Das erweiterte Biosphärenreservat Rhön wurde am 12.07.2014 von der UNESCO anerkannt.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtigt daher, den erweiterten bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) förmlich zum „Biosphärenreservat Rhön“ zu erklären. Mit der Erklärung im Wege der gesetzlich vorgesehen Form der Allgemeinverfügung wird das Biosphärenreservat Rhön förmlich festgelegt.

 

Die Erklärung regelt unter anderem Grenzen, Zonierung und Zweck des Biosphärenreservats und enthält keine hoheitlichen Schutzbestimmungen. Die erforderlichen hoheitlichen Schutzbestimmungen sind in den bestehenden Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) geregelt.

 

Die Erklärung liegt dem Protokoll bei.

 

Die Gemeinde Schönau a.d. Brend hat nun bis zum 24.09.2014 Gelegenheit zu der beabsichtigten Erklärung Stellung zu nehmen.

 

Gemeinderatsmitglied Dr. Doris Pokorny erläutert dem Gemeinderat das Biosphärenreservat.

Er gliedert sich räumlich in Zonen:

 

·         Kernzonen: Diese Bereiche dienen langfristigem Naturschutz gemäß den Schutzzielen. Kernzonen sind in der Regel von der wirtschaftlichen Nutzungen ausgeschlossen, Forstarbeiten, wie die Entfernung von umgestürzten Bäumen, beschränken sich auf die Freihaltung von Wanderwegen welche durch Kernzonen führen und wenn eine Gefahr wie Schädlingsbefall besteht, welcher auf angrenzte Forstgebiete übergreifen kann.

·         Pflegezonen: Diese Bereiche sollen die Kernzonen umschließen bzw. an sie so angrenzen, dass kein harter Übergang von Wildnis zu Bereichen üblicher Nutzung besteht. Hier sollen Aktivitäten schonender, naturnaher Landnutzung stattfinden, die mit den Schutzzielen vereinbar sind.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt keine Stellungnahme abzugeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11