rd. 480.000
€ möglich.
6.
Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen
finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im
Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend investiert nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 rd. 723.000 € ausschließlich
im Pflichtaufgabenbereich (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung
2016).
Die Gemeinde beantragt für 2016 eine Stabilisierungshilfe zur Umsetzung der
geplanten Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 im
Umfang von 300.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |