Sitzung: 15.09.2015 GSB/009/2015
Herr Forstoberrat Hubert Türich vom Amt für Landwirtschaft und Forsten
stellt die grundsätzliche Waldbewirtschaftung im Gemeindewald Schönau a. d.
Brend vor.
Alle waldbaulichen Maßnahmen im Gemeindewald sind in der 20 jährigen
Forstplanung nach intensiver Abstimmung mit der Forstverwaltung vom Gemeinderat
im Jahr 2014 einstimmig beschlossen worden. Diese wird jährlich durch
Forstbetriebspläne umgesetzt, in denen alle Maßnahmen dem Gemeinderat vorgelegt
und von diesem beschlossen werden.
Der Gemeindewald ist ein Wirtschaftswald, d.h. neben der Erfüllung aller
anderer Ziele (Wasser, Erholung, Naturschutz usw.) soll die forstliche
Bewirtschaftung neben der Nachhaltigkeit auch wirtschaftlich erfolgreich sein.
Durch die Erhöhung des jährlichen Holzeinschlages von 1.800 auf 3.000 fm
/ Jahr werden mehr/längere Holzerntemaßnahmen notwendig als bis zu dem Jahr
2013.
Gleichzeitig wurden der Gemeinde vom externen Gutachter in der
Forsteinrichtung auch dringend intensivere Verjüngungs- und Kulturmaßnahmen mit
einer jährlichen Fläche von ca. 4 ha vorgegeben.
Die jetzige Waldzusammensetzung ist aufgrund der Klimaänderung aller
Voraussicht nach nicht zukunftsfähig. Deshalb wird der Waldumbau in den
nächsten Jahrzehnten von ca. 80% Kiefer und Fichte zu mehr Laubholz einen
breiten Raum einnehmen.
Durch aktuelle Stürme/Witterungsextreme entstandene Schäden (z.B.
Schneebruch 2015) werden zusätzlich in Abstimmung mit dem Bürgermeister so
aufgearbeitet, dass der Gemeinde möglichst wenig zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Arbeiten werden sowohl durch Unternehmer als auch Bauhofmitarbeiter
erledigt. Maschinelle Unternehmen haben einen ganzjährigen Einsatzplan, sind
meist nicht kurzfristig verfürgbar und auch von den äußeren Bedingungen
abhängig (nasse Böden).
Die Wildsituation wurde bereits mehrfach mit den Beteiligten besprochen.
Sie ist im Forsteinrichtungswerk wie folgt beschrieben:
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Der gesetzlich vorgeschriebene Grundsatz lautet
„Wald vor Wild“
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Lt. Gutachten ist dieser zur Zeit im Gemeindewald
Schönau a. d. Brend nicht erfüllt
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Kulturen müssen grundsätzlich gezäunt werden,
zusätzlich müssen intensive Schälschutzmaßnahmen durchgeführt werden
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Das letzte Vegetationsgutachten beurteilt die
Verbissbelastung als „zu hoch“
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Alleine die Schäden durch Schälen werden mit
Beträgen von ca. 700 € bis 2.000 €/ ha bewertet
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Die jährlichen Kosten für Schutz vor Wildschäden
werden auf ca. 22.000 € pro Jahr für die nächsten Jahre prognostiziert!
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Schäden durch Qualitätseinbußen bzw.
Komplettausfall sind dabei noch nicht berücksichtigt
Rotwild ist eine Großwildart und kann durch seine große Mobilität und
Rudelbildung nur überregional bewirtschaftet werden, auch Sicht der
Forstverwaltung ist eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Unteren
Jagdbehörde, den Jagdpächtern, Jagdvorständen und den Bayerischen Staatsforsten
im Gebiet Rhön im Rahmen des Rotwildhegeringes dringend erforderlich.
Herr Heinrich veranschaulicht anhand einer Jahresübersicht, wann
Holzeinschlags- und Rückungszeiten möglich sind.