Dem Gemeinderat wird ein neuer Bauantrag der Eheleute Silvia und Stephan Bulheller, beide wohnhaft in der Steingasse 4 in Bad Neustadt a. d. Saale vorgelegt.

 

Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung 15.04.2014 das grundsätzliche Einvernehmen zu dem geplanten Wohnhausneubau gegeben.

 

Aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorgaben musste der Standort für das Wohngebäude so verschoben werden, dass es außerhalb des im Bebauungsplan festgelegten sog. “Stinkradius“ liegt.

 

Es ist ein zweigeschossiges Gebäude (E+1) in Holzkonstruktion mit einem flachgeneigten Satteldach und einer Dachneigung von 25° geplant.

Der Geräteraum und das Carport sollen auch in einer Holzkonstruktion gebaut werden und ein durchgehendes abgedichtetes Flachdach erhalten. Die Eindeckung des Wohngebäudes ist mit anthrazitfarbenen Ziegeln geplant.

 

Das Carport und der Geräteraum werden mit einem Abstand von 3,00 m zur  Grundstücksgrenze errichtet.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 657 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Markberg“.

Als Dachform sind Satteldach oder Pultdach mit einer Dachneigung von 34° bis 48° zulässig. Die Zahl der Vollgeschosse ist mit max. 2 (E+DG) festgesetzt; die hangseitige Traufhöhe mit max. 6,00 m und die bergseitige Traufhöhe mit max. 3,50 m.

Bei den Garagen ist die Dachform und Dachneigung dem Hauptbaukörper anzugleichen.

Die Dacheindeckung der Gebäude und Garagen ist vorrangig mit Dachziegeln in den Farben Naturrot bis Rotbraun auszuführen.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Markberg“ bezüglich der Dachneigung, der Dacheindeckung, der bergseitigen Traufhöhe und der Dachform, Dachneigung und Dachdeckung des Carports bzw. Geräteraumes erforderlich.

 

Die zwei Stellplätze im Carport sind für das Einfamilienwohnhaus ausreichend.

 

Der Nachbar Martin Baumbach hat durch Unterschriftsleistung dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Nachbar Hilmar Hergenhan, wohnhaft in 91093 Hessdorf, wurde telefonisch informiert. Bei seinem nächsten Besuch in Schönau a.d. Brend werden ihm die Planunterlagen dann zur Einholung der Unterschrift vorgelegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 657 im Fliederweg 5 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen Einwände gegen die Dacheindeckung des Wohngebäudes in anthrazitfarbenen Ziegeln. Die Dacheindeckung des Wohngebäudes ist mit Dachziegeln in den Farben Naturrot bis Rotbraun auszuführen.

Gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Markberg“ bezüglich, der Dachneigung für das Wohngebäude, der bergseitigen Traufhöhe sowie der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Carports bzw. Geräteraumes bestehen keine Einwände.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

12