Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2014 gab 1. Bürgermeister Rudolf Zehe folgende Entscheidungen bekannt:

 

1. Entschädigung für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder

Das Sitzungsgeld für Gemeinderatsmitglieder wurde auf 20,00 € pro Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzung bzw. Sitzung einer Arbeitsgruppe festgelegt. Im Sitzungsgeld sind alle Aufwendungen für IT, Papier, Fahrtkosten sowie Teilnahme an sonstigen Besprechungen, Ortstermine, Mitarbeit in Allianzen u. Ä. abgegolten. Für Gemeinderäte aus dem anderen Gemeindeteil, in dem die jeweilige Sitzung nicht stattfindet, wird eine Fahrtkostenpauschale pro Sitzung von 2,50 Euro gezahlt.

 

2. Dienstaufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale für den 1. Bürgermeister

Der 1. Bürgermeister erhält als ehrenamtlicher Bürgermeister wie bisher eine monatliche Entschädigung in Höhe von 3.223,19 € nach den Bestimmungen des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte.

Für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug wird auf Basis von Fahrtaufzeichnungen eine Pauschale von 350,- € gewährt.

 

3. Entschädigung für den 2. Bürgermeister

Der 2. Bürgermeister erhält eine monatliche Entschädigung von 260,13 Euro brutto. Für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug wird eine monatliche Pauschale von 35,- € gewährt.

 

4. Entschädigung für den 3. Bürgermeister

Der 3. Bürgermeister erhält eine Entschädigung von 15,00 Euro brutto pro Stunde Vertretungszeit.

 

5. Beitritt der Gemeinde zum Verein „Lokale Arbeitsgruppe (LAG) im Sinne des EU-Förderprogrammes ‚Leader‘ “

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend tritt dem Verein LAG Rhön-Grabfeld bei.