Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 4510/2 in der Burgwallbacher Straße 27 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Auf der Südseite des Wohnhauses zur Gartenseite soll eine flachgeneigte Dachgaube (2° Dachneigung) mit 4 m Breite und dunkler Trapezblecheindeckung aufgebracht werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 4510/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“.

 

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Dachaufbauten erst ab einer Dachneigung von 40° möglich. Das bestehende Wohnhaus hat eine Dachneigung von 25°. Für die Zulassung der geplanten Gaube ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Gestaltung der Gaube und die Eindeckung in der beantragten Form wurde nach Aussage des Bauherrn mit Frau Ramann von der Bauaufsichtsbehörde besprochen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 4510/2 in der Burgwallbacher Straße 27 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Zulassung der geplanten Dachgaube bei einer Dachneigung des bestehenden Wohnhauses mit 25°.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10