Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag der Eheleute Theodor und Brigitte Escherich, wohnhaft in der Kunzstr. 3 in Niederlauer OT Unterbersbach vorgelegt.

 

Sie beabsichtigten das Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 4427 in der Bergstraße 3 in Schönau a. d Brend umzubauen.

 

Im Kellergeschoß erfolgt ein Anbau für Holzlagerung und Gartengeräte. Über den bestehenden Garagen und an der Nord- und Ostseite des Gebäudes soll eine Terrasse angebaut. Die Bauausführung der Terrasse ist in einer Stahlkonstruktion vorgesehen.

 

Bauliche Veränderungen werden ausschließlich innerhalb des Gebäudes vorgenommen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4427 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Mit dem Anbau der Terrasse wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich.

 

Neben den zwei Garagenplätzen wurden noch drei weitere Stellplätze nachgewiesen. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei Mehrfamilienwohnhäusern 2 Stellplätze je Wohnung erforderlich. Der Bauherr muss noch einen zusätzlichen Stellplatz nachweisen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau des Mehrfamilienwohnhauses mit Terrassenanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 4427 in der Bergstraße 3 Schönau .a.d Brend.

Die Zustimmung zu einer  Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ für den Terrassenanbau außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12