Die Kolpingfamilie Schönau a. d. Brend hat mit Schreiben vom 15.01.2016 einen Antrag auf Bezuschussung der investiven Sanierungs- und Renovierungsarbeiten im Bereich Eingang, Treppenaufgang, Fenster und Toilettenanlage aus dem Jahr 2014 gestellt.

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend unterstützt bereits seit Jahren die örtlichen Vereine beim Bau und Investitionstätigkeiten an ihren Vereinsgebäuden.

 

Die Grundlagen einer Bezuschussung sind gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007wie folgt zu beachten:

 

1.   Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 € umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.

2.   Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten die entsprechende Abrechnung dazu.

3.   Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 % der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses in Abzug gebracht.

4.   Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o.g. Grundsätzen abweichende Entscheidung zu treffen.

 

Aufgrund der Kosten in Höhe von 19.691,54 € beträgt der Zuschuss an die Kolpingfamilie grundsätzlich 1.476,87 €.Vor endgültiger Festlegung wird die Abrechnung von der Gemeinde geprüft.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der Kolpingsfamilie nach Überprüfung der eingereichten Abrechnung statt zugeben und auf dieser Basis einen Zuschuss gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 mit 7,5 % der Investitionssumme zu gewähren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10