Sitzung: 15.03.2016 GSB/003/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen
Bergehalle mit Strohlager auf dem Grundstück Fl.Nr. 1400 in Burgwallbach
vorgelegt.
Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400 befindet sich bereits ein Jungvieh- und
Milchviehstall mit Bergehalle, Fahrsilo und Güllebehälter. Der Standort der
neuen Berghalle mit Strohlager ist zwischen dem Fahrsilo und dem bestehenden
Stall. Der Neubau wird in der Ausführung den bestehenden Gebäuden angepasst.
Das Grundstück Fl. Nr. 1400 liegt im Außenbereich. Im
Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1
Nr. 1 Baugesetzbuch.
Öffentliche Belange, insbesondere des Naturschutzes und des
Immissionsschutzes werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Nach deren Stellungnahmen zu den vorherigen Baumaßnahmen stehen dem
jetzigen Vorhaben öffentlich-rechtliche Belange voraussichtlich auch nicht
entgegen. Die Erschließung ist gesichert.
Gemeinderat Andreas Herleth ist Bauantragssteller. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
landwirtschaftlichen Bergehalle mit Strohlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400
in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |