Sitzung: 09.03.2016 GSB/014/2016
In der Sitzung vom
15.12.2015 wurden seitens der Gemeinde Einwände gegen die Erteilung einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Klosterpfad bezüglich der
Farbe der Dacheindeckung des geplanten Wohnhausneubaus erhoben.
Der Gemeinderat
beschloss, dass die Farbe der Dacheindeckung nach dem Bebauungsplan Klosterpfad
in den Farben Natur Rot bis Dunkelbraun liegen muss. Dem Gemeinderat war bekannt,
dass einerseits das Dach mit einer Photovoltaikanlage bedeckt ist.
Der Bauherr bat
den Gemeinderat den Beschluss hinsichtlich der Farbe der Ziegel zu überdenken.
Zur Veranschaulichung brachte der Bauherr eine granit- bzw. anthrazitfarbene
Ziegel (gewünschte Farbe der Bauherren) und eine braune, die im Bebauungsplan
vorgeschriebene Ziegel, mit.
Der Bauherr
verwies darauf, dass Fenster und Farbe des Hauses auf die Dacheindeckung
abgestimmt sind und die Hälfte des Daches mit einer Photovoltaikanlage bedeckt
ist. Rot bis dunkelbraune Ziegel würden zum Gesamtkonzept nicht passen.
Der Gemeinderat
stellte fest, dass die Farbabweichungen von dunkelbraun und anthrazitfarben
nicht groß sind und versicherte dem Bauherrn, granit- bzw. anthrazitfarbene
Ziegeln, wie vom Bauherrn gewünscht, zuzulassen.
Der Beschluss vom
15.12.2015 wird wie folgt ergänzt:
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Schönau a. d. Brend bestehen keine Einwände gegen
die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
„Klosterpfad“ bezüglich der Farbe der Dacheindeckung. Die Eindeckung kann mit
granitfarbenen Ziegeln erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
11 |