Durch Rechtsverordnung des Landkreises Rhön-Grabfeld vom 14. August 1984 hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit deren Zustimmung die Aufgabe der Beseitigung des in ihrem Hoheitsgebiet anfallenden Bauschutts (einschl. Erdaushub und Straßenaufbruch) übertragen. Im Raum Bad Neustadt a. d. Saale hat sich darauf der Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal / Bad Neustadt a. d. Saale zunächst mit der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale und den Gemeinden Hohenroth und Niederlauer gebildet, dem zwischenzeitlich der gesamte Raum Bad Neustadt a. d. Saale, einschließlich Münnerstadt angehört.

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Entsorgung von Baustellenabfällen und sonstigem Bauschutt ist es nach verschiedenen Sitzungen mit dem Bayerischen Gemeindetag, Kreisverband Rhön-Grabfeld erklärter Wille aller beteiligten Gemeinden, die Entsorgung von Bauschutt, einschl. Erdaushub und Straßenaufbruch wieder in die Zuständigkeit des Landkreises Rhön-Grabfeld zurück zu übertragen. Dazu ist die Zustimmung aller Gemeinden im Landkreis erforderlich.

 

Nach erfolgter Zustimmung durch die Städte und Gemeinden wird der Kreistag vermutlich in seiner Sitzung im Sommer 2015 über die Aufhebung der alten Verordnung beraten und entscheiden. Die Zuständigkeitsveränderung wird mit der Bekanntmachung der Aufhebung der Verordnung im Amtsblatt des Landkreises Rhön-Grabfeld wirksam.

 

Nach heutiger Einschätzung wäre damit zur Jahreswende 2015/2016 zu rechnen.

 

Nach erfolgter Rückübertragung wird der im Landkreis anfallende (nicht verwertbare) Bauschutt wieder zentral über den Landkreis Rhön-Grabfeld entsorgt. Der Landkreis beabsichtigt, hierzu die vom Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal / Bad Neustadt a. d. Saale betriebene Deponie auf dem Betriebsgelände der Firma Steinbach in Salz/Strahlungen zu übernehmen. Die Übernahme durch den Landkreis bewirkt, dass dann künftig, der gesamte im Landkreis anfallende und für diese Deponie zugelassene Bauschutt dort abgelagert werden kann und somit die erforderliche Entsorgungssicherheit besteht. Dazu ist auch beabsichtigt, die Deponieklasse der Bauschuttdeponie um eine Stufe zu erhöhen. Bei der Entsorgung von wiederverwertbarem (recycelbarem) Bauschutt werden sich dem gegenüber keine Änderungen ergeben. Hier bleibt es bei den schon jetzt bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten über private Verwerterfirmen.

 

Geplant ist darüber hinaus, für die Entsorgung von Kleinmengen (z. B. Anlieferung per Autoanhänger) dezentrale, vom Landkreis betriebene Anlieferstellen einzurichten, um auf diese Weise, vor Allem für die randlich gelegenen Gebiete, längere Transportwege zu vermeiden und so dem bei kleineren Baumaßnahmen anfallenden Bauschutt in geordnete Entsorgungsbahnen zu lenken. Für interessierte Gemeinden besteht darüber hinaus die Möglichkeit, als freiwillige Leistung selbst solche Abladestellen für die Bewohner (z. B. auf dem gemeindlichen Bauhof) einzurichten. Dies setzt jedoch eine entsprechende Überwachung bei der Anlieferung voraus.

 

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft und der Stadt Bad Neustadt wird davon ausgegangen, dass derartige dezentrale Einrichtungen aufgrund der Nähe zur Deponie Steinbach nicht erforderlich sind.

 

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sind alle Mitglieder des Zweckverbandes zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal / Bad Neustadt a. d. Saale, in dem eine geordnete Bauschuttentsorgung gewährleistet ist. Gleichwohl ist es aufgrund der gestiegenen Anforderungen sinnvoll, großräumiger zusammen zu arbeiten und die Aufgabe der Bauschuttbeseitigung (einschl. Erdaushub und Straßenaufbruch) wieder in die Hände des Landkreises zurück zu übergeben.

 

Mit diesem Beschluss des Gemeinderats ist zunächst nur eine Entscheidung bezüglich der abfallrechtlichen Organisation in der Zukunft getroffen.

 

Die Veränderungen im Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal / Bad Neustadt a. d. Saale bedürfen noch eigener Regelungen und Entscheidungen auf Basis der Verbandssatzung und der gesetzlichen Bestimmungen über Zweckverbände.

 

Zunächst bedarf es jedoch erst einmal der Entscheidung aller Landkreisgemeinden über eine einheitliche Organisation der Bauschuttbeseitigung im Landkreis Rhön-Grabfeld durch Rückübertragung der Bauschuttbeseitigungspflicht auf den Landkreis.


Beschluss:

 

Die Gemeinde stimmt der Rückübertragung der Zuständigkeit für die Beseitigung von Bauschutt (einschl. Erdaushub und Straßenaufbruch) auf den Landkreis Rhön-Grabfeld und der damit verbundenen Aufhebung der Rechtsverordnung des Landkreises Rhön-Grabfeld vom 14.08.1984 zu. Den Wert des Einkaufs in den Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal / Bad Neustadt a. d. Saale, den die Gemeinde Schönau a. d. Brend geleistet hat, muss bei der Rückübertragung an die Gemeinde Schönau a. d. Brend zurückgegeben werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11