Die Verwaltungsgemeinschaft hat für die Gemeinde Schönau a.d. Brend auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.04.2014 einen Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung nach Art. 11 FAG in Form einer Stabilisierungshilfe in Höhe von 692.000 € für das Haushaltsjahr 2014 gestellt. Nach Prüfung der Antragsunterlagen bei den einzelnen Stellen (Landratsamt Rhön-Grabfeld, Regierung von Unterfranken, Bayer. Staatsministerium für Finanzen) wurde im Rahmen der Verteilersitzung am 21.11.2014 eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 450.000 € bewilligt.

Der Bewilligungsbescheid liegt der VG noch nicht vor, die genauen Bedingungen und Auflagen sind bisher nicht bekannt. Der Bescheid wird in den nächsten Tagen erwartet. Die Verwaltung wird mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld die Kriterien für das Haushaltskonsolidierungskonzept vorberaten und den Gemeinderat entsprechend informieren. Die Beschlussfassung über das Konzept muss in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Die Stabilisierungshilfe ist überwiegend zur Entschuldung einzusetzen. Das ist möglich, da Ende Februar 2015 ein Kredit mit einer Restverbindlichkeit von rd. 409.000 € zur Zinsneuvereinbarung oder außerplanmäßigen Tilgung ansteht (BayernLabo Kredit 1000013260).

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.