Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung ist es notwendig, die Straßenausbaubeitragssatzung neu zu fassen. Hierzu hat die Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetages eine neue Mustersatzung vorgelegt, welche die Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes erfüllt. Klarheit wurde insoweit geschaffen, dass eine vorteilsgerechte Abstufung des gemeindlichen Eigenanteils erfolgen muss. Die vom Gemeindetag in ihrer Mustersatzung vorgelegten Sätze der Eigenbeteiligung wurden durch die Oberste Rechtsprechung mittlerweile als gültig bestätigt und sind bereits im Rahmen der 1. Änderungssatzung vom 22.10.2007 berücksichtigt.

 

Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Satzung enthält § 8 Abs. 5. Danach sind bei der Verteilung auch die Grundstücke im Außenbereich zu berücksichtigen, nachdem auch hier die Rechtssprechung davon ausgeht, dass aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der angrenzenden Straße ein Vorteil für das Grundstück entsteht. Weiterhin werden im § 8 Abs. 2 die Nutzungsfaktoren für unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung verändert, indem nicht mehr zwischen weiterem Vollgeschoss und ausbaufähigen Dach- und Untergeschoss unterschieden wird, sondern nur noch der baurechtliche Vollgeschossmaßstab zählt. Um zukünftige Straßenbaumaßnahmen korrekt abrechnen zu können, ist vor weiteren Beitragserhebungen die Straßenausbaubeitragssatzung neu zu erlassen.

 

Den Gemeinderäten liegen zur Beratung der Entwurf der Ausbaubeitragssatzung in der Fassung vom 28.01.2015, sowie die bestehende Satzung vom 13.01.2003, zul geä. am 22.10.2007 vor.


Die Beschlussfassung über den Neuerlass der Straßenausbaubeitragssatzung wurde aufgrund konkret anliegenden übergroßen forstwirtschaftlich genutzten Außenbereichsgrundstücken zurückgestellt, da hierdurch bei der in der Mustersatzung vorgeschlagenen Regelung ein eindeutiges Ungleichgewicht zu Lasten der forstwirtschaftlichen genutzten Grundstücke entsteht.

Die Verwaltung wird um Prüfung einer Einfügung einer Flächenbegrenzung in Abweichung zur Mustersatzung gebeten.