Nach Information von Herrn ersten Bürgermeister Zehe ist den Gemeinderäte Oberelsbach, Sandberg und Schönau a. d. Brend in der jüngsten gemeinsamen Sitzung vorgestellt worden, eine(n) gemeinsame(n) Tourismusmanager(in) einzustellen. Die Kraft soll neue Strukturen im Tourismus aufbauen und bei Bewährung langfristig tätig sein.

 

Die Maßnahme soll im Rahmen der Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit eine Anschubfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Kosten, max. 90.000 € von der Regierung von Unterfranken erhalten. Der Förderantrag ist noch zu stellen. Erst nach Bearbeitung des Förderantrages durch die Regierung und Erlass des Förderbescheides wird Klarheit über die förderfähigen Kosten und die Förderung gegeben sein.

 

Die Notwendigkeit des Projektes ist den drei genannten Gemeinden vorgestellt worden. Diesbezüglich wird auf die beigefügte Präsentation von Herrn Dr. Seynstahl verwiesen.

 

Aus Sicht der Gemeinde Schönau a. d. Brend stellt sich die Frage, wie die Touristikfachleute aus der Gemeinde, wie Gastwirte, Hoteliers und Zimmervermieter die gemeinsame Vermarktung auf dieser Ebene sehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Frage politisch geklärt ist.

 

Somit bleibt die Qualifikation der einzustellenden Kraft, die Beschäftigungsdauer und die Personalkosten und die Sachkosten zu betrachten.

 

Laut Aussage von Herrn Dr. Seynstahl werden die Kosten, unabhängig von der Förderung  auf 11,00 € pro Einwohner und Jahr geschätzt.

 

Bei einer Einwohnerzahl der Gemeinden Oberelsbach, Sandberg und Schönau a. d. Brend von 6457 Einwohnern (Stand: 31.12.2015) werden damit Gesamtkosten von 71.027,00 € abgedeckt.

 

Nach Rückfrage bei der KBA wird von einer Vergütung der Kraft in Entgeltgruppe 11 ausgegangen. Bei einer Einstufung in Stufe drei belaufen sich die  Personalkosten derzeit auf 59.950,00 € (inklusiv Arbeitgeberaufwand).

 

Es ist nicht vorstellbar, dass die Kraft für einen längeren Zeitraum ohne Bürohilfe, insbesondere für einfachere Arbeiten auskommt. Eine zeitliche Kalkulation dafür ist schwierig. Sie dürfte jedoch nicht unter 1/5 Stelle (= 20 %) liegen. Der Personalaufwand des Arbeitgebers dafür beträgt bei Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 Stufe 3 mit 41.400,00 € x 20 % = 8.280,00 €.

 

Der Sachaufwand für Büroausstattung und –miete, IT-Kosten, Reisekosten und sonstiges wird in der Regel mit 30 % der Lohnkosten veranschlagt. Das sind 68.230,00 € + 30 % = 88.699,00 €. Spezielle Tourismussoftware ist nicht enthalten. Ob die Gemeinde Oberelsbach ihre Verwaltungskosten für Organisation und Personalsachbearbeitung mit einer Pauschale in Rechnung stellt ist nicht bekannt.

 

Dieser Kostenfaktor dürfte mittel- bis langfristig relevant sein. Es sei denn, es kommt nach der Konzepterstellung doch noch zu einer Zusammenarbeit mit Bischofsheim, da sich dann der Aufwand und die Kostenverteilung anders, eher günstiger, darstellt.

 

Auf die Gemeinde Schönau herunter gerechnet ergäbe das einen jährlichen Aufwand von ca. 13,73 €/Einwohner/Jahr = rd. 16.800 € im Jahr.

 

Zur besseren Übersicht listen sich die Kosten wie folgt auf:

Arbeitgeberaufwand Tourismusmanager (EG 11, Stufe 3)                           59.950,00 €

Arbeitgeberaufwand Bürokraft mit ein Fünftel Arbeitszeit (EG 5, Stufe 3)      8.280,00 €

Sachaufwand (Büroausstatt. u. –miete, IT-Kosten, Reisekosten, etc.)ca.    20.469,00 €

Gesamtaufwand im Jahr                                                                                88.699,00 €

 

Das sind für die Gemeinde Schönau a. d. Brend jährlich                  rd.        16.800,00 €

 

Wenn die Maßnahme aus Mitteln für die Interkommunale Zusammenarbeit befördert wird, bleibt mindestens das erste Jahr ohne Kosten für die Gemeinde.

 

Die Zusammenarbeit ist laut Herrn Dr. Seynstahl auf mindestens fünf Jahre ausgerichtet.

 

Somit werden sich die Kosten für die Gemeinde für die restlichen vier Jahre voraussichtlich auf rd. 67.000 € belaufen.

 

Es erscheint zweckmäßig das Beschäftigungsverhältnis der neuen Kraft auf diesen Zeitraum auszurichten und nicht nur auf zwei Jahre. Damit erhöhen sich die Chancen eine geeignete Kraft zu finden. Die Probezeit von einem halben Jahr erscheint ausreichend, um die Qualifikation und die Arbeitsweise der neuen Kraft beurteilen zu können, so dass eine ausreichende Reaktionszeit im Bedarfsfalle gegeben wäre.

 

Für die angestrebte Zusammenarbeit bedarf es einer Zweckvereinbarung unter den drei Gemeinden. Darin sind die Details rechtsverbindlich zu regeln. Außerdem bleibt vor rechtverbindlichen Entscheidungen und Aktivitäten der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken abzuwarten.

 

Insoweit kann die heutige Entscheidung nur eine Absichtserklärung des Gemeinderates Schönau sein, damit die weiteren Schritte, wie insbesondere die Stellung des Zuwendungsantrages erfolgen können. Vor Ausschreibung der Stelle wird zwingend der Abschluss der Zweckvereinbarung erforderlich sein.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt zu, mit den Gemeinden Oberelsbach und Sandberg gemeinsam anzustreben ein Tourismuskonzept aufstellen zu lassen und die Vermarktung künftig gemeinsam zu betreiben. Mit der Bestimmung des Marktes Oberelsbach als Leitkommune besteht Einverständnis. Nunmehr ist zunächst der Zuwendungsantrag an die Regierung von Unterfranken durch den Markt Oberelsbach zu stellen. Danach wird über die Finanzierung weitere Klarheit bestehen. Anschließend wird vom Abschluss der erforderlichen Zweckvereinbarung ausgegangen, bevor Personalausschreibungen erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11