Sitzung: 05.03.2015 GSB/015/2015
Für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist Voraussetzung, dass eine strukturelle Härte, eine finanzielle Härte und ein nachhaltiger Konsolidierungswille vorliegen. Der Konsolidierungswille wird durch Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) nachgewiesen. Die Stabilisierungshilfen sind als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und setzen voraus, dass die Kommune alle Möglichkeiten zur Konsolidierung ihres Haushaltes ergreift. An das HKK sind fest vorgegebene Anforderungen geknüpft. Bereits bei Antragstellung hat die Gemeinde Schönau a.d. Brend durch Beschluss eine Absichtserklärung über die Erstellung eines HKK i. S. des FMS vom 23.01.2014 abgegeben.
Mit Schreiben vom 12.12.2014 teilte die Regierung von Unterfranken der Gemeinde Schönau a.d. Brend mit, dass eine Stabilisierungshilfe nach Art 11 FAG in Höhe von 450.000 € bewilligt wird. Die Zahlung der Stabilisierungshilfe an die Gemeinde Schönau a.d. Brend ist erfolgt. Sie wurde mit der Auflage versehen, dass die Gemeinde Schönau a.d. Brend bis spätestens Ende März 2015 im Benehmen mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld ein Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen vom 23.01.2014 mit dem Ziel erarbeitet, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen. Das Konzept soll in tabellarischer Form (s. Anlage) konkrete Angaben zu den erzielbaren Mehreinnahmen / Minderausgaben enthalten. Außerdem soll aus dem Konzept hervorgehen, wann mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Es wird daneben unerlässlich sein, dass sich die Gemeinde Schönau a.d. Brend bei den Investitionen auf nur unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt; soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen.
Vorrangiges
Ziel der Haushaltskonsolidierung muss sein, die finanziellen Spielräume der
Kommune einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu
reduzieren. Die gewährte Stabilisierungshilfe ist daher höchstmöglich zur
Ablösung von fällig werdenden Darlehen zu verwenden.
Eine Ablösung von bestehenden Darlehen ist im Haushaltsjahr 2015 (bis Ende
Februar 2015) in der Gesamtsumme von rd. 400.000 € bereits erfolgt.
Durch die Verwaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat eine Erfassungsliste zur Haushaltskonsolidierung mit möglichen Einsparungen auf der Ausgabenseite und Mehreinnahmen auf der Einnahmenseite ausgearbeitet.
Die erarbeiteten Punkte der Haushaltskonsolidierung werden als strategischer Ansatz für eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren gesehen. Dabei geht es der Gemeinde Schönau a.d. Brend um die Wirkungen der Maßnahmen.
Dazu wird auf die Anlagen verwiesen sowohl auf das Haushaltskonsolidierungskonzept - HKK - Textfassung mit ergänzender Erfassungsliste Haushaltskonsolidierung - s. Anlagen -. Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. und sind Anlage zu diesem.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat sich mit der Konsolidierung des Haushaltes intensiv
auseinandergesetzt. Der Inhalt des beigefügten
Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit Anlagen wird zur Umsetzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |
Folgende ergänzenden Einzelbeschlüsse wurden gefasst:
Im
Eigentum der Gemeinde befindliche und nicht mehr benötigte Flächen (Randflächen
zu privaten Grundstücken etc.) sollen wenn möglich im laufenden Jahr veräußert
werden. Hier wird mit einem möglichen Erlös ca. 2.000 € gerechnet.
Weitere Grundstücksflächen, insbesondere
Waldflächen, stehen im Gemeindegebiet zur Veräußerung durch die laufende
Waldflurbereinigung nicht zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wurde am 01.01.2007 um 40
%-Punkte auf 380 bzw. 360 % angehoben. Die zuletzt getroffene
Hebesatzfestlegung liegt über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist eine weitere Hebesatzänderung nicht geplant. Das
gilt gleichlautend für die den Hebesatz der Gewerbesteuer
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |
Die Mehreinnahmen aus den kostenrechnenden
Einrichtungen sind zweckgebunden für diese einzusetzen. Die Mehrerlöse aus der
Waldbewirtschaftung werden zur Verbesserung der laufenden Haushaltssituation
vorgesehen und ggf. in der Rücklage zur künftigen Tilgung von Krediten
angesammelt.
Mit der gewährten Stabilisierungshilfe in Höhe von 450.000 € werden
Sondertilgungen in Höhe von rd. 400.000 € im Haushaltsjahr 2015 geleistet. Der
investive Anteil von noch rd. 50.000 € wird für folgende Projekte zur
Mitfinanzierung vorgesehen bzw. wurde für diese Projekte bereits verausgabt:
1. Abwasserbeseitigung Kostenanfall
2014: 374.762 €
Verbesserung der Fremdwassersituation im Ortsnetz, Untersuchung und
Befahrung der Leitungsnetze, Projektierung der Maßnahmen
2. Breitbanderschließung rd. 25.000 €,
vertraglich vereinbarte Umsetzung im Jahr 2015, Kostenanfall in 2015.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |