Sitzung: 15.12.2015 GSB/012/2015
Nach Information von Herrn ersten Bürgermeister Zehe ist den
Gemeinderäte Oberelsbach, Sandberg und Schönau a. d. Brend in der jüngsten
gemeinsamen Sitzung vorgestellt worden, eine(n) gemeinsame(n)
Tourismusmanager(in) einzustellen. Die Kraft soll neue Strukturen im Tourismus
aufbauen und bei Bewährung langfristig tätig sein.
Die Maßnahme soll im Rahmen der Förderung der Interkommunalen
Zusammenarbeit eine Anschubfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen
Kosten, max. 90.000 € von der Regierung von Unterfranken erhalten. Der Förderantrag
ist noch zu stellen. Erst nach Bearbeitung des Förderantrages durch die
Regierung und Erlass des Förderbescheides wird Klarheit über die förderfähigen
Kosten und die Förderung gegeben sein.
Die Notwendigkeit des Projektes ist den drei genannten Gemeinden vorgestellt
worden. Diesbezüglich wird auf die beigefügte Präsentation von Herrn Dr.
Seynstahl verwiesen.
Aus Sicht der Gemeinde Schönau a. d. Brend stellt sich die Frage, wie
die Touristikfachleute aus der Gemeinde, wie Gastwirte, Hoteliers und
Zimmervermieter die gemeinsame Vermarktung auf dieser Ebene sehen. Es wird
davon ausgegangen, dass diese Frage politisch geklärt ist.
Somit bleibt die Qualifikation der einzustellenden Kraft, die
Beschäftigungsdauer und die Personalkosten und die Sachkosten zu betrachten.
Laut Aussage von Herrn Dr. Seynstahl werden die Kosten, unabhängig von
der Förderung auf 11,00 € pro Einwohner
und Jahr geschätzt.
Bei einer Einwohnerzahl der Gemeinden Oberelsbach, Sandberg und Schönau
a. d. Brend von 6457 Einwohnern (Stand: 31.12.2015) werden damit Gesamtkosten
von 71.027,00 € abgedeckt.
Nach Rückfrage bei der KBA wird von einer Vergütung der Kraft in
Entgeltgruppe 11 ausgegangen. Bei einer Einstufung in Stufe drei belaufen sich
die Personalkosten derzeit auf 59.950,00
€ (inklusiv Arbeitgeberaufwand).
Es ist nicht vorstellbar, dass die Kraft für einen längeren Zeitraum
ohne Bürohilfe, insbesondere für einfachere Arbeiten auskommt. Eine zeitliche
Kalkulation dafür ist schwierig. Sie dürfte jedoch nicht unter 1/5 Stelle (= 20
%) liegen. Der Personalaufwand des Arbeitgebers dafür beträgt bei
Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 Stufe 3 mit 41.400,00 € x 20 % = 8.280,00 €.
Der Sachaufwand für Büroausstattung und –miete, IT-Kosten, Reisekosten
und sonstiges wird in der Regel mit 30 % der Lohnkosten veranschlagt. Das sind
68.230,00 € + 30 % = 88.699,00 €. Spezielle Tourismussoftware ist nicht
enthalten. Ob die Gemeinde Oberelsbach ihre Verwaltungskosten für Organisation
und Personalsachbearbeitung mit einer Pauschale in Rechnung stellt ist nicht
bekannt.
Dieser Kostenfaktor dürfte mittel- bis langfristig relevant sein. Es sei
denn, es kommt nach der Konzepterstellung doch noch zu einer Zusammenarbeit mit
Bischofsheim, da sich dann der Aufwand und die Kostenverteilung anders, eher
günstiger, darstellt.
Auf die Gemeinde Schönau herunter gerechnet ergäbe das einen jährlichen
Aufwand von ca. 13,73 €/Einwohner/Jahr = rd. 16.800 € im Jahr.
Zur besseren Übersicht listen sich die Kosten wie folgt auf:
Arbeitgeberaufwand Tourismusmanager (EG 11, Stufe 3) 59.950,00 €
Arbeitgeberaufwand Bürokraft mit ein Fünftel Arbeitszeit (EG 5, Stufe 3)
8.280,00 €
Sachaufwand (Büroausstatt. u. –miete, IT-Kosten, Reisekosten, etc.)ca. 20.469,00 €
Gesamtaufwand im Jahr 88.699,00
€
Das sind für die Gemeinde Schönau a. d. Brend jährlich rd. 16.800,00 €
Wenn die Maßnahme aus Mitteln für die Interkommunale Zusammenarbeit befördert
wird, bleibt mindestens das erste Jahr ohne Kosten für die Gemeinde.
Die Zusammenarbeit ist laut Herrn Dr. Seynstahl auf mindestens fünf
Jahre ausgerichtet.
Somit werden sich die Kosten für die Gemeinde für die restlichen vier
Jahre voraussichtlich auf rd. 67.000 € belaufen.
Es erscheint zweckmäßig das Beschäftigungsverhältnis der neuen Kraft auf
diesen Zeitraum auszurichten und nicht nur auf zwei Jahre. Damit erhöhen sich
die Chancen eine geeignete Kraft zu finden. Die Probezeit von einem halben Jahr
erscheint ausreichend, um die Qualifikation und die Arbeitsweise der neuen
Kraft beurteilen zu können, so dass eine ausreichende Reaktionszeit im
Bedarfsfalle gegeben wäre.
Für die angestrebte Zusammenarbeit bedarf es einer Zweckvereinbarung
unter den drei Gemeinden. Darin sind die Details rechtsverbindlich zu regeln.
Außerdem bleibt vor rechtverbindlichen Entscheidungen und Aktivitäten der
Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken abzuwarten.
Insoweit kann die heutige Entscheidung nur eine Absichtserklärung des
Gemeinderates Schönau sein, damit die weiteren Schritte, wie insbesondere die
Stellung des Zuwendungsantrages erfolgen können. Vor Ausschreibung der Stelle
wird zwingend der Abschluss der Zweckvereinbarung erforderlich sein.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt zu, mit den Gemeinden Oberelsbach und Sandberg
gemeinsam anzustreben ein Tourismuskonzept aufstellen zu lassen und die
Vermarktung künftig gemeinsam zu betreiben. Mit der Bestimmung des Marktes
Oberelsbach als Leitkommune besteht Einverständnis. Nunmehr ist zunächst der
Zuwendungsantrag an die Regierung von Unterfranken durch den Markt Oberelsbach
zu stellen. Danach wird über die Finanzierung weitere Klarheit bestehen.
Anschließend wird vom Abschluss der erforderlichen Zweckvereinbarung
ausgegangen, bevor Personalausschreibungen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |