Im Zuge der Baumaßnahme wurden unvorhersehbare zusätzliche Leistungen erforderlich bzw. kam es zu unvorhersehbaren Mengenmehrungen, so dass die Abrechnungssumme jetzt bei 53.029,30 € (brutto) liegt. Der Auftrag wurde mit einer Summe von 40.767,00 €  (brutto) an die Fa. Josef Hell vergeben.

Die Kostenmehrung beläuft sich als auf 12.262,30 € (brutto).

 

Zum Vergleich:

Die Kostenschätzung für die Maßnahme ging von Gesamtkosten in Höhe von 63.123,55 € (brutto) aus.

Die Abrechnungssumme liegt deshalb insgesamt mit 10.094,25 € unter der Summe der Kostenschätzung.

 

1. Begründungen für die Mengen- bzw. Kostenmehrungen:

 

Pos. 01.050 Ausbesserung des Wegebelages

Die Position wurde als Bedarfsposition ohne Gesamtpreis ausgeschrieben, weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht absehbar war, ob und in welchem Umfang hier Wiederherstellungsarbeiten erforderlich werden würden. In der Vergabesumme war der Gesamtpreis dieser Position deshalb noch nicht mit eingerechnet.

Am 11.09.2015 gab Herr BGM Zehe die Anweisung, dass die Leistung ausgeführt werden soll.

Abrechnungsmenge sind 456,75 statt 400,00 m2, da zum Zeitpunkt der Planung der Umfang der Wiederherstellungsmaßnahmen im Wegebelag nicht abschätzbar war.

Gesamtpreis der Pos.(netto): 2.973,44 € (In der Vergabe mit 0,00 €)

Kostenmehrung (netto): 2.973,44 €

 

Pos. 04.020 Beton / Stahlbeton laden und abtransportieren

Die in der Ausschreibung berücksichtigte Menge beläuft sich auf 20,00 to., die Fa. Hell stellt nach Aufmaß der Betonteile (Teichmönch, Durchlassprofile) 186,473 to. in Rechnung.

Im Zuge der Ausführungsplanung konnten für die Betonbauteile nur Schätzwerte angenommen werden, da keine Details zu den tatsächlichen Abmessungen bekannt waren. Im Zuge der Ausführung hat sich jedoch gezeigt, dass diese Bauteile massiver als in den alten Bestandsplänen dargestellt ausgeführt wurden. Die Bauteile wurden vor dem Abbruch gemeinsam aufgemessen (PB Glanz, Fa. Hell). Die aus dem Aufmaß resultierenden Massen sind gerechtfertigt. Der Umrechnungsfaktor von 2,45 to./m3 stammt aus der Baubeschreibung.

Gesamtpreis der Pos. (netto): 5.864,58 € (In der Vergabe mit 629,00 €)

Kostenmehrung (netto): 5.235,58 €

 

Pos. 05.010 Boden der Dämme und Böschungen lösen, einbauen

Aufgrund der alten Ausführungspläne der Teichkläranlage konnte die Gesamtmasse von 2.100 m3 für den Boden der Dämme und Böschungen nur abgeschätzt werden. Im Zuge der Ausführung hat sich jedoch gezeigt, dass die Dämme und Böschungen massiver als dort dargestellt ausgeführt wurden. Deshalb betrug die Gesamtmasse nach Aufmaß 3.443,174 m3.

Gesamtpreis der Pos. (netto): 16.389,51 € (In der Vergabe mit 9.996,00 €)

Kostenmehrung (netto): 6.393,51 €

 

 

Pos. 08.040 Kettenbagger, ca. 70 Kw

Da die Sohle der ehem. Klärteiche sehr stark verschlammt war, sind einige Regiestunden für das Räumen / Verschieben der Schlammrückstände angefallen, da der Schlamm nicht überbaut werden konnte, um die Stabilität der neu zu schüttenden Uferböschungen incl. Uferbefestigung gewährleisten zu können.

Für die Schlammbearbeitung sind insgesamt 1.791,72 € (netto) angefallen.

 

2. Anmerkung zu Pos. 05.020 Vorh. Boden auf Miete lagernd, einbauen

 

Vor Baubeginn wurde vereinbart, dass die Fa. Hell überschüssigen Erdaushub vom Baugebiet Hohenroth an der Kläranlage ablagern und einbauen darf.

Die Fa. Hell hat gemäß Massenaufstellung 624,00 m3 Boden geliefert.

Von der Neubaumaßnahme der Kläranlage war noch ein Erdhaufen mit einem Volumen von 440 m3 am Standort der Renaturierungsmaßnahme vorhanden.

Da die Fa. Hell die 624,00 m3 teilweise an den Böschungen und teilweise auf dem Erdhaufen abgelagert hat, musste hier die Abrechnungsmasse korrigiert werden.

Das Digitale Aufmaß des Erdhaufens (durch PB Glanz gegengeprüft) ergab ein Volumen von 533,005 m3, davon sind die bereits vorhandenen 440 m3 abzuziehen, was eine Masse von 93,005 m3 (zusätzl. auf dem Erdhaufen abgelagert) ergibt.

Von den 624,00 m3 wurden also 93,005 m3 auf dem Erdhaufen abgelagert. Die Restmenge in Höhe von 530,995 m3 wurde an den Uferböschungen abgelagert.

Somit ergibt sich als Gesamtmasse der Pos. 05.020 die Summe aus 533,005 m3 (Erdhaufen mit Teilmenge vom Baugebiet Hohenroth) und 530,995 m3 (unmittelbar an den Böschungen abgekippte Menge aus dem Baugebiet Hohenroth), also insgesamt 1.064,00 m3.

Diese Korrektur war notwendig, da sonst die Masse, die auf dem vorh. Erdhaufen abgelagert wurde, doppelt abgerechnet werden würde.

Ursprünglich war in der Position eine Menge von 800,00 m3 als Volumen vorgesehen.

Dies ergibt eine Mengenmehrung in der Position von 264 m3.

Gesamtpreis der Pos. (netto): 5.064,64 € (In der Vergabe mit 3.808,00 €)

Kostenmehrung (netto): 1.256,64 €

Aufgrund der Mengenmehrung und der geänderten Böschungsmodellierung konnte aber auf die Kosten für die Quadersteine zur Böschungssicherung in Höhe von ca. 4.500 € (netto, inkl. Schotterschicht) eingespart werden, da die Böschungen flach genug ausmodelliert werden konnten und auf den Einbau der Quadersteine vollständig verzichtet wurde.

 

3. Wegfallende Positionen

 

Pos. 01.040 Provisorische Aufschotterung                Einsparung:     488,55 € (netto)

Pos. 03.010 Bewuchs abschälen                               Einsparung:     932,00 € (netto)

Pos. 03.020 Wurzelstöcke roden                                Einsparung:     74,20 € (netto)

Pos. 03.030 Hecke roden                                           Einsparung:     148,40 € (netto)

Pos. 03.050 Tauchwand ausbauen                            Einsparung:     111,29 € (netto)

Pos. 05.030 Seitl. gelagerten Oberboden                   Einsparung:     1.184,00 € (netto)

Pos. 05.050 Quadersteine liefern u. einbauen           Einsparung:     3.692,00 € (netto)

 

 

In der Summe beträgt die Kostenmehrung durch die umfangreichen Ausführungsänderungen und Mengenmehrungen 12.262,30 € (bruto).

 

Der Gemeinderat wird gebeten, die vorgenannten Mehrkosten im Nachhinein zu genehmigen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt den entstandenen Mehrkosten in Höhe von 12.262,30 € (brutto) für diese Baumaßnahme nachträglich zu. Aufgrund der schriftlichen Äußerung des Planungsbüros Glanz wurde keine Aufnahme vor Ort durchgeführt, die dazu führten, dass Kostenmehrungen entstanden. Der Gemeinderat hat kein Verständnis dafür. Der Gemeinderat möchte wissen, wie sich das Honorar für das Planungsbüro zusammensetzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

11