Sitzung: 20.01.2016 GSB/001/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Aktivstalles für
Pferde auf den Grundstücken Fl.Nr. 1101, 1101/2, 1101/3 1103 und 1339 in
Kollertshof auf dem ehemaligen Gelände des Sägewerkes Priesel/Zienecker
vorgelegt.
Der Bauantrag beinhaltet den Neubau einer Reithalle, die Umnutzung der
bestehenden Halle, den Neubau eines Blockhauses als Büro und die Neugestaltung
der Außen- und Freianlagen.
Das ehemalige Sägewerk wird in einen Betrieb für gewerbliche
Pferdehaltung umgenutzt. Die bestehenden Hallen dienen der neuen Nutzung und
werden entsprechend umgebaut. Sie dienen
künftig als Lager bzw. Scheune und Reithalle.
Die Bauausführung der Reithalle ist in einer Holzkonstruktion geplant.
Die bestehende Halle erhalten eine neue Holzverschalung; das Blockhaus soll mit
naturbelassenen Massivholzstämmen gebaut werden.
Die Dacheindeckung der Reithalle ist mit Sandwich-Elementen vorgesehen;
die bestehende Halle bleibt unverändert. Diese ist mit rotbraunen
Sandwichelementen eingedeckt. Das Blockhaus erhält eine Ziegeleindeckung. In
den Planunterlagen ist die Farbe der neuen Eindeckungen nicht zu erkennen. Nach
Rücksprache mit dem Architekten werden die neuen Eindeckungen der bestehenden
Halle angepasst.
Die Grundstücke Fl.Nr. 1101, 1101/2, 1101/3 1103 und 1339 in Kollertshof
liegen im Außenbereich und das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu
beurteilen.
Der Gemeinderat hat bereits zu einer Bauvoranfrage mit Beschluss vom 18.11.2014
das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Vorbescheid wurde durch das
Landratsamt am 14.01.2015 Nr. 4.1-6024-20140965 erteilt.
Im Baugenehmigungsverfahren werden die Fachbehörden wie Naturschutz,
Immissionsschutz, Abteilung Wasserecht usw. beteiligt und um Stellungnahme
gebeten.
Im Vorbescheid wurde bereits festgelegt, dass die Eingrünungsmaßnahmen
im Bereich der vorhandenen Gebäude bzw. neu geplanten Gebäude ausschließlich
mit standortheimischen Laubgehölzen zu erfolgen hat. Die Grünordnung erfolgt in
Absprache mit dem Kreisfachberater Herrn Hansul vom Landratsamt.
Die gesamten Grundstücke werden mit einer Zaunanlage mit Hartholzpfählen
(1,50 m Höhe) mit stromführenden Leitern oder Holzriegel eingefriedet.
Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert. Die Anschlüsse für
Wasser und Kanal erfolgen an den bestehenden Abwasserkanal (Sammler). .
Die Zugänglichkeit zu den Kanalschächten muss gewährleistet sein. Dies
wurde bereits durch eine Grunddienstbarkeit geregelt.
Bei den Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass der bestehende Kanal
nicht überbaut und freigehalten wird. Die bestehenden Kanalschächte müssen
jederzeit zugänglich sein für Gemeinde und Fachbehörden (z.B. WWA,
Abwasserverband Saale - Lauer). Dies wurde bereits auch durch die Verwaltung
(Herr Ganß) mit dem Planer und Bauherrn abgesprochen.
Nach dem vorgelegten Stellplatznachweis wurden insgesamt 24 Stellplätze
ausgewiesen. Die Berechnung des Stellplatzbedarfes erfolgte nach den
Richtlinien des Bayer. Staatsministeriums des Innern. 14 Stellplätze sind
erforderlich; 24 wurden ausgewiesen.
Das Blockhaus wird mit einem Kaminofen, unterstützt durch eine
Wärmepumpe, beheizt.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Der Bürgermeister erläutert anhand der Planunterlagen das Bauvorhaben.
Der Gemeinderat bittet um einige Informationen aus der Verwaltung:
·
Der Gemeinderat äußert Bedenken hinsichtlich eines
Stromführzaunes. Es soll geklärt werden, ob der eingezeichnete Zaun den
Grundstücksgrenzen entspricht.
·
Weiterhin stellt sich die Frage, ob das
Landwirtschaftsamt bzgl. Großvieheinheiten gehört wurde.
·
Gemeinderätin Frau Dr. Pokorny fragt nach der
Maximalbelegungszahl der Anlage, hierzu soll die Verwaltung Auskunft geben.
·
Es kam die Frage auf, ob ein Versickerungsbecken
für Regenwasser geplant ist und wie mit zu klärendem Wasser umgegangen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
eines Aktivstalles für Pferde mit Neubau einer Reithalle, Umnutzung der
bestehenden Halle, Neubau eines Blockhauses als Büro und die Neugestaltung der
Außen- und Freianlagen auf den Grundstücken Fl. Nr. 1101, 1101/2 und 1101/3,1339
und 1103 der Gemarkung Burgwallbach entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Die Zugänglichkeit zu den Kanalschächten muss auch für Schwerlastverkehr
(für Pump- und Spülwägen) gewährleistet
sein. Bei den Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass der bestehende Kanal nicht
überbaut und freigehalten wird. Die bestehenden Kanalleitungen müssen jederzeit
zugänglich sein.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |