Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Carports und zur Aufstockung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 5053/41 in der Bergstraße 28 in Schönau a.d Bernd vorgelegt.

 

Das bestehende Satteldach wird durch ein neues Satteldach mit einer Dachneigung von 38° ersetzt. Im Dachgeschoss soll eine neue Wohnung eingebaut werden. Zur besseren Ausnutzung des Dachgeschosses wird ein Kniestock mit 0,75 m errichtet. Des weiteren soll auf der Süd-Ostseite des Gebäudes,  zum Garten hin, ein Gaubenband in Schleppdachform aufgebracht werden. Auf der Südwestseite ist über den Balkon eine Wendeltreppe zum Garten hin geplant.

 

Das Doppelcarport mit Satteldach und einer Dachneigung von 28° und Ziegeleindeckung ist auf der Grenze zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 5053/40 geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 5053/41 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes “Waldbeerberg“ aus dem Jahr 1967, zuletzt geändert im Jahr 1989.

 

Der Bebauungsplan sieht für Wohnhäuser Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° +/- 3° vor. Dachaufbauten sind bei Dachneigungen über 35° zulässig. Sie dürfen jedoch nur einen untergeordneten Teil der Dachfläche einnehmen. Die Gesamtlänge der Gauben darf ein Drittel der Trauflänge nicht überschreiten. Vom Ortgang ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Die Kniestockhöhe ist mit 0,40 m festgelegt. Als Gauben sind nur Spitzgauben und Schleppgauben zulässig. Bei neuer Dacheindeckung sind rote bzw. rotbraune Dachziegel zu verwenden.

Für Garagen und Nebengebäude sind als Dachform Satteldächer, mit der dem Wohngebäude angeglichenen Dachneigung zulässig. Das Dacheindeckmaterial für die Garagen muss gleich dem des Wohnhauses sein.

 

Die Trauflänge des Daches beträgt 14 m; die Länge des Gaubenbandes 9,50 m. Die zulässige Gesamtlänge mit eine Drittel der Trauflänge wird somit nicht eingehalten. Der Mindestabstand vom Ortgang beträgt auf der Süd-Westseite 1,50 m auf der Nordostseite 3,00 m. Als Dacheindeckung sind Granit bzw. anthrazitfarbene Ziegel vorgesehen.

Beim Carport wird die mit 5 m festgesetzte Baugrenze nicht eingehalten. Der Abstand zur Straße beträgt 2,00 m bzw. 2,50 m.

 

Der Stauraum vor dem Carport beträgt weniger als 3 m. Die Anfahrt zum offenen Carport direkt von der Straße aus ist vertretbar. Daher ist eine Abweichung von § 2 der Garagenstellplatzverordnung erforderlich. Die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften liegt im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes.

 

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze; also im vorliegenden Fall 4 Stellplätze nachzuweisen. Neben dem geplanten Carportneubau befindet sich eine Einzelgarage auf der westlichen Grundstücksgrenze.

Nach Rücksprache mit den Bauherrn wird neben dem Carport noch ein weiterer Stellplatz ausgewiesen.

 

Das Vorhaben in der beantragten Form wurde im Vorfeld mit Herrn Kreisbaumeister Bötsch vom Landratsamt abgesprochen und für genehmigungsfähig gehalten.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig für die Überschreitung der Gesamtlänge des Gaubenbandes, der Nichteinhaltung des Mindestabstandes vom Ortgang, der Kniestockhöhe, der Dacheindeckung des Wohnhauses und des Carports, der Dachneigung des Carports und der Nichteinhaltung der Baugrenze im Carportbereich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung Ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Carports und zur Aufstockung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 5053/41 in der Bergstraße 28 in Schönau a.d Bernd entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Seitens der Gemeinde besteht Einverständnis mit der Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ für die Überschreitung der Gesamtlänge des Gaubenbandes, der Nichteinhaltung des Mindestabstandes vom Ortgang, der Kniestockhöhe, der Dacheindeckung des Wohnhauses und des Carports, der Dachneigung des Carports und der Nichteinhaltung der Baugrenze im Carportbereich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9