Sitzung: 16.07.2014 GSB/008/2014
Dem Gemeinderat wird ein neuer Bauantrag der
Eheleute Silvia und Stephan Bulheller, beide wohnhaft in der Steingasse 4 in
Bad Neustadt a. d. Saale vorgelegt.
Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung
15.04.2014 das grundsätzliche Einvernehmen zu dem geplanten Wohnhausneubau
gegeben.
Aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorgaben
musste der Standort für das Wohngebäude so verschoben werden, dass es außerhalb
des im Bebauungsplan festgelegten sog. “Stinkradius“ liegt.
Es ist ein zweigeschossiges Gebäude (E+1) in
Holzkonstruktion mit einem flachgeneigten Satteldach und einer Dachneigung von
25° geplant.
Der Geräteraum und das Carport sollen auch in einer
Holzkonstruktion gebaut werden und ein durchgehendes abgedichtetes Flachdach
erhalten. Die Eindeckung des Wohngebäudes ist mit anthrazitfarbenen Ziegeln
geplant.
Das Carport und der Geräteraum werden mit einem
Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze
errichtet.
Das Grundstück Fl. Nr. 657 liegt im Geltungsbereich
des qualifizierten Bebauungsplanes „Markberg“.
Als Dachform sind Satteldach oder Pultdach mit
einer Dachneigung von 34° bis 48° zulässig. Die Zahl der Vollgeschosse ist mit
max. 2 (E+DG) festgesetzt; die hangseitige Traufhöhe mit max. 6,00 m und die
bergseitige Traufhöhe mit max. 3,50 m.
Bei den Garagen ist die Dachform und Dachneigung
dem Hauptbaukörper anzugleichen.
Die Dacheindeckung der Gebäude und Garagen ist
vorrangig mit Dachziegeln in den Farben Naturrot bis Rotbraun auszuführen.
Die Erschließung ist gesichert.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung
zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Markberg“
bezüglich der Dachneigung, der Dacheindeckung, der bergseitigen Traufhöhe und
der Dachform, Dachneigung und Dachdeckung des Carports bzw. Geräteraumes
erforderlich.
Die zwei Stellplätze im Carport sind für das
Einfamilienwohnhaus ausreichend.
Der Nachbar Martin Baumbach hat durch
Unterschriftsleistung dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Nachbar Hilmar Hergenhan,
wohnhaft in 91093 Hessdorf, wurde telefonisch informiert. Bei seinem nächsten
Besuch in Schönau a.d. Brend werden ihm die Planunterlagen dann zur Einholung
der Unterschrift vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 657
im Fliederweg 5 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen Einwände gegen die Dacheindeckung des
Wohngebäudes in anthrazitfarbenen Ziegeln. Die Dacheindeckung des Wohngebäudes
ist mit Dachziegeln in den Farben Naturrot bis Rotbraun auszuführen.
Gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Markberg“ bezüglich, der Dachneigung für das Wohngebäude, der
bergseitigen Traufhöhe sowie der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des
Carports bzw. Geräteraumes bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
12 |