Sitzung: 18.11.2014 GSB/012/2014
In der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird seit dem 1. Mai. 2014 die
Überwachung des fließenden Verkehrs im Rahmen der kommunalen
Verkehrsüberwachung durchgeführt. Die Überwachungszeiten betragen zurzeit 6
Messstunden im Monat, verteilt auf drei Messungen a zwei Stunden. Nach Ablauf
von einem Jahr ist vorgesehen zu überprüfen, inwieweit einer Reduzierung der
Messstunden auf vier Stunden im Monat angebracht und sinnvoll ist.
Die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung stellen sich wie folgt dar:
(Mai bis Oktober)
Straße |
Anzahl
der Kfz |
Verstöße |
Prozent |
|
|
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|
Schönau, Rhönstraße (VR-Bank) |
926 |
46 |
5 |
Burgwallbach, Kreuzbergstraße (Hs.Nr. 2a) |
335 |
50 |
15 |
|
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Gesamt |
1261 |
96 |
8 |
|
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|
Schönau, Burgwallbacher Str. (Hs.Nr. 34) |
32 |
0 |
-- |
Schönau, Krummbachstr. (i. H. Abzweig) |
100 |
0 |
-- |
Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug in der Rhönstraße 75 km/h
und in der Kreuzbergstraße 78 km/h.
In der Burgwallbacher Str. i.H. der Hs.Nr. 34 sowie in der
Krummbachstraße auf Höhe des Abzweigs in Richtung Waldstraße wurde bis jetzt
einmal gemessen. Es wurden keine Verstöße festgestellt.
Die Messungen in den beiden anderen Straßen werden zeitlich flexibel
durchgeführt.
Verstöße pro Monat:
Die Auswertung der Statistiken zeigt seit Beginn der Messungen bereits
eine positive Entwicklung bezüglich der gefahrenen Geschwindigkeiten, so sind
sowohl in der Qualität als auch in der Quantität die Geschwindigkeitsverstöße zurückgegangen.
Es zeigt sich jedoch auch, dass in der Kreuzbergstraße in Burgwallbach die
prozentualen Überschreitungen, gemessen am Verkehrsaufkommen, noch zu hoch
sind. Hierauf wird deshalb in nächster Zeit der Schwerpunkt der Überwachung
gelegt werden.
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass durch die Einführung der
kommunalen Verkehrsüberwachung eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle
Bürgerinnen und Bürger erreicht werden konnte. Dies ist auch im Hinblick auf
die Tatsache, dass die Verkehrsüberwachung für die Gemeinde Schönau nicht
kostendeckend ist, es fällt eine Defizit von rund 360,-- € monatlich an, von
besonderer Bedeutung.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.