Der 1. Bürgermeister gab aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung folgende Informationen bekannt:

 

-       Bayerische Naturra-2000-Verordnung – Abgrenzung von FFH-Gebieten in den Gemeinden

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens stellte der Gemeinderat fest, dass sich das enthaltene FFH-Gebiet „Tal der Brend“ auch auf einige bebaute Grundstücke erstreckt. Die Gemeinde erhebt insoweit Einwendungen mit dem Ziel, keine bebauten Grundstücke in FFH-Gebieten zu haben. Außerdem soll die Uferbefestigung im Brendtal aus dem FFH-Gebiet genommen werden.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.