Sitzung: 16.07.2014 GSB/008/2014
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag der Eheleute Theodor und Brigitte
Escherich, wohnhaft in der Kunzstr. 3 in Niederlauer OT Unterbersbach
vorgelegt.
Sie beabsichtigten das Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen auf dem
Grundstück Fl.Nr. 4427 in der Bergstraße 3 in Schönau a. d Brend umzubauen.
Im Kellergeschoß erfolgt ein Anbau für Holzlagerung und Gartengeräte.
Über den bestehenden Garagen und an der Nord- und Ostseite des Gebäudes soll
eine Terrasse angebaut. Die Bauausführung der Terrasse ist in einer Stahlkonstruktion
vorgesehen.
Bauliche Veränderungen werden ausschließlich innerhalb des Gebäudes
vorgenommen.
Das Grundstück Fl. Nr. 4427 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Mit dem Anbau der Terrasse wird die im
Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten. Die Zustimmung zu einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich.
Neben den zwei Garagenplätzen wurden noch drei weitere Stellplätze
nachgewiesen. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei
Mehrfamilienwohnhäusern 2 Stellplätze je Wohnung erforderlich. Der Bauherr muss
noch einen zusätzlichen Stellplatz nachweisen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau des
Mehrfamilienwohnhauses mit Terrassenanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 4427 in
der Bergstraße 3 Schönau .a.d Brend.
Die Zustimmung zu einer Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ für den Terrassenanbau
außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |