Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 27.11.2015 der Gemeinde Schönau a.d. Brend eine Bedarfszuweisung nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Form einer Stabilisierungshilfe über 250.000 € als 2. Rate bewilligt.

 

Die Bewilligung dieser 2. Rate steht wiederum unter Vorbehalt und ist mit der Auflage versehen, dass die Gemeinde ihr vorgelegtes Haushaltskonsolidierungskonzept gem. den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 10.02.2015 mit dem Ziel fortschreibt und umsetzt, dass mittelfristig die Leistungsfähigkeit wieder erreicht wird.

 

Die bereits im Jahr 2014 bewilligte Stabilisierungshilfe in Höhe von 450.000 € wird in eine verbleibende Zuweisung umgewandelt.

 

Die Gemeinde beabsichtigt auch im Jahr 2016 einen Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe zu stellen. Die Antragsvoraussetzungen und Antragsunterlagen liegen aktuell noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass wie in den Vorjahren, das Hauptaugenmerk für eine Bewilligung auf die Rückführung von bestehenden Schulden gelegt wird, um dadurch den Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren.

 

Die Fortschreibung des vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 05.03.2015 beschlossenen Konsolidierungskonzeptes muss dem Landratsamt Rhön-Grabfeld bis 11.03.2016 vorgelegt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die tabellarische Übersicht überarbeitet und fortgeschrieben (s. Anlage).

Wesentliche anstehende Entscheidungen sind die Beschlussfassung über die Höhe der Hundesteuer ab dem 1.1.2017 und zum weiteren die Neukalkulation der Friedhofsgebühren. Diese ist für das Jahr 2016 geplant.

Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtungen Abwasser und Wasser läuft Ende 2016 aus. Die Neukalkulation wird im Herbst vorgenommen. Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass beim Wasserpreis eine Anhebung erforderlich wird. Zum Jahresende 2015 liegt eine Unterdeckung von rd. 44.000 € vor. Beim Abwasser dagegen konnten bis Ende 2015 insgesamt rd. 59.000 € Rücklagen angesammelt werden (einrichtungsgebundene Sonderrücklage).

Landwirtschaftliche Pachtverträge wurden soweit möglich angepasst. Hier kann von jährlichen Mehreinnahmen ab 2016 in Höhe von rd. 250 € ausgegangen werden. Die vom Gemeinderat, im Vorgriff auf die Satzungsänderung, bereits beschlossene Erhöhung der Gebühren für die Benutzung des Badesees in Burgwallbach führt schätzungsweise zu Mehreinnahmen ab 2016 in Höhe von 8.000 € jährlich (insbesondere witterungsabhängig).

Noch offen ist zum weiteren die Veräußerung von Randflächen, welche einen geschätzten Gegenwert von rd. 2.000 € für die Gemeinde bedeuten würde. Hier ist der Bürgermeister noch in Verhandlung mit den Eigentümern.

 

 

Die im Haushaltsjahr 2015 bewilligte Stabilisierungshilfe über 250.000 € wurde für die außerordentliche Tilgung von Krediten in der Gesamthöhe von 198.201,65 € verwendet. Der investive Teil von rd. 51.798,35 € wurde zur Finanzierung des Eigenanteils der Kosten der Sanierung der Abwasserbeseitigung eingesetzt.

 

In Zusammenarbeit zwischen dem Bürgermeister, dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Gemeinderat und der Kämmerei der VG wurde die Erfassungsliste zur Haushaltskonsolidierung fortgeschrieben und ergänzt. Die möglichen Einsparungen auf der Ausgabenseite und Mehreinnahmen auf der Einnahmenseite sind entsprechend dokumentiert.

 

Die bisher erarbeiteten und umgesetzten Punkte der Haushaltskonsolidierung werden als strategischer Ansatz für eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren gesehen. Dabei geht es der Gemeinde Schönau a.d. Brend um die Wirkungen der Maßnahmen.

 

Dazu wird auf die Anlagen verwiesen, sowohl auf das Haushaltskonsolidierungskonzept - HKK - Textfassung als auch auf die Fortschreibung der Erfassungsliste Haushaltskonsolidierung.

 

Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für 2015 (Fortschreibung aus 2014) und die Folgejahre in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Anlage 1 – Erfassungsliste Haushaltskonsolidierung
Anlage 2 – Listung Zinsfestschreibung aus laufenden Darlehensverträgen
Anlage 3 – Übersicht über die freiwilligen Leistungen

Anlage 4 – Übersicht über die defizitären Einrichtungen

Anlage 5 – Übersicht über die Gewerbesteuerentwicklung 2011 bis 2015

Anlage 6 – vorläufiges Investitionsprogramm für 2016 und Finanzplanung 2017 bis 2019

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept als auch seine Anlagen Nr. 1 bis 6 werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11