Sitzung: 17.02.2016 GSB/002/2016
In der Sitzung vom 15.12.2015 wurde von den Eheleuten Zirkelbach ein
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses im Arthur-Johlige-Weg 8 eingereicht.
Seitens der Gemeinde bestanden Einwände gegen die Erteilung einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Klosterpfad bezüglich der
Farbe der Dacheindeckung des Wohnhauses.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Farbe der Dacheindeckung nach dem
Bebauungsplan Klosterpfad in den Farben Natur Rot bis Dunkelbraun liegen muss.
Dem Gemeinderat war bekannt, dass einerseits das Dach mit einer
Photovoltaikanlage bedeckt ist.
Der Bauherr Florian Zirkelbach bittet den Gemeinderat den Beschluss
hinsichtlich der Farbe der Ziegel zu überdenken. Zur Veranschaulichung brachte
der Bauherr eine graue bzw. anthrazitfarbene Ziegel (gewünschte Farbe der
Bauherren) und eine braune die dem Bebauungsplan vorgeschrieben Ziegel mit.
Der Bauherr verwies daraufhin, dass Fenster und Farbe des Hauses auf die
Dacheindeckung abgestimmt sind und die Hälfte des Daches mit einer
Photovoltaikanlage bedeckt ist. Rot bis dunkelbraune Ziegel würden zum
Gesamtkonzept nicht passen. Der Gemeinderat stellte fest, dass die
Farbabweichungen von dunkelbraun und anthrazitfarben nicht groß sind.
Der Gemeinderat sicherte den Bauherren zu, die anthrazitfarbenen Ziegel
in der nächsten Gemeinderatssitzung am 09.03.2016 nachträglich zu genehmigen.