Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung nochmals über die Dachfarbe des künftigen Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 2958/3 im Arthur-Johlige-Weg 8 in Schönau a. d. Brend beraten.

 

In der Sitzung vom 15.12.2015 wurden seitens der Gemeinde Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Klosterpfad bezüglich der Farbe der Dacheindeckung des geplanten Wohnhausneubaus erhoben.

 

Der Gemeinderat beschloss, dass die Farbe der Dacheindeckung nach dem Bebauungsplan Klosterpfad in den Farben Natur Rot bis Dunkelbraun liegen muss. Dem Gemeinderat war bekannt, dass einerseits das Dach mit einer Photovoltaikanlage bedeckt ist.

 

Der Bauherr bat den Gemeinderat den Beschluss hinsichtlich der Farbe der Ziegel zu überdenken. Zur Veranschaulichung brachte der Bauherr eine granit- bzw. anthrazitfarbene Ziegel (gewünschte Farbe der Bauherren) und eine braune, die im Bebauungsplan vorgeschriebene Ziegel, mit.

 

Der Bauherr verwies darauf, dass Fenster und Farbe des Hauses auf die Dacheindeckung abgestimmt sind und die Hälfte des Daches mit einer Photovoltaikanlage bedeckt ist. Rot bis dunkelbraune Ziegel würden zum Gesamtkonzept nicht passen.

 

Der Gemeinderat stellte fest, dass die Farbabweichungen von dunkelbraun und anthrazitfarben nicht groß sind und versicherte dem Bauherrn, granit- bzw. anthrazitfarbene Ziegeln, wie vom Bauherrn gewünscht, zuzulassen.

 

Der Beschluss vom 15.12.2015 wird wie folgt ergänzt:


Beschluss:

 

Seitens der Gemeinde Schönau a. d. Brend bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Klosterpfad“ bezüglich der Farbe der Dacheindeckung. Die Eindeckung kann mit granitfarbenen Ziegeln erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

11