Sitzung: 15.12.2015 GSB/012/2015
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum auf dem Grundstück Fl.
Nr. 2958/3, im Arthur-Johlige-Weg 8 in Schönau a. d. Brend vorgelegt. Auf der
Südseite des Daches ist eine Solaranlage geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 2958/3 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Der Bebauungsplan sieht in seinen
Festsetzungen für Wohngebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 34° bis
45°. Die Dacheindeckung ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur
Rot bis Rotbraun auszuführen. Bei den Garagen und Nebengebäuden ist die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptbaukörper anzupassen.
Nach den eingereichten Bauantragunterlagen wünscht der Bauherr eine
Dachneigung von 25° und als Ziegelfarbe anthrazit. Außerdem sollen die Garage
und der Abstellraum ein Flachdach erhalten. Er hat einen Antrag auf Befreiung
nach § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt. Die
Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum und Solaranlage auf dem
Grundstück Fl. Nr. 2958/3 im Arthur-Johlige-Weg 8 in Schönau a. d. Brend entsprechend
den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Seitens der Gemeinde bestehen Einwände gegen die Erteilung einer
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Klosterpfad“ bezüglich der Dacheindeckung
des Wohnhauses. Der Gemeinderat beschließt, dass die Dacheindeckung nach dem
Bebauungsplan „Klosterpfad“ (Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur
Rot bis Rotbraun) auszuführen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Anwesend: |
11 |
Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Klosterpfad“ bezüglich der
Dachform und Dachneigung des Wohnhauses und der Garage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |