Sitzung: 15.03.2016 GSB/003/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag der ehemalige Liesbach-Bräu in
Burgwallbach zum Umbau von Unter- und Erdgeschoss im bestehenden Gebäude auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1918 in der Liesbachstraße 8 in Burgwallbach vorgelegt.
Bei einer Gesprächstermin am 03.02.2016 im Landratsamt mit dem
Architekten Eppler, dem Bauherrn und Vertretern des Landratsamtes wurde
vereinbart, dass der bereits eingereichte Bauantrag vom 05.10.2015 auf
Nutzungsänderung von Gastronomiefläche in Wohnfläche und der sich noch im
Verfahren befindliche Tekturantrag vom 17.01.2014 auf Einbau einer Gaststätte
mit Kleinbrauerei in ein vorhandenes Hotelgebäude durch den Bauherrn
zurückgezogen werden.
Die baulichen Maßnahmen werden so reduziert, dass nach Auskunft der
Bauaufsichtsbehörde ein Antrag auf Umnutzung
nicht mehr erforderlich ist.
In den
Planunterlagen ist im 1. OG eine Belegungszahl mit 31 Personen eingetragen. Im
Obergeschoß sind keine baulichen Änderungen vorgesehen. Das Dachgeschoss wird
mittels einer einzubauenden Tür abgeschlossen, sodass keine Nutzung der
Dachgeschossräume möglich ist. Die Fluchttreppe entfällt.
Bei der aktuellen Baumaßnahme
handelt es sich um einen geringeren Eingriff in das bereits bestehende Gebäude
als bisher. Es werden zwei Ständerwände eingezogen und Veränderungen bei den
Fenstern im Untergeschoss vorgenommen. Der Spül- und Küchenbereich als auch der
Technikraum werden durch zwei Nebenräume ersetzt. Das Verwaltungszimmer und das
Beratungszimmer bleiben erhalten. Die Baukosten belaufen sich auf insgesamt
25.000,-- €.
Das Erdgeschoß wird entgegen dem ersten Bauantrag zum größten Teil nur
noch Aufenthaltsraum. Der Küchenbereich bleibt bestehen, ebenso das
Quarantänezimmer und die dort bereits vorhandene Dusche mit WC. Die Zimmer im
Erdgeschoss entfallen. Diese werden durch Lagermöglichkeiten ersetzt.
Bei einer gemeinsamen Besprechung am 09.02.2016 im Landratsamt mit
Landrat Thomas Habermann, Vertretern des Landratsamtes, Bürgermeister Rudi Zehe
und den Nachbarn wurde vereinbart, dass in Absprache mit der Regierung von
Unterfranken max. 31 Personen in der „Waldesruh“ untergebracht werden.
Die eingereichten Anregungen und Bedenken der Nachbarn, insbesondere mit
der Belegung des Gebäudes mit max. 31 Personen und dem Gebot der Rücksichtnahme
(§ 15 BauNVO) werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft. Ebenso wird
Einhaltung der Leitlinien zur Art, Größe und Ausstattung für
Gemeinschaftsunterkünfte im Baugenehmigungsverfahren durch die
Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau des
Unter- und Erdgeschosses im bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1918
in der Liesbachstraße 8 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Seitens des Gemeinderates wird ausdrücklich nur einer Belegung bis 31 Personen
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
9 |