Sitzung: 20.07.2015 GSB/007/2015
Die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Fischteichanlage auf dem
Grundstück Fl.Nr. 220, Gemarkung Burgwallbach
ist zeitlich befristet.
Der Grundstückseigentümer hat daher die Neuerteilung beantragt.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld beabsichtigt, diese vorbehaltlich der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu erteilen.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde Schönau a.d.Brend mit dem Weiterbetrieb der
Fischteichanlage einverstanden ist.
Beschluss:
Mit einer Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die
Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 220, Gemarkung Burgwallbach besteht Einverständnis.
Der Gemeinderat möchte wissen, für wie lange eine wasserrechtliche
Erlaubnis für eine Fischteichanlage erteilt wird. Dies ist in der nächsten
Sitzung dem Gemeinderat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |