Sitzung: 16.06.2015 GSB/006/2015
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube am
bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 4510/2 in der Burgwallbacher
Straße 27 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Auf der Südseite des Wohnhauses zur Gartenseite soll eine flachgeneigte
Dachgaube (2° Dachneigung) mit 4 m Breite und dunkler Trapezblecheindeckung
aufgebracht werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 4510/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Dachaufbauten erst ab
einer Dachneigung von 40° möglich. Das bestehende Wohnhaus hat eine Dachneigung
von 25°. Für die Zulassung der geplanten Gaube ist eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Gestaltung der Gaube und
die Eindeckung in der beantragten Form wurde nach Aussage des Bauherrn mit Frau
Ramann von der Bauaufsichtsbehörde besprochen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der
beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 4510/2 in
der Burgwallbacher Straße 27 in Schönau a. d. Brend entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Zulassung der
geplanten Dachgaube bei einer Dachneigung des bestehenden Wohnhauses mit 25°.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |