Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag der ehemalige Liesbach-Bräu in Burgwallbach zum Umbau von Unter- und Erdgeschoss im bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1918 in der Liesbachstraße 8 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Bei einer Gesprächstermin am 03.02.2016 im Landratsamt mit dem Architekten Eppler, dem Bauherrn und Vertretern des Landratsamtes wurde vereinbart, dass der bereits eingereichte Bauantrag vom 05.10.2015 auf Nutzungsänderung von Gastronomiefläche in Wohnfläche und der sich noch im Verfahren befindliche Tekturantrag vom 17.01.2014 auf Einbau einer Gaststätte mit Kleinbrauerei in ein vorhandenes Hotelgebäude durch den Bauherrn zurückgezogen werden.

 

Die baulichen Maßnahmen werden so reduziert, dass nach Auskunft der Bauaufsichtsbehörde ein Antrag auf Umnutzung nicht mehr erforderlich ist.

In den Planunterlagen ist im 1. OG eine Belegungszahl mit 31 Personen eingetragen. Im Obergeschoß sind keine baulichen Änderungen vorgesehen. Das Dachgeschoss wird mittels einer einzubauenden Tür abgeschlossen, sodass keine Nutzung der Dachgeschossräume möglich ist. Die Fluchttreppe entfällt.

 

Bei der aktuellen Baumaßnahme handelt es sich um einen geringeren Eingriff in das bereits bestehende Gebäude als bisher. Es werden zwei Ständerwände eingezogen und Veränderungen bei den Fenstern im Untergeschoss vorgenommen. Der Spül- und Küchenbereich als auch der Technikraum werden durch zwei Nebenräume ersetzt. Das Verwaltungszimmer und das Beratungszimmer bleiben erhalten. Die Baukosten belaufen sich auf insgesamt 25.000,-- €.

 

Das Erdgeschoß wird entgegen dem ersten Bauantrag zum größten Teil nur noch Aufenthaltsraum. Der Küchenbereich bleibt bestehen, ebenso das Quarantänezimmer und die dort bereits vorhandene Dusche mit WC. Die Zimmer im Erdgeschoss entfallen. Diese werden durch Lagermöglichkeiten ersetzt.

 

Bei einer gemeinsamen Besprechung am 09.02.2016 im Landratsamt mit Landrat Thomas Habermann, Vertretern des Landratsamtes, Bürgermeister Rudi Zehe und den Nachbarn wurde vereinbart, dass in Absprache mit der Regierung von Unterfranken max. 31 Personen in der „Waldesruh“ untergebracht werden.

 

Die eingereichten Anregungen und Bedenken der Nachbarn, insbesondere mit der Belegung des Gebäudes mit max. 31 Personen und dem Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft. Ebenso wird Einhaltung der Leitlinien zur Art, Größe und Ausstattung für Gemeinschaftsunterkünfte im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau des Unter- und Erdgeschosses im bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1918 in der Liesbachstraße 8 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Seitens des Gemeinderates wird ausdrücklich nur einer Belegung bis 31 Personen zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

9