Sitzung: 18.11.2014 GSB/012/2014
Das Grundstück Fl.
Nr. 1918 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
“Beiderseits der Schönauer Straße“. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1971.
Nach diesen
Festsetzungen sind Gebäude aller Art (auch Garagen) in massiver Bauweise zu
errichten. Garagen und Nebengebäude sind mit Flachdächern zu versehen, deren
Neigung nicht mehr als 6% betragen.
Die Bauausführung
des Carports ist in Holzbauweise mit einem flachgeneigten Pultdach und
rotbrauner Trapezblecheindeckung vorgesehen. Der Standort der bestehenden
Garagen und des geplanten Carports befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenzen.
Die Zustimmung zu
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich für die
Bauweise in Holz und für den Standort des Carports außerhalb der festgesetzten
Baugrenzen.
Die unmittelbar
von dem Vorhaben betroffenen angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben nicht
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines
Carports an die bestehenden Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1918 in der
Liesbachstr. 8 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
ist erforderlich für die Bauweise in Holz und für den Standort des Carports
außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
10 |