Sitzung: 16.12.2014 GSB/013/2014
Die Verwaltungsgemeinschaft hat für die Gemeinde Schönau a.d. Brend auf
Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.04.2014 einen Antrag auf Gewährung
einer Bedarfszuweisung nach Art. 11 FAG in Form einer Stabilisierungshilfe in
Höhe von 692.000 € für das Haushaltsjahr 2014 gestellt. Nach Prüfung der
Antragsunterlagen bei den einzelnen Stellen (Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Regierung von Unterfranken, Bayer. Staatsministerium für Finanzen) wurde im
Rahmen der Verteilersitzung am 21.11.2014 eine
Stabilisierungshilfe in Höhe von 450.000 € bewilligt.
Der Bewilligungsbescheid liegt der VG noch nicht vor, die genauen
Bedingungen und Auflagen sind bisher nicht bekannt. Der Bescheid wird in den
nächsten Tagen erwartet. Die Verwaltung wird mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld
die Kriterien für das Haushaltskonsolidierungskonzept vorberaten und den
Gemeinderat entsprechend informieren. Die Beschlussfassung über das Konzept
muss in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
Die Stabilisierungshilfe ist überwiegend zur Entschuldung einzusetzen.
Das ist möglich, da Ende Februar 2015 ein Kredit mit einer Restverbindlichkeit
von rd. 409.000 € zur Zinsneuvereinbarung oder außerplanmäßigen Tilgung ansteht
(BayernLabo Kredit 1000013260).
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.