Sitzung: 16.06.2015 GSB/006/2015
Der
Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat am 21.04.2015
beschlossen, das Kapitel B IV „Wirtschaft“ (bisher „Gewerbliche Wirtschaft“)
ohne Abschnitt 2.1 „Bodenschätze“ (bisher „Gewinnung und Sicherung von
Bodenschätzen“) zu ändern und die Geschäftsstelle beauftragt, das erforderliche
Anhörungsverfahren durchzuführen.
Mit Schreiben des
Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön vom 28.05.2015 an alle
Verbandsmitglieder wurde daher der Entwurf der Regionalplanänderung zur
Stellungnahme bis 17.07.2015 bekannt gegeben.
Sollte bis zu
diesem Termin keine Äußerung beim Regionalen Planungsverband eingegangen sein,
wird angenommen, dass mit der vorliegenden Änderung des Regionalplanes
einschließlich aller zugehöriger Unterlagen Einverständnis besteht.
Gleichzeitig wird
die Öffentlichkeit einbezogen. Der Änderungsentwurf des Regionalplanes liegt
daher bei der Regierung von Unterfranken als höherer Landesplanungsbehörde
sowie den kreisfreien Gemeinden und den Landratsämtern in der Region Main-Rhön
zur Einsichtnahme aus.
Nach dem
Bayerischen Landesplanungsgesetz ist es unter anderem Aufgabe der
Landesplanung, ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe
obliegt, soweit die Regionalpläne betroffen sind, den regionalen
Planungsverbänden.
Gemäß der
Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22.08.2013 sind
die Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser
Verordnung an das Bayerische Landesplanungsgesetz und an das LEP anzupassen. Inhaltlich
berücksichtigt diese Fortschreibung zudem geänderte Rahmenbedingungen, die sich
weiter entwickelnde Raumstruktur, politische Veränderungen in Deutschland und
Europa sowie Prozesse tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Veränderungen.
Wesentliche
Änderungen zum rechtskräftigen Regionalplan sind:
- Das Kapitel B IV „Gewerbliche Wirtschaft“
wird unter der Bezeichnung „Wirtschaft“ neu gefasst und an das LEP angepasst.
Nicht von dieser Neufassung betroffen ist der Abschnitt B IV 2.1 „Gewinnung und
Sicherung von Bodenschätzen“. Dieser
Abschnitt wird lediglich in der Überschrift an das LEP angepasst und trägt
künftig die Bezeichnung „Bodenschätze“.
- Anpassung der Festlegungen in Ziele (Z) und
Grundsätze (G) der Raumordnung. Die unterschiedliche Bindungswirkung ergibt
sich aus den einschlägigen Vorschriften im Bayerischen Landesplanungsgesetz.
- Die Regionalplanänderung stellt eine
inhaltliche Neuausrichtung dar, welche die Festlegungen an die Veränderungen
der letzten Jahre und neue, zukünftige Herausforderungen (insbesondere
demographischer Wandel, Fachkräftesicherung, Wissenstransfer, Umweltbildung,
Gesundheitswirtschaft und Tourismus) anpasst.
Im Einzelnen wird
auf die Unterlagen zur Änderung des Regionalplanes verwiesen.
Beschluss:
Da die Gemeinde Schönau beträchtliche Flächen an Wald besitzt, wurde
hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt. Der Gemeinderat stimmt deshalb dem
Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplanes der Region Main-Rhön (3)
in der Fassung vom 21.04.2015 betreffend das Kapitel B IV „Wirtschaft“ nur dann
zu, wenn die Ziele und Grundsätze der Wald- und Forstwirtschaft ausreichend
berücksichtigt sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
10 |