Der 1. Bürgermeister gab aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.03.2015 folgende Informationen:

 

Kirchenvorplatz

In Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung und Architekt Franz-Josef Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft wurde ein erstes Gestaltungskonzept zur Vergrößerung des Kirchenvorplatzes, der Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Kirche und eines barrierefreien Zugangs zum Friedhof vom Kirchenportal aus erarbeitet. Architekt Franz-Josef Schmitt hatte unterschiedliche Überlegungen in die Diskussion eingebracht. Die Planung sieht eine Vergrößerung des Kirchenvorplatzes von jetzt ca. 55 m² auf eine Fläche von ca. 130 m² vor. Die Höhenunterschiede sollen durch bepflanzte Abböschungen abgefangen werden. Die Planung enthält einen barrierefreien Zugang zur Kirche mit einem Durchbruch durch die Kirchen-/Friedhofsmauer und zum Friedhof vom Kirchenportal aus. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 109.000,- Euro.

 

Kirchenverwaltung und Gemeinderat kamen überein, dass die geplante Fläche des Kirchenvorplatzes noch etwas verringert werden soll. Unter Berücksichtigung dieser Planung wurde Architekt Schmitt beauftragt, ein Gesamtkonzept einschließlich der Umgestaltung des alten Friedhofsbereiches zu erstellen, welches in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden kann. Ebenso ist nunmehr zunächst eine Abstimmung mit dem Bischöflichen Bauamt hinsichtlich der Planung und der Bischöflichen Finanzkammer bzgl. der Finanzierung vorgesehen.

 

Verbesserungsmaßnahmen am Gemeindehaus in Schönau a. d. Brend

Im Gemeinde-/Rathaus in Schönau a. d. Brend sind verschiedene Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der Gemeinderat legte sich vorerst darauf fest, nur Umbaumaßnahmen in den WC-Bereichen mit einem Kostenumfang von rd. 10.000,- Euro vornehmen zu lassen.

 

Im Übrigen werden zunächst Fördermöglichkeiten abgeklärt.

 

Jubiläum „90 Jahre Rhönrad“

Am 16. Oktober 2015 wird die 54. Deutsche Meisterschaft der Rhönradturner zum Jubiläum „90 Jahre Rhönrad“ in der Dreifachturnhalle in Bad Neustadt a. d. Saale stattfinden. Die Meisterschaften sind mit einer Reihe von Kosten für die DJK Schönau als Veranstalter verbunden. Der Gemeinderat stellte dazu auf Antrag der DJK einen Zuschuss von 2.000,- Euro in Aussicht.

 

Kinderbetreuung – Qualitätsbonus PLUS

Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurde beschlossen, den geplanten staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag im vorletzten Kindergartenjahr zunächst zurückzustellen und die vorgesehenen Mittel für die Qualitätsverbesserung in den Kindergärten einzusetzen. Es wird ab dem Bewilligungsjahr 2015 ein sogenannter Qualitätsbonus plus vom Freistaat geleistet.

 

Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass

 

  • die Gemeinde den kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus erhöht
  • die Gemeinde erklärt, die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.

 

Im Bewilligungszeitraum 2015 beträgt der Qualitätsbonus plus 53,69 € für ein Regelkind (3 – 6 Jahre) mit einer Buchungszeit von 3 – 4 Std. täglich. In gleicher Höhe müsste der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus gezahlt werden. Bei einer höheren täglichen Buchungszeit bzw. einem höheren Gewichtungsfaktor zum Beispiel für ein Krippenkind erhöhen sich der staatliche sowie der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus.

Außerdem muss für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss, der die Voraussetzungen bestätigt, vorliegen.

 

Der Gemeinderat beschloss, für die Kinder der Gemeinde Schönau a. d. Brend (Krippe, Kindergarten) den Qualitätsbonus plus zu bewilligen und den kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus zu gewähren.

 

Bezüglich der Gewährung des Qualitätsbonus plus für Gastkinder (Kinder aus Schönau a. d. Brend die eine Einrichtung außerhalb von Schönau a. d. Brend besuchen) schloss sich die Gemeinde Schönau a. d. Brend der Mehrheit der NES-Allianz Gemeinden an.

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erklärte, die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntis.