Sitzung: 18.11.2014 GSB/012/2014
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung des
bestehenden Gewerbebetriebes in Kollertshof auf den Grundstücken Fl.Nr. 1101,
1101/2 und 1101/3 vorgelegt.
Der bestehende gewerbliche Betrieb (Sägewerk und Holzverarbeitung) soll
in einen Betrieb für gewerbliche Pferdehaltung um genutzt werden. Die
bestehenden Hallen sollen der neuen Nutzung entsprechend umgebaut und künftig
als Lager bzw. Scheune und Reithalle dienen. Ein Gebäudeteil soll abgebrochen
werden. Außerdem soll ein Einfamilienwohnhaus in Zusammenhang mit dem Betrieb
gebaut werden.
Mit dem Vorbescheid soll die grundsätzliche Frage geklärt werden, ob
diese Umnutzung des gewerblichen Betriebes in eine gewerbliche Pferdehaltung
genehmigungsfähig ist und ob auch der Neubau des Wohnhauses in Zusammenhang mit
der o.g. Umnutzung zugelassen werden kann.
Die Umnutzung der bestehenden Hallen ist teilprivilegiert und damit
grundsätzlich zulässig. Für die vorhandenen Gebäude beseht Bestandsschutz. Die
Beurteilung des Vorhaben erfolgt nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch.
Der Neubau des Wohnhauses ist als nicht privilegiertes Vorhaben nach §
35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Dieses ist nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
werden und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist ausreichend gesichert.
Eine weitere Möglichkeit dem Vorhaben zum Erfolg zu verhelfen könnte
notfalls die Aufstellung eines Bebauungsplanes darstellen. Notwendige
Aufwendungen hierfür hätte der Antragsteller zu abzudecken.
Das Vorhaben des Antragstellers bietet die Möglichkeit zur
Revitalisierung der Gewerbebrache in einer dem Umfeld ohne Probleme gerecht
werdenden Weise. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorhaben die
bestmöglichste Unterstützung durch den Gemeinderat im Interesse des Bestandes
und der Entwicklung des Weilers Kollertshof gewährt werden.
Zur weiteren Bearbeitung ist die grundsätzliche Haltung des
Gemeinderates zu der Anfrage von wesentlicher Bedeutung. Es wird eine positive
Beurteilung vorgeschlagen.
Soweit der Gemeinderat dem Vorhaben zustimmt, würde der 1. Bürgermeister
mit der Verwaltung und dem Landratsamt die notwendigen rechtlichen Schritte
besprechen und einleiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur
Umnutzung des bestehenden Gewerbebetriebes für gewerbliche Pferdehaltung und
Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Kollertshof auf den Grundstücken Fl. Nr.
1101, 1101/2 und 1101/3 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |