Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 2958/3, im Arthur-Johlige-Weg 8 in Schönau a. d. Brend vorgelegt. Auf der Südseite des Daches ist eine Solaranlage geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2958/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Wohngebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 34° bis 45°. Die Dacheindeckung ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur Rot bis Rotbraun auszuführen. Bei den Garagen und Nebengebäuden ist die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptbaukörper anzupassen.

 

Nach den eingereichten Bauantragunterlagen wünscht der Bauherr eine Dachneigung von 25° und als Ziegelfarbe anthrazit. Außerdem sollen die Garage und der Abstellraum ein Flachdach erhalten. Er hat einen Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum und Solaranlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2958/3 im Arthur-Johlige-Weg 8 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Seitens der Gemeinde bestehen Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Klosterpfad“ bezüglich der Dacheindeckung des Wohnhauses. Der Gemeinderat beschließt, dass die Dacheindeckung nach dem Bebauungsplan „Klosterpfad“ (Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur Rot bis Rotbraun) auszuführen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

4

Anwesend:

11

 

 

Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Klosterpfad“ bezüglich der Dachform und Dachneigung des Wohnhauses und der Garage.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11