Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports als Anbau an die vorhandenen Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1918 in der Liesbachstr. 8 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1918 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes “Beiderseits der Schönauer Straße“. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1971.

 

Nach diesen Festsetzungen sind Gebäude aller Art (auch Garagen) in massiver Bauweise zu errichten. Garagen und Nebengebäude sind mit Flachdächern zu versehen, deren Neigung nicht mehr als 6% betragen.

Die Bauausführung des Carports ist in Holzbauweise mit einem flachgeneigten Pultdach und rotbrauner Trapezblecheindeckung vorgesehen. Der Standort der bestehenden Garagen und des geplanten Carports befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich für die Bauweise in Holz und für den Standort des Carports außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

 

Die unmittelbar von dem Vorhaben betroffenen angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben nicht zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Carports an die bestehenden Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1918 in der Liesbachstr. 8 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich für die Bauweise in Holz und für den Standort des Carports außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

10