Seit dem Haushaltsjahr 2009 wird den Feuerwehren Schönau a. d. Brend und Burgwallbach durch die Gemeinde erstmals ein Finanzvolumen (Budget) zur Verfügung gestellt, mit dem die Feuerwehren flexibel und eigenverantwortlich wirtschaften können.
Dieses Budget beinhaltet Ausstattungsgegenstände (Werkzeuge, Geräte, Wartungskosten etc.) und die Kosten für Dienst- und Schutzkleidung. Ausgenommen aus dem Budget sind ausdrücklich Kfz-Kosten, Wartungskosten für Atemschutz, Kosten für Sirenenwartung, Lohnkosten nach Einsätzen, Lehrgangskosten, Ärztliche Untersuchungen, Zuschüsse für Führerscheine und der Betrag zum Feuerwehrerholungsheim).

Der Budgetsatz für die Ausstattung wurde aufgrund des Mittelwertes der Jahre 2005 bis 2008 errechnet.

 

Das Bekleidungsbudget wurde nach den durchschnittlich jährlich zu beschaffenden Schutzanzügen (aufgrund der Stärkemeldung zum 01.01.2009) und einer gesonderten Berechnung der Verwaltung für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung festgesetzt.

Aufgrund der bis heute gesammelten Erfahrungen und den Preiserhöhungen, wird es nötig, das Budgetvolumen neu zu ordnen und anzupassen.

Ein Preisvergleich gegenüber 2009 zu heute hat ergeben, dass sich im Bereich der Dienst- und Schutzkleidung eine Preiserhöhung von ca. 25 % ergeben hat. Diese Erhöhung wird bei dem Budget ab 2015 berücksichtigt, sodass sich die Kosten bei der Grundausrüstung von 400,00 Euro auf 500,00 Euro erhöhen. Der hieraus errechnete jährliche Betrag für die Feuerwehren liegt künftig bei 875,00 Euro für Schönau a. d. Brend und bei 750,00 Euro für Burgwallbach.

 

Beim Budgetansatz der Ausstattung wurde bisher vom Mittelwert aus den Jahren 2005 bis 2008 ausgegangen. Die Größe der Fahrzeuge und die damit verbundene Unterschiedlichkeit der Ausstattung der Fahrzeuge wurden bisher nicht berücksichtigt. Künftig soll auch hier eine Anpassung auf Basis der Fahrzeuggröße erfolgen.

 

Für die Ausstattung der Feuerwehr Schönau a. d. Brend, die ein Mittleres Löschgruppenfahrzeug unterhält, werden jährlich 1.500,00 Euro festgesetzt.

Für die Ausstattung der Feuerwehr Burgwallbach, die ein Tragkraftspritzenfahrzeug unterhält werden jährlich 1.000,00 Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag des Budgets beläuft sich somit rechnerisch ab 2015 für die Feuerwehr Schönau a. d. Brend auf 2.375,00 Euro (gerundet 2.300,00 Euro) und für Burgwallbach 1.750,00 Euro (gerundet 1.800,00). Nicht in Anspruch genommene Budgetmittel werden wie bisher in Höhe von 100 % auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

 

Über die Neuordnung des Budgets hat es bereits eine Vorbesprechung mit dem 1. Bürgermeister Rudolf Zehe, dem 1. Kommandanten von Schönau a. d. Brend, Ewald Johannes und dem 1. Kommandant von Burgwallbach Matthias Gerhart gegeben. Der Entwurf einer neuen Dienstanweisung zur Budgetierung wurde dabei beraten und inhaltlich abgestimmt.

 

Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung waren bisher nur durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Es wird vorgeschlagen, Änderungen des Budgetvolumens die durch jährliche Preissteigerungen der Hersteller begründet sind und Anpassungen wegen Änderungen der Anzahl der Aktiven Feuerwehrdienstleistenden künftig vom 1. Bürgermeister entscheiden zu lassen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neuordnung / Anpassung des bestehenden Budgets für die Freiwillige Feuerwehr Schönau a. d. Brend und Burgwallbach gemäß der vorgelegten neuen Dienstanweisung. Der Gesamtbetrag des Budgets für die FF Schönau wird auf jährlich 2.300,00 Euro und für die FF Burgwallbach auf jährlich 1.800,00 Euro festgesetzt. Die Budgetverantwortung obliegt dem 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr. Nicht in Anspruch genommene Budgetmittel werden wie bisher in Höhe von 100 % auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

 

Über Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung entscheidet künftig der 1. Bürgermeister, wegen Änderungen der Anzahl der Aktiven Feuerwehrdienstleistenden.

Nach dreijähriger Überprüfung der Preissteigerungen der Hersteller werden die Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung zur Budgetierung vom Gemeinderat entschieden.

 

Die neue Dienstanweisung zur Budgetierung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11