Sitzung: 17.06.2014 GSB/007/2014
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2014
gab 1. Bürgermeister Rudolf Zehe folgende Entscheidungen bekannt:
1. Entschädigung
für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder
Das Sitzungsgeld für Gemeinderatsmitglieder wurde auf 20,00 € pro
Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzung bzw. Sitzung einer Arbeitsgruppe
festgelegt. Im Sitzungsgeld sind alle Aufwendungen für IT, Papier, Fahrtkosten
sowie Teilnahme an sonstigen Besprechungen, Ortstermine, Mitarbeit in Allianzen
u. Ä. abgegolten. Für Gemeinderäte aus dem anderen Gemeindeteil, in dem die
jeweilige Sitzung nicht stattfindet, wird eine Fahrtkostenpauschale pro Sitzung
von 2,50 Euro gezahlt.
2.
Dienstaufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale für den 1. Bürgermeister
Der 1. Bürgermeister erhält als ehrenamtlicher Bürgermeister wie bisher eine
monatliche Entschädigung in Höhe von 3.223,19 € nach den Bestimmungen des Gesetzes
über Kommunale Wahlbeamte.
Für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug wird auf Basis von
Fahrtaufzeichnungen eine Pauschale von 350,- € gewährt.
3. Entschädigung
für den 2. Bürgermeister
Der 2. Bürgermeister erhält eine monatliche Entschädigung von 260,13
Euro brutto. Für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug wird eine monatliche Pauschale
von 35,- € gewährt.
4. Entschädigung
für den 3. Bürgermeister
Der 3. Bürgermeister erhält eine Entschädigung von 15,00 Euro brutto pro
Stunde Vertretungszeit.
5. Beitritt der
Gemeinde zum Verein „Lokale Arbeitsgruppe (LAG) im Sinne des
EU-Förderprogrammes ‚Leader‘ “
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend tritt dem Verein LAG Rhön-Grabfeld bei.