Die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 220, Gemarkung Burgwallbach ist zeitlich befristet.

 

Der Grundstückseigentümer hat daher die Neuerteilung beantragt.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld beabsichtigt, diese vorbehaltlich der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu erteilen.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde Schönau a.d.Brend mit dem Weiterbetrieb der Fischteichanlage einverstanden ist.

 


Beschluss:

 

Mit einer Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 220, Gemarkung Burgwallbach besteht Einverständnis.

Der Gemeinderat möchte wissen, für wie lange eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine Fischteichanlage erteilt wird. Dies ist in der nächsten Sitzung dem Gemeinderat vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9