Sitzung: 21.04.2015 GSB/004/2015
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.12.2013 ein
Erschließungsgebiet für den Ausbau der Breitbandversorgung festgelegt
(Burgwallbach und Schönau-Nord) und dem Einstieg in ein Förderverfahren nach
der Bayer. Breitbandrichtlinie zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt galten noch
folgende förderrechtliche Vorgaben:
·
Fördersatz: 80 %
·
Maximale Fördersumme: 500.000 Euro
·
Ein förderfähiger Ausbau war ab einer Versorgung
von unter 25 Mbit/s (im Downstream) möglich
Durch die Änderung der Breitbandrichtlinie im Juli 2014 gelten nun
folgende Vorgaben:
·
Fördersatz: 90 %
·
Maximale Fördersumme: 630.000 Euro (+ 50.000 bei
interkomm. Zusammenarbeit)
·
Ein förderfähiger Ausbau ist ab einer Versorgung
von unter 30 Mbit/s (im Downstream) möglich
Durch die signifikante Verbesserung der förderrechtlichen Vorgaben und
eine größere Flexibilität auf Seiten der Anbieter eröffnen sich für die
Gemeinde Schönau a. d. Brend weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der
Breitbandversorgung.
Daneben hat die Stadt Bischofsheim a. d. Rhön bei der Gemeinde Schönau
a. d. Brend angefragt, ob diese sich mit ihr zu einer einfachen
Arbeitsgemeinschaft zur Nutzung von Synergien beim weiteren Ausbau der
Breitbandversorgung zusammenschließt. Neben der möglichen Nutzung von Synergien
erhöht sich bei einer derartigen Zusammenarbeit auch die Höchstfördersumme
beider beteiligter Kommunen um jeweils 50.000 Euro. Auch wenn die Gemeinde
Schönau von dieser Erhöhung voraussichtlich keinen monetären Vorteil haben
wird, unterstützt sie dadurch die Stadt Bischofsheim a. d. Rhön, die bei ihrer
weiteren Ausbauplanung (u.a. Kreuzberg) in den Bereich der Höchstfördergrenze
gelangen wird.
Für den bereits vereinbarten Ausbau (Burgwallbach und Schönau Nord) hat
die Gemeinde Schönau a. d. Brend bereits Fördermittel i.H.v. 229.213 Euro in
Anspruch genommen. Grundsätzlich stehen somit noch Fördermittel i.H.v. 400.787
Euro (630.000 Euro weniger 229.213 Euro) bereit. Mit den zusätzlichen Mitteln
der interkommunalen Zusammenarbeit könnte die Gemeinde Schönau a. d. Brend
sogar Fördermittel in Höhe von 450.787 Euro in Anspruch nehmen.
Ein Entwurf der Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit
zwischen der Stadt Bischofsheim a. d. Rhön und der Gemeinde Schönau a. d. Brend
liegt dem Protokoll bei.
Weitere Ausbaumöglichkeiten gibt es in folgenden Ortsbereichen:
a) Burgwallbach
West und Ost
Durch den bereits vereinbarten Ausbau werden zwei DSLAMs im Ortsbereich
von Burgwallbach installiert. Dadurch wird ein großer Teil des Innerortsbereiches
mit mehr als 30 Mbit/s versorgt. In den Ortsbereichen „Auerhahnstraße“ und
„Kreuzbergstraße-Ost“ fällt die Versorgung durch die Signaldämpfung jedoch
unter 30 Mbit/s ab, sodass hier ein weiterer förderfähiger Ausbau möglich wäre.
Durch die Installation von zwei weiteren DSLAMs könnte man eine
Vollversorgung dieses Gemeindeteils mit 30 Mbit/s (im Downstream)
sicherstellen.
Im laufenden Verfahren zu erschließender
Ortsbereich (mind. 30 Mbit/s)
Neues Erschließungsgebiet (30 Mbit/s) nach dem
Ausbau
Kosten dieser Ausbaumaßnahme:
87.720 Euro
Erlöse der
kommenden 7 Jahre: 17.544 Euro
Wirtschaftlichkeitslücke:
70.176 Euro
Förderung (90 %): 63.158 Euro
Gemeinde Anteil: 7.018 Euro
b) Kollertshof
Obwohl Kollertshof vom Ausbau in Burgwallbach profitieren wird (min. 6
Mbit/s), kann in diesem Ortsbereich ein weiterer förderfähiger Ausbau erfolgen.
Durch einen weiteren DSLAM könnte auch dieser Gemeindeteil mit mehr als 30
Mbit/s (im Downstream) versorgt werden.
Neues Erschließungsgebiet (30 Mbit/s) nach dem
Ausbau
Kosten dieser
Ausbaumaßnahme: 82.800 Euro
Erlöse der
kommenden 7 Jahre: -,-- Euro
Wirtschaftlichkeitslücke:
82.800 Euro
Förderung (90 %): 74.520 Euro
Gde. Anteil: 8.280 Euro
c) Krummbachstraße
19, 23 und 24 in Schönau
In Schönau könnten die Anschlüsse „Krummbachstraße 19,23 und 24“ (Hotel)
mit Glasfaserdirektanschüssen (FttB) angebunden werden.
Neues Erschließungsgebiet (30 Mbit/s) nach dem
Ausbau
Kosten dieser
Ausbaumaßnahme: 88.000 Euro
Erlöse der
kommenden 7 Jahre: -,-- Euro
Wirtschaftlichkeitslücke:
88.000 Euro
Förderung (90 %): 79.200 Euro
Gemeinde Anteil: 8.800 Euro
Soweit die Gemeinde Schönau alle drei Ausbauten realisieren möchte
ergibt sich folgende Kalkulation:
Kosten dieser
Ausbaumaßnahme: 258.520 Euro
Erlöse der
kommenden 7 Jahre: 17.544 Euro
Wirtschaftlichkeitslücke:
240.976 Euro
Förderung (90 %): 216.878 Euro
Gemeinde Anteil: 24.098 Euro
Für die technische Begleitung durch ein weiteres Förderverfahren müsste
zudem wieder ein Auftrag an ein Telekommunikations-Ingenieurbüro vergeben
werden. Aufgrund der guten Erfahrungen, welche im ersten Förderverfahren mit
der Corwese GmbH gemacht wurden, liegt es sehr nahe, auch bei diesem Verfahren
wieder einen Auftrag an diese Gesellschaft zu vergeben.
Von der Corwese GmbH liegt bereits ein sehr günstiges Angebot über
1.785,00 Euro (inkl. USt.) vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
erneut in ein Förderverfahren nach der Bay. Breitbandrichtlinie einzusteigen.
Für die technische Begleitung durch dieses Förderverfahren wird die Corwese
GmbH zum Angebotspreis von 1.785,00
Euro (inkl. USt.) beauftragt.
Zur Nutzung
von ggf. möglichen Synergien wird die Gemeinde Schönau a. d. Brend auf Basis
der beiliegenden Vereinbarung eine einfache Arbeitsgemeinschaft mit der Stadt
Bischofsheim a. d. Rhön gründen und den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung
im Rahmen dieser interkommunalen Zusammenarbeit angehen. Der Herr 1.
Bürgermeister Zehe wird dazu ermächtigt, die beiliegende Vereinbarung zu
unterzeichnen. Die beiliegende Vereinbarung wird Bestandteil des Protokolls.
Ein weiterer
Ausbau der Breitbandversorgung soll in folgenden Ortsbereichen erfolgen:
Kollertshof
Krummbachstraße
19, 23 und 24 in Schönau
Herr 1. Bürgermeister Zehe wird
dazu ermächtigt, nach erfolgter Abstimmung mit der Stadt Bischofsheim a. d. Rhön
das Erschließungsgebiet für den Einstieg in das Förderverfahren festzulegen.
Die Verwaltung sowie die
Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld
werden damit beauftragt, mit dem festgelegten Erschließungsgebiet in das
formelle
Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie zu starten und das Förderverfahren
bis
einschließlich zum Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren bei sinngemäßer
Anwendung der VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen.
Die Entscheidung über die
letztendliche Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des
Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |