In der Sitzung vom 15.12.2015 wurde von den Eheleuten Zirkelbach ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses im Arthur-Johlige-Weg 8 eingereicht.

 

Seitens der Gemeinde bestanden Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Klosterpfad bezüglich der Farbe der Dacheindeckung des Wohnhauses.

 

Der Gemeinderat beschloss, dass die Farbe der Dacheindeckung nach dem Bebauungsplan Klosterpfad in den Farben Natur Rot bis Dunkelbraun liegen muss. Dem Gemeinderat war bekannt, dass einerseits das Dach mit einer Photovoltaikanlage bedeckt ist.

 

Der Bauherr Florian Zirkelbach bittet den Gemeinderat den Beschluss hinsichtlich der Farbe der Ziegel zu überdenken. Zur Veranschaulichung brachte der Bauherr eine graue bzw. anthrazitfarbene Ziegel (gewünschte Farbe der Bauherren) und eine braune die dem Bebauungsplan vorgeschrieben Ziegel mit.

 

Der Bauherr verwies daraufhin, dass Fenster und Farbe des Hauses auf die Dacheindeckung abgestimmt sind und die Hälfte des Daches mit einer Photovoltaikanlage bedeckt ist. Rot bis dunkelbraune Ziegel würden zum Gesamtkonzept nicht passen. Der Gemeinderat stellte fest, dass die Farbabweichungen von dunkelbraun und anthrazitfarben nicht groß sind.

 

Der Gemeinderat sicherte den Bauherren zu, die anthrazitfarbenen Ziegel in der nächsten Gemeinderatssitzung am 09.03.2016 nachträglich zu genehmigen.