Sitzung: 25.02.2015 GSB/002/2015
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 17.09.2013
seine Zustimmung zum Tekturantrag zum Teilabbruch einer Lagerhalle auf dem
Grundstück Fl. Nr. 2498 mit Geländeangleichung an das bestehende Hofniveau
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen davon abhängig gemacht,
dass das ganze Füllmaterial (Bauschutt, Schredder usw.) in seiner Tiefe von ca.
2,5 m beprobt wird.
Durch die Fa. Stäblein GmbH wurde die INTERGEO aufgrund des Schreibens
der VG vom 18.11.2014 beauftragt, Auffüllungen auf dem Gewerbegrundstück der
Fa. Stäblein auf schädliche Auswirkungen auf das angrenzende
Trinkwasserschutzgebiet zu untersuchen. In Abstimmung mit Bürgermeister Zehe
und den Herren Jürgen und Joachim Stäblein wurde eine Untersuchung eventuell
toxischer Stoffe in Anlehnung an das „Merkblatt 3.8.1 Untersuchung und
Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen
Wirkungspfad Boden- Grundwasser“ des Landesamtes für Wasserwirtschaft
durchgeführt.
Hierzu wurden am 11.12.2014 Einzelproben aus vier Schürfen entnommen und
zu vier Mischproben vereinigt. Die Entnahmepunkte wurden durch die Vertreter
der Gemeinde Schönau a. d. Brend, 1. Bürgermeister Zehe und 2. Bürgermeister
Märkert festgelegt. Ebenso erfolgte die Probennahme teilweise unter Anleitung
des Probenehmers durch die Gemeindevertreter.
Das Untersuchungsergebnis vom 22.01.2015 wurde der Gemeinde am
11.02.2015 vorgelegt.
Aus den Ergebnissen der entnommenen Bodenproben ist nach dem Merkblatt
3.8.1 des Landesamtes für Wasserwirtschaft keine akute Gefährdung für das
bestehende Wasserschutzgebiet abzuleiten.
Der vorgelegte Tekturantrag kann nach Vorlage des
Untersuchungsergebnisses ohne erneute Beschlussfassung an das Landratsamt zur
Genehmigung weitergeleitet werden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.