Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Halle mit Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/1 im Klosterpfad 3 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Die Halle soll mit 19,99 m Länge, 11,99 m Breite und 4,50 m Höhe gebaut werden. Als Dachform ist ein Satteldach, Dachneigung 15° und Trapezblecheindeckung vorgesehen.

 

Die Unterstellhalle soll dem Bauherrn für die Unterbringung seines Traktors und weiterer Gerätschaften sowie als Reparaturmöglichkeit dienen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2954/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Das Gebiet ist als GEb - Gebiet ausgewiesen. Die Firstrichtung ist parallel zur Straße festgelegt. Nach den vorgelegten Planunterlagen ist die Firstrichtung traufseitig zur Straße vorgesehen.

 

Die Baugrenze ist mit einem Abstand von ca. 11 m zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 2954/2 festgelegt. In den Plänen ist ein Abstand von 3,00 m eingetragen.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ ist erforderlich für die Nichteinhaltung der Baugrenze und der abgeänderten Firstrichtung.

 

Der Gemeinderat war sich einig, für die Nichteinhaltung der Baugrenze, nicht die Übernahme der Abstandsfläche für das Grundstück Fl.Nr. 2954/2 zu übernehmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Halle mit Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/1 im Klosterpfad 3 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Seitens des Gemeinderates werden keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die Nichteinhaltung der festgelegten Baugrenze und der Firstrichtung erhoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

10

Anwesend:

10