Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung des bestehenden Gewerbebetriebes in Kollertshof auf den Grundstücken Fl.Nr. 1101, 1101/2 und 1101/3 vorgelegt.

 

Der bestehende gewerbliche Betrieb (Sägewerk und Holzverarbeitung) soll in einen Betrieb für gewerbliche Pferdehaltung um genutzt werden. Die bestehenden Hallen sollen der neuen Nutzung entsprechend umgebaut und künftig als Lager bzw. Scheune und Reithalle dienen. Ein Gebäudeteil soll abgebrochen werden. Außerdem soll ein Einfamilienwohnhaus in Zusammenhang mit dem Betrieb gebaut werden.

 

Mit dem Vorbescheid soll die grundsätzliche Frage geklärt werden, ob diese Umnutzung des gewerblichen Betriebes in eine gewerbliche Pferdehaltung genehmigungsfähig ist und ob auch der Neubau des Wohnhauses in Zusammenhang mit der o.g. Umnutzung zugelassen werden kann.

 

Die Umnutzung der bestehenden Hallen ist teilprivilegiert und damit grundsätzlich zulässig. Für die vorhandenen Gebäude beseht Bestandsschutz. Die Beurteilung des Vorhaben erfolgt nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch.

 

Der Neubau des Wohnhauses ist als nicht privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Dieses ist nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.  Die Erschließung ist ausreichend gesichert.

 

Eine weitere Möglichkeit dem Vorhaben zum Erfolg zu verhelfen könnte notfalls die Aufstellung eines Bebauungsplanes darstellen. Notwendige Aufwendungen hierfür hätte der Antragsteller zu abzudecken.

 

Das Vorhaben des Antragstellers bietet die Möglichkeit zur Revitalisierung der Gewerbebrache in einer dem Umfeld ohne Probleme gerecht werdenden Weise. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorhaben die bestmöglichste Unterstützung durch den Gemeinderat im Interesse des Bestandes und der Entwicklung des Weilers Kollertshof gewährt werden.

 

Zur weiteren Bearbeitung ist die grundsätzliche Haltung des Gemeinderates zu der Anfrage von wesentlicher Bedeutung. Es wird eine positive Beurteilung vorgeschlagen.

 

Soweit der Gemeinderat dem Vorhaben zustimmt, würde der 1. Bürgermeister mit der Verwaltung und dem Landratsamt die notwendigen rechtlichen Schritte besprechen und einleiten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung des bestehenden Gewerbebetriebes für gewerbliche Pferdehaltung und Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Kollertshof auf den Grundstücken Fl. Nr. 1101, 1101/2 und 1101/3 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10