Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 17.09.2013 seine Zustimmung zum Tekturantrag zum Teilabbruch einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 2498 mit Geländeangleichung an das bestehende Hofniveau entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen davon abhängig gemacht, dass das ganze Füllmaterial (Bauschutt, Schredder usw.) in seiner Tiefe von ca. 2,5 m beprobt wird.

 

Durch die Fa. Stäblein GmbH wurde die INTERGEO aufgrund des Schreibens der VG vom 18.11.2014 beauftragt, Auffüllungen auf dem Gewerbegrundstück der Fa. Stäblein auf schädliche Auswirkungen auf das angrenzende Trinkwasserschutzgebiet zu untersuchen. In Abstimmung mit Bürgermeister Zehe und den Herren Jürgen und Joachim Stäblein wurde eine Untersuchung eventuell toxischer Stoffe in Anlehnung an das „Merkblatt 3.8.1 Untersuchung und Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen Wirkungspfad Boden- Grundwasser“ des Landesamtes für Wasserwirtschaft durchgeführt.

 

Hierzu wurden am 11.12.2014 Einzelproben aus vier Schürfen entnommen und zu vier Mischproben vereinigt. Die Entnahmepunkte wurden durch die Vertreter der Gemeinde Schönau a. d. Brend, 1. Bürgermeister Zehe und 2. Bürgermeister Märkert festgelegt. Ebenso erfolgte die Probennahme teilweise unter Anleitung des Probenehmers durch die Gemeindevertreter.

 

Das Untersuchungsergebnis vom 22.01.2015 wurde der Gemeinde am 11.02.2015 vorgelegt.

 

Aus den Ergebnissen der entnommenen Bodenproben ist nach dem Merkblatt 3.8.1 des Landesamtes für Wasserwirtschaft keine akute Gefährdung für das bestehende Wasserschutzgebiet abzuleiten.

 

Der vorgelegte Tekturantrag kann nach Vorlage des Untersuchungsergebnisses ohne erneute Beschlussfassung an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet werden.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.