Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Aufstellung eines Bienenwanderwagens auf dem Grundstück Fl. Nr. 797/1 in der Gemarkung Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch. Der Bienenwanderwagen kann wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung und wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich aufgestellt werden.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Zufahrt ist über die gemeindlichen Wege
Fl. Nr. 795 bzw. 800 möglich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Aufstellung eines Bienenwanderwagens auf dem Grundstück Fl. Nr. 797/1 in der Gemarkung Schönau a. d. Brend.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

10