Sitzung: 17.06.2014 GSB/007/2014
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Norbert Hoffstadt, wohnhaft
im Talblick 21 in Burgwallbach vorgelegt. Er beabsichtigt, über der vorhandenen
Terrasse auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1890/31 einen Wintergarten anzubauen.
Das Grundstück Fl. Nr. 1890/31 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Beiderseits der Schönauer Straße“. Mit dem
Anbau des Wintergartens wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie mit ca.
1 m überschritten. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes wird erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines
Wintergartens über der vorhandenen Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 1890/31
im Talblick 21 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer
Befreiung für die geringfügige Nichteinhaltung der im Bebauungsplan
festgesetzten Baulinie.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |