Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 12.12.2014 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass sie eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 450.000 € erhält. Die Hilfe wurde in Form einer grundsätzlich rückzahlbaren Überbrückungshilfe gewährt, da zu diesem Zeitpunkt das geforderte Haushaltskonsolidierungskonzept noch nicht vorlag.

 

Das Konzept hat der Gemeinderat am 05.03.2015 beschlossen. Es wurde dem Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Prüfung und Weiterleitung an die Regierung von Unterfranken vorgelegt. Bisher wurden keine ergänzenden Forderungen oder Fragen dazu aufgeworfen.

 

Gem. der o.g. Bewilligung für das Jahr 2014 weist die Regierung darauf hin, dass Stabilisierungshilfen mehrere Jahre - maximal 5 Jahre - bewilligt werden können. Dazu ist in jedem Jahr eine erneute Antragstellung notwendig. Eine weitere Bewilligung ist von der Entscheidung des Verteilerausschusses abhängig, welcher voraussichtlich im November 2015 über die vorgelegten Anträge berät.

Daneben ist eine ggf. weitere Stabilisierungshilfe und deren Höhe insbesondere von der Umsetzung der Maßnahmen im Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) abhängig. Auch für Anträge im Jahr 2015 ist das vorrangige Ziel die finanziellen Spielräume der Gemeinden durch eine Reduzierung des Schuldendienstes nachhaltig zu stärken und so wieder freie Handlungsspielräume zu schaffen.

 

Anträge sind bis spätestens 22.05.2015 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Die weitere Prüfung erfolgt durch die Regierung von Unterfranken. Von dort gehen die Anträge bei positiver Prüfung an das Staatsministerium für Finanzen.

 

Die Antragskriterien haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht grundsätzlich geändert. Neu ist, dass bereits mit der Antragstellung ein Entwurf des Konsolidierungskonzeptes vorgelegt werden soll. Diese Anforderung erfüllt die Gemeinde bereits mit dem umfassenden Konzept für 2014, dieses ist für 2015 fortzuschreiben.

 

Für den Antrag auf Stabilisierungshilfe für 2015 müssen gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 10.02.2015 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

 

1.    Vorliegen einer finanziellen Härte:

Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung (2010 bis 2014) negativ gewesen sein.

Nach Prüfung durch die Verwaltung trifft diese Voraussetzung für die Gemeinde Schönau a. d. Brend nicht zu. Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt dar:

2010:                                           + 137.000 €
2011:                                           + 115.000 €
2012:                                            - 146.000 €
2013:                                           + 167.000 €
2014:                                           + 266.000 €
Summe:                                      + 539.000 €

Die positiven Werte konnten nur erreicht werden, durch die Einnahmen aus Holzverkäufen mit 109.000 € über der Haushaltsplanung (s. Nr. 3.1 HKK Liste), daneben hat sich im Jahr 2014 die Gewerbesteuer gegenüber den Planungen besser (+ 60.000 €) entwickelt. Hier wird ab 2015 ein Rückgang aufgrund der vorliegenden Veranlagungen für die Betriebe der Gemeinde erwartet (s. Nr. 1.3 HKK Liste).
Die Einkommensteuer hat sich im Ergebnis um rd. 25.000 € verbessert aufgrund der bundesweit positiven Entwicklung der Steuereinnahmen.

Die weitere Entwicklung der freien Finanzspanne zeigt sich auf Basis der Haushaltsplandaten 2015 und der Finanzplanung bis 2017 deutlich negativer, obwohl der Schuldendienst durch die außerordentlichen Tilgungen ab 2015 reduziert werden kann (in 2015 rd. - 30.000 €).
In den Jahren 2015 bis 2018 ist die freie Finanzspanne (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich ordentlicher Tilgung) durchgehend negativ.

Der Schuldendienst erhöht sich ab dem Jahr 2017 im Vergleich mit 2015 wieder um rd. 10.000 € und steigt in 2018 nochmals um weitere 10.000 €, da die vor der Gemeinde stehenden umfangreichen Pflichtaufgaben im Bereich der Leitungserneuerungen Abwasser und Wasser fremdfinanziert werden müssen. Die Refinanzierung erfolgt langfristig über die Gebühreneinnahmen die für beide Einrichtungen kostendeckend kalkuliert sind.

Die Gemeinde liegt in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf - RmbH - aufgrund der Prognosen zur demografischen Entwicklung.


  1. Vorliegen einer strukturellen Härte:

    Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren sind:

a.    Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der Regel mehr als 20 %)

Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt (vergleichbar großer Gemeinden) liegt vor:

Jahr              Gemeinde                  Landesdurchschnitt                  Abweichung in %
                                                                                                         2010 – 2014:
2010                394,90 €                             574 €                              - 31,20 %
2011                356,85 €                             523 €                              - 31,77 %
2012                420,12 €                             537 €                              - 21,77 %
2013                435,14 €                             578 €                              - 24.72 %
2014                419,69 €                             617 €                              - 31.98 %

Abweichung 2010-2014 im Durchschnitt                                     - 28,28 %

und / oder

b.    Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang von 5 %)

Statistische Einwohnerzahl 30.06.2004:                      1.394
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2014:                      1.220

entspricht einem Rückgang von 12,48 % in den letzten 10 Jahren.

und / oder

c.    Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel unter 25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts

Gemeinde Schönau a. d. Brend: 15,57 qkm Fläche,
bedeutet bei 1.220 Einwohnern pro qkm 78 EW

Bayern-Durchschnitt 178 EW/qkm

damit liegt die Gemeinde Schönau a. d. Brend im Verhältnis zum Bayern-Durchschnitt bei 43,82 % und damit über 25 %

und / oder

d.    Unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft
Hierzu müssen im Antrag konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle Probleme einschließlich der Situation am Arbeitsmarkt vor Ort vorgebracht werden

s. hierzu HKK (Textteil) Nr. 1 Seite 2 Betriebsaufgaben, Rückgang der Gewerbesteuer, Rückgang Wasserverbrauch von rd. 1/3 durch die Insolvenz eines Natursteinbetrieb und eines Holz-Palettenwerkes (ehemals Sägewerk -wasserintensive Produktionsbetriebe).

3.    Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens:

Der Gemeinderat hat ein HKK aufgestellt und in seiner Sitzung vom 05.03.2015 beschlossen. Die Fortschreibung erfolgt auf Basis der Antragstellung 2015 im Laufe des Jahres 2015.

 

 


Beschluss:

 

Die Antragsvoraussetzungen für die Gemeinde Schönau a. d. Brend für das Haushaltsjahr 2015 liegen vor. Der Freistaat Bayern hat ein Mittelvolumen von 120 Millionen € für 2015 zur Verteilung bereitgestellt.

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend kann im Jahr 2015 Sondertilgungen in Höhe von rd. 200.000 € leisten. Die Kredite der Kfw können auf Basis des § 489 BGB gekündigt werden, dabei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, da die Laufzeit bereits über 10 Jahren liegt und das Sonderkündigungsrecht nach BGB im Kreditvertrag nicht ausgeschlossen ist.

 

Neben der Möglichkeit der außerordentlichen Tilgung beantragt die Gemeinde zu den Investitionsplanungen 2015 im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben eine Ergänzung in Höhe von 100.000 €, so dass für das Haushaltsjahr 2015 eine Stabilisierungshilfe in der Gesamthöhe von 300.000 € beantragt wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Anträge zu stellen und dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13