Sitzung: 17.02.2016 GSB/002/2016
Mit Schreiben vom 01.02.2016 an das Landratsamt Rhön-Grabfeld informiert
das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
über die Initiative BayernWLAN.
Mit BayernWLAN soll bis 2020 ein dichtes Netz
kostenfreier Hotspots im Freistaat geknüpft werden. Hotspots sollen an
geeigneten staatlichen Behörden eingerichtet
werden. Kommunen können Hotspots aus einem Rahmenvertrag beziehen. Der
Freistaat wird pro Kommune die
Ersteinrichtungskosten für zwei kommunale Hotspots übernehmen.
Die Digitale Mobilität nimmt rasant zu.
Immer mehr Menschen sind über Smartphones und Tablets im Internet unterwegs. Deutschland ist im internationalen Vergleich
bei der Ausstattung mit freiem WLAN im
Hintertreffen. Tourismus und
digitale Teilhabe sollen mit freiem
WLAN gestärkt werden.
Bayern handelt und wird ein Netz von 10.000
Hotspots an 5.000 Standorten einrichten. Dazu sollen alle geeigneten staatlichen Behörden und die Kommunen mit freiem
WLAN ausgestattet werden. Die Kommunen entscheiden jeweils selbst, wo sie das
BayernWLAN anbieten wollen. Hotspots an staatlichen Behörden ergänzen die
kommunalen Hotspots. Der Freistaat finanziert
die Ersteinrichtungskosten der
Hotspots an jeweils zwei kommunalen Standorten.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass die Kommune den
BayernWLAN-Rahmenvertrag nutzt. Die Kommune
trägt die Betriebskosten und
kann die Konditionen des Rahmenvertrags für weitere Standorte nutzen.
Der Rahmenvertrag wird Ende März 2016 geschlossen. Über die
genauen Konditionen wird dann informiert. Koordiniert wird die Umsetzung vom
BayernWLAN Zentrum in Straubing.
Nachfolgend
ein Überblick über den Weg zum BayernWLAN Hotspot und seine technische
Realisierung:
1. Fragebogen des
BayernWLAN-Zentrums ausfüllen und per E-Mail an wlan@baykom.bayern.de schicken.
Der Fragebogen wird auf der Website des BayernWLAN Zentrums spätestens im Juni
2016 zum Download zur Verfügung stehen. Das BayernWLAN Zentrum prüft die vorgeschlagenen
Standorte in Absprache mit der Kommune auf grundsätzliche Realisierbarkeit.
2. Mit einer Ortsbegehung legen
Kommune und Provider detailliert Anzahl, Art und Anbringungsorte der
Accesspoints sowie die durch die Kommune zu erstellende lokale Verkabelung
fest.
3. Nach der Beauftragung des/r
Hotspots durch die Kommune führt die Kommune die Verkabelungsarbeiten durch,
bestellt einen Internetanschluss und benachrichtigt den Provider über den
voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten.
4. Im Anschluss
führt der Provider die Montage der bestellten Accesspoints und einen Funktionstest
durch. Die Kommune erklärt nach eigenen Tests die technische Abnahme der Accesspoints.
5. Die Kosten für die
durchgeführten Verkabelungsarbeiten, die im Protokoll beschrieben sind, trägt das
BayernWLAN Zentrum.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld bittet die Gemeinden, sich bereits jetzt erste Gedanken über
mögliche Standorte für die Accesspoints zu machen und diese möglichst zeitnah
nach der Bereitstellung der offiziellen Fragebögen zu melden.
Nach bisherigen Informationen
wird der Freistaat Bayern auch das haftungsrechtliche Risiko
(Störerhaftung) für den Betrieb dieses WLAN-Netzes übernehmen.
Die Kommune müsste dann lediglich die monatlichen
Bereitstellunggebühren (nach bisherigen Erfahrungen etwa 60 Euro pro Hotspot
und Monat) tragen.
Soweit mehr als zwei Hotspots gewünscht werden, müsste die
Kommune zusätzlich noch für die Hardware-Kosten und die Verkabelung der
weiteren Hotspots aufkommen.
Je nach Umgebung (Wände, Gebäude, usw.) lassen sich mit den Accesspoints im Regelfall folgende Reichweiten
erzielen:
Indoor:
15 bis 30 Meter
Outdoor:
50 bis 150 Meter
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zwei kommunalen Hotspots in der Gemeinde zu
errichten. Die Festlegung der Standorte wird der Gemeinderat zu einem späteren
Zeitpunkt entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |