Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Lagerhalle für Brennholz auf dem Grundstück Fl. Nr. 2956/1, Otto-Feick-Weg 1 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die Lagerhalle soll in einer Holzkonstruktion mit 5,10 m Länge und 4,35 m Breite errichtet werden. Das Dach soll ein Pultdach, Dachneigung 8°, mit rot-braunem Trapezblech erhalten.

Der Abstand zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 2956 beträgt 3,00 m.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2956/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“.

Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen Nr. 2.6 als Dacheindeckung Dachziegel oder Dachsteine in den Farben naturrot bis rotbraun vor.

 

Bei der Halle handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 As. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung.

 

Da der Bauherr ein rotes Trapezblech aufbringen möchte und sich außerdem der geplante Standort der Halle teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen befindet, ist der Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Lagerhalle für Brennholz auf dem Grundstück Fl. Nr. 2956/1, Otto-Feick-Weg 1 entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Für die Dacheindeckung mit Trapezblech und für die Überschreitung der Baugrenze wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11