Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Norbert Hoffstadt, wohnhaft im Talblick 21 in Burgwallbach vorgelegt. Er beabsichtigt, über der vorhandenen Terrasse auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1890/31 einen Wintergarten anzubauen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1890/31 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Beiderseits der Schönauer Straße“. Mit dem Anbau des Wintergartens wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie mit ca. 1 m überschritten. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens über der vorhandenen Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 1890/31 im Talblick 21 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung für die geringfügige Nichteinhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinie.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11