Aufgrund des Artikel 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 22.08.1998 (GVBL Seite 796) und Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.04.1993 (GVBL Seite 264) in den derzeit geltenden Fassungen erlässt die Gemeinde Schönau a. d. Brend folgende

 

Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schönau a. d. Brend vom 22.04.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 31.05.2013

 

 

§ 1

 

In § 2 wird folgende Nr. 4 eingefügt:

 

4. Im sogenannten „alten Friedhof“ im Friedhof in Schönau a. d. Brend, Grundstück Fl. Nr. 35/32 besteht kein Bestattungsrecht. Vorhandene Grabnutzungsrechte für verstorbene Personen bleiben unberührt.

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Friedhofssatzung wie zuvor genannt vollinhaltlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11