Sitzung: 15.03.2016 GSB/003/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Carports und zur
Aufstockung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 5053/41 in der
Bergstraße 28 in Schönau a.d Bernd vorgelegt.
Das bestehende Satteldach wird durch ein neues Satteldach mit einer
Dachneigung von 38° ersetzt. Im Dachgeschoss soll eine neue Wohnung eingebaut
werden. Zur besseren Ausnutzung des Dachgeschosses wird ein Kniestock mit 0,75
m errichtet. Des weiteren soll auf der Süd-Ostseite des Gebäudes, zum Garten hin, ein Gaubenband in
Schleppdachform aufgebracht werden. Auf der Südwestseite ist über den Balkon
eine Wendeltreppe zum Garten hin geplant.
Das Doppelcarport mit Satteldach und einer Dachneigung von 28° und
Ziegeleindeckung ist auf der Grenze zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 5053/40
geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 5053/41 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes “Waldbeerberg“ aus dem Jahr 1967, zuletzt
geändert im Jahr 1989.
Der Bebauungsplan sieht für Wohnhäuser Satteldächer mit einer
Dachneigung von 35° +/- 3° vor. Dachaufbauten sind bei Dachneigungen über 35°
zulässig. Sie dürfen jedoch nur einen untergeordneten Teil der Dachfläche
einnehmen. Die Gesamtlänge der Gauben darf ein Drittel der Trauflänge nicht
überschreiten. Vom Ortgang ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Die
Kniestockhöhe ist mit 0,40 m festgelegt. Als Gauben sind nur Spitzgauben und
Schleppgauben zulässig. Bei neuer Dacheindeckung sind rote bzw. rotbraune
Dachziegel zu verwenden.
Für Garagen und Nebengebäude sind als Dachform Satteldächer, mit der dem
Wohngebäude angeglichenen Dachneigung zulässig. Das Dacheindeckmaterial für die
Garagen muss gleich dem des Wohnhauses sein.
Die Trauflänge des Daches beträgt 14 m; die Länge des Gaubenbandes 9,50
m. Die zulässige Gesamtlänge mit eine Drittel der Trauflänge wird somit nicht
eingehalten. Der Mindestabstand vom Ortgang beträgt auf der Süd-Westseite 1,50
m auf der Nordostseite 3,00 m. Als Dacheindeckung sind Granit bzw.
anthrazitfarbene Ziegel vorgesehen.
Beim Carport wird die mit 5 m festgesetzte Baugrenze nicht eingehalten.
Der Abstand zur Straße beträgt 2,00 m bzw. 2,50 m.
Der Stauraum vor dem Carport beträgt weniger als 3 m. Die Anfahrt zum
offenen Carport direkt von der Straße aus ist vertretbar. Daher ist eine
Abweichung von § 2 der Garagenstellplatzverordnung erforderlich. Die Abweichung
von bauordnungsrechtlichen Vorschriften liegt im Zuständigkeitsbereich des
Landratsamtes.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze;
also im vorliegenden Fall 4 Stellplätze nachzuweisen. Neben dem geplanten
Carportneubau befindet sich eine Einzelgarage auf der westlichen
Grundstücksgrenze.
Nach Rücksprache mit den Bauherrn wird neben dem Carport noch ein
weiterer Stellplatz ausgewiesen.
Das Vorhaben in der beantragten Form wurde im Vorfeld mit Herrn
Kreisbaumeister Bötsch vom Landratsamt abgesprochen und für genehmigungsfähig
gehalten.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes notwendig für die Überschreitung der Gesamtlänge des Gaubenbandes,
der Nichteinhaltung des Mindestabstandes vom Ortgang, der Kniestockhöhe, der Dacheindeckung
des Wohnhauses und des Carports, der Dachneigung des Carports und der
Nichteinhaltung der Baugrenze im Carportbereich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung Ihre Zustimmung
erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Carports und zur Aufstockung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr.
5053/41 in der Bergstraße 28 in Schönau a.d Bernd entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Seitens der Gemeinde besteht Einverständnis mit der Zustimmung zu
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ für die
Überschreitung der Gesamtlänge des Gaubenbandes, der Nichteinhaltung des
Mindestabstandes vom Ortgang, der Kniestockhöhe, der Dacheindeckung des
Wohnhauses und des Carports, der Dachneigung des Carports und der
Nichteinhaltung der Baugrenze im Carportbereich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |