Sitzung: 17.02.2016 GSB/002/2016
Die Kolpingfamilie Schönau a. d. Brend hat mit Schreiben vom 15.01.2016
einen Antrag auf Bezuschussung der investiven Sanierungs- und
Renovierungsarbeiten im Bereich Eingang, Treppenaufgang, Fenster und
Toilettenanlage aus dem Jahr 2014 gestellt.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend unterstützt bereits seit Jahren die
örtlichen Vereine beim Bau und Investitionstätigkeiten an ihren
Vereinsgebäuden.
Die Grundlagen
einer Bezuschussung sind gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007wie folgt zu
beachten:
1.
Es muss
sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme am eigenen Vereinsgebäude handeln,
welche eine Mindestsumme von 10.000 € umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder
dürfen hierin nicht enthalten sein.
2.
Vor
Beginn der geplanten
Maßnahme ist der Gemeinde ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen,
nach Abschluss der Arbeiten die entsprechende Abrechnung dazu.
3.
Die Höhe
des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 % der Investitionssumme (ohne
Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse bewilligt
werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses in Abzug
gebracht.
4.
Eine
Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im Einzelfall jedoch immer von der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor,
eine von den o.g. Grundsätzen abweichende Entscheidung zu treffen.
Aufgrund der Kosten in Höhe von 19.691,54 € beträgt der Zuschuss an die
Kolpingfamilie grundsätzlich 1.476,87 €.Vor endgültiger Festlegung wird die
Abrechnung von der Gemeinde geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der Kolpingsfamilie nach Überprüfung der eingereichten Abrechnung statt zugeben und auf dieser Basis einen Zuschuss gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 mit 7,5 % der Investitionssumme zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |