Sitzung: 15.03.2016 GSB/003/2016
In der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird in der Rhönstraße 45 ein Haus
abgerissen. Da dieses Haus im Ensemblebereich steht, wurde hierfür ein
Erlaubnisantrag der Denkmalschutzbehörde eingeholt.
Daraus ergaben sich folgende weitere Auflagen:
Die Neugestaltung des Areals mit der Errichtung einer Bushaltestelle ist
in einem gesonderten Erlaubnisverfahren mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld abzustimmen.
Deswegen werden dem Gemeinderat nun die Entwürfe der Bushaltestelle vorgestellt.
Allgemeine Beschreibung:
Der Zaun wird aus den Abbruchsandsteinen gemauert, somit entfallen die
Materialkosten der Steine. Auf den Sandsteinen wird ein Holzzaun errichtet.
Vor dem Zaun kommt eine fränkische Staudenbegrünung. Diese eignet sich
hierfür, da sie kaum Pflege benötigt. Für die Fahrradfahrer die mit dem Bus
weiter fahren, sind auf die wassergebundene Schicht drei Fahrradbügel geplant.
Der Vorplatz des Bushaltestellenhäuschens soll gepflastert werden.
Vorentwurf 1:
Hier steht das Bushaltestellenhäuschen mit der Längsseite in
Fahrbahnrichtung.
Dies hat den Vorteil, dass die Fahrgäste einen Platz vor dem
Bushaltestellenhäuschen haben und daher nicht direkt an der Straße stehen.
Vorentwurf 2:
Bei dieser Variante steht das Bushaltestellenhäuschen um 90° gedreht.
Der Vorteil hier ist, dass der Busfahrer von der gegenüberliegenden
Straßenseite in die Bushaltestelle hinein schauen kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Vorentwurf 1 zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |