Die Stadt Bischofsheim a. d. Rhön beabsichtigt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Rhönstraße“ mit integrierter Grünordnung im Parallelverfahren zur derzeit in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Mit Schreiben der Stadt Bischofsheim a. d. Rhön vom 08.02.2016 erhält die Gemeinde Schönau a. d. Brend als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 02.03.2016.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung eines Netto-Marktes nördlich des ehemaligen Edeka-Marktes in der Rhönstraße geschaffen werden.

Vorgesehen ist die Ausweisung von ca. 0,63 ha „Sondergebiet Einzelhandel für großflächige Einzelhandelsbetriebe“ sowie insgesamt etwa 0,57 ha Ausgleichsfläche.

 

Folgende Nutzungen sind in dem Sondergebiet zulässig:

 

-       Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln, Drogeriewaren und ergänzendem Sortiment anderer Wahrenbranchen mit einer Verkaufsfläche von 1.420 m²,

-       zugehörige Lager- und sonstige Betriebsflächen,

-       Backshop mit Kaffee mit 80 m² Grundfläche.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über das Grundstück Fl.Nr. 2474/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 2475 und 2478 der Gemarkung Bischofsheim a. d. Rhön. Die Benennung der Grundstücke für die Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Laufe des Bebauungsplanverfahrens.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Rhönstraße“ mit integrierter Grünordnung der Stadt Bischofsheim a. d. Rhön in der Fassung vom 25.01.2016 zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde Schönau a. d. Brend bestehen gegen die Planungen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

10