In der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird in der Rhönstraße 45 ein Haus abgerissen. Da dieses Haus im Ensemblebereich steht, wurde hierfür ein Erlaubnisantrag der Denkmalschutzbehörde eingeholt.

Daraus ergaben sich folgende weitere Auflagen:

 

Die Neugestaltung des Areals mit der Errichtung einer Bushaltestelle ist in einem gesonderten Erlaubnisverfahren mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld abzustimmen.

 

Deswegen werden dem Gemeinderat nun die Entwürfe der Bushaltestelle vorgestellt.

 

Allgemeine Beschreibung:

Der Zaun wird aus den Abbruchsandsteinen gemauert, somit entfallen die Materialkosten der Steine. Auf den Sandsteinen wird ein Holzzaun errichtet.

Vor dem Zaun kommt eine fränkische Staudenbegrünung. Diese eignet sich hierfür, da sie kaum Pflege benötigt. Für die Fahrradfahrer die mit dem Bus weiter fahren, sind auf die wassergebundene Schicht drei Fahrradbügel geplant. Der Vorplatz des Bushaltestellenhäuschens soll gepflastert werden.

 

Vorentwurf 1:

Hier steht das Bushaltestellenhäuschen mit der Längsseite in Fahrbahnrichtung.

Dies hat den Vorteil, dass die Fahrgäste einen Platz vor dem Bushaltestellenhäuschen haben und daher nicht direkt an der Straße stehen.

 

Vorentwurf 2:

Bei dieser Variante steht das Bushaltestellenhäuschen um 90° gedreht.

Der Vorteil hier ist, dass der Busfahrer von der gegenüberliegenden Straßenseite in die Bushaltestelle hinein schauen kann.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Vorentwurf 1 zu wählen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11