Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle mit Strohlager auf dem Grundstück Fl.Nr. 1400 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400 befindet sich bereits ein Jungvieh- und Milchviehstall mit Bergehalle, Fahrsilo und Güllebehälter. Der Standort der neuen Berghalle mit Strohlager ist zwischen dem Fahrsilo und dem bestehenden Stall. Der Neubau wird in der Ausführung den bestehenden Gebäuden angepasst.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1400 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.

 

Öffentliche Belange, insbesondere des Naturschutzes und des Immissionsschutzes werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Nach deren Stellungnahmen zu den vorherigen Baumaßnahmen stehen dem jetzigen Vorhaben öffentlich-rechtliche Belange voraussichtlich auch nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Gemeinderat Andreas Herleth ist Bauantragssteller. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 GO).

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle mit Strohlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9