Sitzung: 21.05.2015 GSB/005/2015
Der 1. Bürgermeister gab aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten
Gemeinderatssitzung folgende Informationen bekannt:
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Bayerische
Naturra-2000-Verordnung – Abgrenzung von FFH-Gebieten in den Gemeinden
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens stellte der Gemeinderat fest, dass
sich das enthaltene FFH-Gebiet „Tal der Brend“ auch auf einige bebaute
Grundstücke erstreckt. Die Gemeinde erhebt insoweit Einwendungen mit dem Ziel,
keine bebauten Grundstücke in FFH-Gebieten zu haben. Außerdem soll die
Uferbefestigung im Brendtal aus dem FFH-Gebiet genommen werden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.