Sitzung: 21.04.2015 GSB/004/2015
Der 1. Bürgermeister gab aus dem nichtöffentlichen Teil der
Gemeinderatssitzung vom 17.03.2015 folgende Informationen:
Kirchenvorplatz
In Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung und Architekt Franz-Josef
Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft wurde ein erstes Gestaltungskonzept zur
Vergrößerung des Kirchenvorplatzes, der Schaffung eines barrierefreien Zugangs
zur Kirche und eines barrierefreien Zugangs zum Friedhof vom Kirchenportal aus
erarbeitet. Architekt Franz-Josef Schmitt hatte unterschiedliche Überlegungen
in die Diskussion eingebracht. Die Planung sieht eine Vergrößerung des
Kirchenvorplatzes von jetzt ca. 55 m² auf eine Fläche von ca. 130 m² vor. Die
Höhenunterschiede sollen durch bepflanzte Abböschungen abgefangen werden. Die
Planung enthält einen barrierefreien Zugang zur Kirche mit einem Durchbruch
durch die Kirchen-/Friedhofsmauer und zum Friedhof vom Kirchenportal aus. Die
geschätzten Kosten liegen bei ca. 109.000,- Euro.
Kirchenverwaltung und Gemeinderat kamen überein, dass die geplante
Fläche des Kirchenvorplatzes noch etwas verringert werden soll. Unter
Berücksichtigung dieser Planung wurde Architekt Schmitt beauftragt, ein
Gesamtkonzept einschließlich der Umgestaltung des alten Friedhofsbereiches zu
erstellen, welches in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden kann. Ebenso ist
nunmehr zunächst eine Abstimmung mit dem Bischöflichen Bauamt hinsichtlich der
Planung und der Bischöflichen Finanzkammer bzgl. der Finanzierung vorgesehen.
Verbesserungsmaßnahmen
am Gemeindehaus in Schönau a. d. Brend
Im Gemeinde-/Rathaus in Schönau a. d. Brend sind verschiedene
Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der Gemeinderat legte sich vorerst
darauf fest, nur Umbaumaßnahmen in den WC-Bereichen mit einem Kostenumfang von
rd. 10.000,- Euro vornehmen zu lassen.
Im Übrigen werden zunächst Fördermöglichkeiten abgeklärt.
Jubiläum „90 Jahre
Rhönrad“
Am 16. Oktober 2015 wird die 54. Deutsche Meisterschaft der
Rhönradturner zum Jubiläum „90 Jahre Rhönrad“ in der Dreifachturnhalle in Bad
Neustadt a. d. Saale stattfinden. Die Meisterschaften sind mit einer Reihe von
Kosten für die DJK Schönau als Veranstalter verbunden. Der Gemeinderat stellte
dazu auf Antrag der DJK einen Zuschuss von 2.000,- Euro in Aussicht.
Kinderbetreuung –
Qualitätsbonus PLUS
Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und
Integration wurde beschlossen, den geplanten staatlichen Zuschuss zum
Elternbeitrag im vorletzten Kindergartenjahr zunächst zurückzustellen und die
vorgesehenen Mittel für die Qualitätsverbesserung in den Kindergärten einzusetzen.
Es wird ab dem Bewilligungsjahr 2015 ein sogenannter Qualitätsbonus plus vom
Freistaat geleistet.
Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass
- die Gemeinde den kommunalen
Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus
erhöht
- die Gemeinde erklärt, die zusätzlichen
Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.
Im Bewilligungszeitraum 2015 beträgt der Qualitätsbonus plus 53,69 € für
ein Regelkind (3 – 6 Jahre) mit einer Buchungszeit von 3 – 4 Std. täglich. In
gleicher Höhe müsste der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus gezahlt
werden. Bei einer höheren täglichen Buchungszeit bzw. einem höheren
Gewichtungsfaktor zum Beispiel für ein Krippenkind erhöhen sich der staatliche
sowie der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus.
Außerdem muss für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ein
entsprechender Gemeinderatsbeschluss, der die Voraussetzungen bestätigt,
vorliegen.
Der Gemeinderat beschloss, für die Kinder der Gemeinde Schönau a. d.
Brend (Krippe, Kindergarten) den Qualitätsbonus plus zu bewilligen und den
kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus
plus zu gewähren.
Bezüglich der Gewährung des Qualitätsbonus plus für Gastkinder (Kinder
aus Schönau a. d. Brend die eine Einrichtung außerhalb von Schönau a. d. Brend
besuchen) schloss sich die Gemeinde Schönau a. d. Brend der Mehrheit der
NES-Allianz Gemeinden an.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erklärte, die zusätzlichen Mittel zur
Qualitätsverbesserung einzusetzen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntis.