Sitzung: 19.04.2016 GSB/004/2016
Das Projekt sollte
bereits 2012 auf den Weg gebracht werden. Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend
hat in seiner Sitzung am 04.09.2012 beschlossen, unter dem Vorbehalt der
Beteiligung des Landkreises (Kommunalunternehmen) und der tatsächlichen
Aufgabenzuständigkeit der Gemeinde, als Kommanditist der Biowertstoff
Rhön-Grabfeld GmbH & Co. KG beizutreten. Letzteres war die ursprünglich
vorgesehene Rechtsform der Betreibergesellschaft. Diese soll nunmehr eine GmbH
sein.
Zur Darstellung
des Projektes ist diesem Beschlussvorschlag eine Präsentation der Agrokraft
beigefügt.
Zusammenfassend
ist folgendes geplant:
Die
Abfallbiogasanlage soll in der Gemeinde Herbstadt im Umfeld der
Abfallladestation errichtet werden. Als Vergärungssubstrate sind Speisereste,
Bioabfall, Grünschnitt und Glycerin mit einer Jahresmenge von 16.000 Tonnen
vorgesehen.
Der Biogasertrag
soll bei ca. 2 Mio. Nm³/a, die Jahresproduktion Strom bei 4.450.000 kWh und die
Gärprodukte für die Landwirtschaft bei ca. 15.000 Tonnen / a liegen.
Der Bebauungsplan
ist in der Überarbeitung. Die Genehmigungsanträge nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz wurden beim Landratsamt gestellt.
Die Investitionen
belaufen sich nach aktueller Schätzung auf 6.971.540,24 Euro.
Nach einer
vorsichtigen Wirtschaftlichkeitsschätzung wird in den kommenden 20 Jahren ein
Durchschnittsertrag von jährlich rd. 150.000 Euro erwartet. Die
Eigenkapitalverzinsung ist mit 6,8 % vor Steuern kalkuliert.
Die Finanzierung
sieht ein notwendiges Eigenkapital von 2,2 Mio. (ca. 30 %) vor. Der Rest soll
über ein Darlehen abgedeckt werden.
Die
Eigenkapitalquote soll u. a. durch Beteiligung der Gemeinden mit einer
Gesamtsumme von rd. 100.000 Euro bewerkstelligt werden. Aus dem Jahr 2012
liegen Beschlüsse für eine Kapitalbeteiligung von 65.000 Euro vor.
Die
Gesellschaftsform ist als GmbH vorgesehen. Die Gemeinden sollen in einem
achtköpfigen Beirat durch die Gemeinde Herbstadt vertreten sein.
Als Risiken sind
zum einen die Investitionskosten genannt, wobei ein Festpreisangebot geplant
ist und ein kalkulatorischer Ansatz für Unvorhergesehenes. Darüber hinaus
spielt die Substratsicherheit (langfristige Verträge), der Substratpreis, das
technische Risiko und die Störstoffabtrennung durch Aufbereitung und
Gärproduktbehandlung eine Rolle.
Als Gründe, diese
innovative Investition und den Betrieb mit einer Beteiligung zu unterstützen,
werden die Umwandlung von Abfall zu Wertstoff, die regionale Schließung von
Naturkreisläufen, die regionale Wertschöpfung und die Teilnahme an einem
einzigartigen Gemeinschaftsprojekt genannt. Die Beteiligungshöhe liegt
mindestens bei 5 Anteilen mit je 1.000 Euro. 50 % des Beteiligungskapitals
werden bei der Gesellschaftsgründung einzuzahlen sein.
Im Fazit stellt
sich für die Gemeinde die Frage, ob eine solche Beteiligung rechtlich zulässig
und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Nach Art. 74 Satz
1 der Gemeindeordnung soll die Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben, wenn
es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Der Geschäftsanteil an der
GmbH wäre ein solcher Vermögensgegenstand. Somit stellt sich die Frage, ob mit
dieser Beteiligung, d.h. durch die Abfallbiogasanlage Aufgaben der Gemeinde
erfüllt werden. Als gemeindliche Aufgabe ist die Grünabfallentsorgung zu sehen.
Für diese Entsorgung ist der Landkreis nur in haushaltsüblichen Mengen
zuständig. Haushaltsübliche Mengen werden von den Gemeinden deutlich
überschritten. Daher sind sie direkt für die Entsorgung zuständig und könnten
künftig die Abfallbiogasanlage in Herbstadt nutzen. Insoweit wäre eine
Beteiligung der Gemeinden aus kommunalrechtlicher Sicht denkbar. Nach Aussage
des Landratsamtes aus 2012 bestehen keine rechtsaufsichtlichen Bedenken gegen
die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an der Abfallbiogasanlage in
Höhe von jeweils 5.000 Euro zum Zwecke der Grünabfallentsorgung und der
Energieversorgung.
Ob in der Anlage
jedoch Grüngut aus entfernten Gemeinden wie Schönau a. d. Brend entgegen
genommen wird, ist noch zu klären, da nach den Unterlagen von 2012 nur ca. 10 %
des Grünabfalls im Landkreis für die Anlage benötigt würde. Andererseits fände
mit einer Beteiligung eine zukunftsweisende Einrichtung für die Region die
Unterstützung durch die Gemeinde und es wäre nach den gegenwärtigen
Berechnungen wohl mit einem laufenden Ertrag zu rechnen. Die vorläufige
Ertragsberechnung ergibt auf 20 Jahre gerechnet einen durchschnittlichen
Überschuss von rd. 12%/a.
Aus Sicht der
Verwaltung spricht auch mit Blick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Gemeinde und die Risikoabwägung nichts gegen eine Beteiligung an der
Betreibergesellschaft für die Abfallbiogasanlage. Eine Haftung der GmbH
gegenüber Gläubigern ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (§ 13 Abs. 2
GmbHG) Damit ist eine Haftung der Gemeinde über die Einlage hinaus ausgeschlossen,
zumal kein Durchgriff auf die Gesellschafter möglich ist.
Beschluss:
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend beteiligt sich an der
Betreibergesellschaft BioRest GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer
Abfallbiogasanlage in der Gemeinde Herbstadt mit einem Geschäftsanteil von
5.000 Euro. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die weiteren rechtserheblichen
Erklärungen für die Gemeinde Schönau a. d. Brend abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
4 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
12 |