Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.12.2013 ein Erschließungsgebiet für den Ausbau der Breitbandversorgung festgelegt (Burgwallbach und Schönau-Nord) und dem Einstieg in ein Förderverfahren nach der Bayer. Breitbandrichtlinie zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt galten noch folgende förderrechtliche Vorgaben:

 

·         Fördersatz: 80 %

·         Maximale Fördersumme: 500.000 Euro

·         Ein förderfähiger Ausbau war ab einer Versorgung von unter 25 Mbit/s (im Downstream) möglich

 

Durch die Änderung der Breitbandrichtlinie im Juli 2014 gelten nun folgende Vorgaben:

 

·         Fördersatz: 90 %

·         Maximale Fördersumme: 630.000 Euro (+ 50.000 bei interkomm. Zusammenarbeit)

·         Ein förderfähiger Ausbau ist ab einer Versorgung von unter 30 Mbit/s (im Downstream) möglich

 

Durch die signifikante Verbesserung der förderrechtlichen Vorgaben und eine größere Flexibilität auf Seiten der Anbieter eröffnen sich für die Gemeinde Schönau a. d. Brend weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Breitbandversorgung.

 

Daneben hat die Stadt Bischofsheim a. d. Rhön bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend angefragt, ob diese sich mit ihr zu einer einfachen Arbeitsgemeinschaft zur Nutzung von Synergien beim weiteren Ausbau der Breitbandversorgung zusammenschließt. Neben der möglichen Nutzung von Synergien erhöht sich bei einer derartigen Zusammenarbeit auch die Höchstfördersumme beider beteiligter Kommunen um jeweils 50.000 Euro. Auch wenn die Gemeinde Schönau von dieser Erhöhung voraussichtlich keinen monetären Vorteil haben wird, unterstützt sie dadurch die Stadt Bischofsheim a. d. Rhön, die bei ihrer weiteren Ausbauplanung (u.a. Kreuzberg) in den Bereich der Höchstfördergrenze gelangen wird.

 

Für den bereits vereinbarten Ausbau (Burgwallbach und Schönau Nord) hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend bereits Fördermittel i.H.v. 229.213 Euro in Anspruch genommen. Grundsätzlich stehen somit noch Fördermittel i.H.v. 400.787 Euro (630.000 Euro weniger 229.213 Euro) bereit. Mit den zusätzlichen Mitteln der interkommunalen Zusammenarbeit könnte die Gemeinde Schönau a. d. Brend sogar Fördermittel in Höhe von 450.787 Euro in Anspruch nehmen.

 

Ein Entwurf der Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bischofsheim a. d. Rhön und der Gemeinde Schönau a. d. Brend liegt dem Protokoll bei.

 

Weitere Ausbaumöglichkeiten gibt es in folgenden Ortsbereichen:

 

a) Burgwallbach West und Ost

 

Durch den bereits vereinbarten Ausbau werden zwei DSLAMs im Ortsbereich von Burgwallbach installiert. Dadurch wird ein großer Teil des Innerortsbereiches mit mehr als 30 Mbit/s versorgt. In den Ortsbereichen „Auerhahnstraße“ und „Kreuzbergstraße-Ost“ fällt die Versorgung durch die Signaldämpfung jedoch unter 30 Mbit/s ab, sodass hier ein weiterer förderfähiger Ausbau möglich wäre.

 

Durch die Installation von zwei weiteren DSLAMs könnte man eine Vollversorgung dieses Gemeindeteils mit 30 Mbit/s (im Downstream) sicherstellen.

 

Pfeil nach links: DSLAM (neues Verfahren)Pfeil nach links: DSLAM (neues Verfahren)Pfeil nach links: DSLAM (lfd. Verfahren)Pfeil nach links: DSLAM (lfd. Verfahren)

 

 

 Im laufenden Verfahren zu erschließender Ortsbereich (mind. 30 Mbit/s)

 

 Neues Erschließungsgebiet (30 Mbit/s) nach dem Ausbau

 

Kosten dieser Ausbaumaßnahme:     87.720 Euro

Erlöse der kommenden 7 Jahre:        17.544 Euro

Wirtschaftlichkeitslücke:                    70.176 Euro

Förderung (90 %):                              63.158 Euro

Gemeinde Anteil:                               7.018 Euro

                                               

 

b) Kollertshof

 

Obwohl Kollertshof vom Ausbau in Burgwallbach profitieren wird (min. 6 Mbit/s), kann in diesem Ortsbereich ein weiterer förderfähiger Ausbau erfolgen. Durch einen weiteren DSLAM könnte auch dieser Gemeindeteil mit mehr als 30 Mbit/s (im Downstream) versorgt werden.

 

Pfeil nach links: DSLAM (neues Verfahren)

 

 Neues Erschließungsgebiet (30 Mbit/s) nach dem Ausbau

 

 

Kosten dieser Ausbaumaßnahme:     82.800 Euro

Erlöse der kommenden 7 Jahre:               -,-- Euro

Wirtschaftlichkeitslücke:                    82.800 Euro

Förderung (90 %):                              74.520 Euro

Gde. Anteil:                                         8.280 Euro

 

 

c) Krummbachstraße 19, 23 und 24 in Schönau

 

In Schönau könnten die Anschlüsse „Krummbachstraße 19,23 und 24“ (Hotel) mit Glasfaserdirektanschüssen (FttB) angebunden werden.

 

Pfeil nach rechts: FttB-AnschlussPfeil nach rechts: FttB-AnschlussPfeil nach rechts: FttB-Anschluss

 

 Neues Erschließungsgebiet (30 Mbit/s) nach dem Ausbau

 

 

Kosten dieser Ausbaumaßnahme:     88.000 Euro

Erlöse der kommenden 7 Jahre:               -,-- Euro

Wirtschaftlichkeitslücke:                    88.000 Euro

Förderung (90 %):                              79.200 Euro

Gemeinde Anteil:                               8.800 Euro

 

 

Soweit die Gemeinde Schönau alle drei Ausbauten realisieren möchte ergibt sich folgende Kalkulation:

 

Kosten dieser Ausbaumaßnahme:     258.520 Euro

Erlöse der kommenden 7 Jahre:          17.544 Euro

Wirtschaftlichkeitslücke:                    240.976 Euro

Förderung (90 %):                              216.878 Euro

Gemeinde Anteil:                               24.098 Euro

 

 

Für die technische Begleitung durch ein weiteres Förderverfahren müsste zudem wieder ein Auftrag an ein Telekommunikations-Ingenieurbüro vergeben werden. Aufgrund der guten Erfahrungen, welche im ersten Förderverfahren mit der Corwese GmbH gemacht wurden, liegt es sehr nahe, auch bei diesem Verfahren wieder einen Auftrag an diese Gesellschaft zu vergeben.

 

Von der Corwese GmbH liegt bereits ein sehr günstiges Angebot über 1.785,00 Euro (inkl. USt.) vor.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt erneut in ein Förderverfahren nach der Bay. Breitbandrichtlinie einzusteigen. Für die technische Begleitung durch dieses Förderverfahren wird die Corwese GmbH zum Angebotspreis von 1.785,00 Euro (inkl. USt.) beauftragt.

 

Zur Nutzung von ggf. möglichen Synergien wird die Gemeinde Schönau a. d. Brend auf Basis der beiliegenden Vereinbarung eine einfache Arbeitsgemeinschaft mit der Stadt Bischofsheim a. d. Rhön gründen und den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen dieser interkommunalen Zusammenarbeit angehen. Der Herr 1. Bürgermeister Zehe wird dazu ermächtigt, die beiliegende Vereinbarung zu unterzeichnen. Die beiliegende Vereinbarung wird Bestandteil des Protokolls.

 

Ein weiterer Ausbau der Breitbandversorgung soll in folgenden Ortsbereichen erfolgen:

 

 Burgwallbach West und Ost

 Kollertshof

 Krummbachstraße 19, 23 und 24 in Schönau

 

Herr 1. Bürgermeister Zehe wird dazu ermächtigt, nach erfolgter Abstimmung mit der Stadt Bischofsheim a. d. Rhön das Erschließungsgebiet für den Einstieg in das Förderverfahren festzulegen.

 

Die Verwaltung sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld
werden damit beauftragt, mit dem festgelegten Erschließungsgebiet in das formelle
Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie zu starten und das Förderverfahren bis
einschließlich zum Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren bei sinngemäßer
Anwendung der VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen.

 

Die Entscheidung über die letztendliche Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13