Sitzung: 21.10.2014 GSB/011/2014
Das erweiterte Biosphärenreservat Rhön wurde am 12.07.2014 von der
UNESCO anerkannt.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
beabsichtigt daher, den erweiterten bayerischen Teil des Biosphärenreservats
Rhön gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG)
förmlich zum „Biosphärenreservat Rhön“ zu erklären. Mit der Erklärung im Wege
der gesetzlich vorgesehen Form der Allgemeinverfügung wird das
Biosphärenreservat Rhön förmlich festgelegt.
Die Erklärung regelt unter anderem Grenzen, Zonierung und Zweck des
Biosphärenreservats und enthält keine hoheitlichen Schutzbestimmungen. Die
erforderlichen hoheitlichen Schutzbestimmungen sind in den bestehenden
Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) geregelt.
Die Erklärung liegt dem Protokoll bei.
Die Gemeinde Schönau a.d. Brend hat nun bis zum 24.09.2014 Gelegenheit
zu der beabsichtigten Erklärung Stellung zu nehmen.
Gemeinderatsmitglied Dr. Doris Pokorny erläutert dem Gemeinderat das
Biosphärenreservat.
Er gliedert sich räumlich in Zonen:
·
Kernzonen: Diese Bereiche dienen langfristigem
Naturschutz gemäß den Schutzzielen. Kernzonen sind in der Regel von der
wirtschaftlichen Nutzungen ausgeschlossen, Forstarbeiten, wie die Entfernung
von umgestürzten Bäumen, beschränken sich auf die Freihaltung von Wanderwegen
welche durch Kernzonen führen und wenn eine Gefahr wie Schädlingsbefall
besteht, welcher auf angrenzte Forstgebiete übergreifen kann.
·
Pflegezonen: Diese Bereiche sollen die Kernzonen
umschließen bzw. an sie so angrenzen, dass kein harter Übergang von Wildnis zu
Bereichen üblicher Nutzung besteht. Hier sollen Aktivitäten schonender,
naturnaher Landnutzung stattfinden, die mit den Schutzzielen vereinbar sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt keine Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |