Sitzung: 15.03.2016 GSB/003/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Halle mit Werkstatt
auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/1 im Klosterpfad 3 in Schönau a.d. Brend
vorgelegt.
Die Halle soll mit 19,99 m Länge, 11,99 m Breite und 4,50 m Höhe gebaut
werden. Als Dachform ist ein Satteldach, Dachneigung 15° und
Trapezblecheindeckung vorgesehen.
Die Unterstellhalle soll dem Bauherrn für die Unterbringung seines
Traktors und weiterer Gerätschaften sowie als Reparaturmöglichkeit dienen.
Das Grundstück Fl. Nr. 2954/1 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Das Gebiet ist als GEb - Gebiet
ausgewiesen. Die Firstrichtung ist parallel zur Straße festgelegt. Nach den
vorgelegten Planunterlagen ist die Firstrichtung traufseitig zur Straße
vorgesehen.
Die Baugrenze ist mit einem Abstand von ca. 11 m zum Nachbargrundstück
Fl.Nr. 2954/2 festgelegt. In den Plänen ist ein Abstand von 3,00 m eingetragen.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Klosterpfad“ ist erforderlich für die Nichteinhaltung der Baugrenze und der
abgeänderten Firstrichtung.
Der Gemeinderat war sich einig, für die Nichteinhaltung der Baugrenze,
nicht die Übernahme der Abstandsfläche für das Grundstück Fl.Nr. 2954/2 zu
übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Halle mit Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/1 im Klosterpfad 3 in
Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Seitens des Gemeinderates werden keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die
Nichteinhaltung der festgelegten Baugrenze und der Firstrichtung erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |