Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Martin Baumbach, wohnhaft Gartenstr. 12 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Er beabsichtigt, auf seinem Grundstück Fl. Nr. 723 in Schönau a.d. Brend hinter der bestehenden Futterhalle einen Ziegenstall mit einer Güllegrube und einen Bockstall mit Futterlager zu errichten. Der Ziegenstall hat eine Länge von 40 m und eine Breite von 20 m. Der Bockstall mit Futterlager hat eine Größe von 15 m Länge und 10 m Breite.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 723 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Es handelt sich hier um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Herr Baumbach betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Ziegenhaltung im Haupterwerb.

 

Die Zufahrt erfolgt über den Flurweg Fl.Nr. 715. Die geplante Güllegrube hat ein Volumen von ca. 58 cbm. In den Planunterlagen sind Anschlüsse für eine Versorgung mit Frischwasser nicht eingetragen. Nach Rücksprache mit der Planerin, Frau Zirkelbach, werden diese Unterlagen noch nachgereicht.

 

Inwieweit öffentliche Belange (Naturschutz, Immissionsschutz usw. ) beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Herr Baumbach hat bereits im Jahr 1995 für einen Ziegenstall einen Antrag auf Vorbescheid über die Gemeinde eingereicht. Die bauaufsichtliche Genehmigung hierfür wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 14.07.1995 Nr. III/2-602-95000219 in Aussicht gestellt. Allerdings wurde anstatt des Ziegenstalles eine Berge- und Futterhalle errichtet. Die Genehmigung hierfür wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 07.02.2006 Nr. III/2-6024-20051399 erteilt.

 

Der angrenzende Nachbar Oswald Reubelt hat durch Unterschriftsleistung seine Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.

 

Bürgermeister Zehe erklärte, dass nach dem gemeindlichen Einvernehmen zu diesem Bauantrag nochmals eine immissionsschutzrechtliche Bewertung durch das Landratsamt erfolgt. Möglicherweise könnte sich der bisherige aus Immissionsschutzgründen geforderte Radius zum angrenzenden Wohngebiet verändern.

 

Sollte dies nicht der Fall sein, wird versucht, einen Kompromiss zu finden, der so aussehen könnte, dass Herr Baumbach den geplanten Stall um einige Meter in nordöstliche Richtung verschiebt. Eventuelle Mehrkosten für dadurch bedingten größeren Erdaushub würde die Gemeinde tragen, um einer Wertminderung der vom Radius betroffenen Bauplätze im Fliederweg entgegenzuwirken.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Ziegenstalles mit einer Güllegrube und einem Bockstall mit Futterlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 723 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Sobald das Ergebnis der immissionsschutzrechtlichen Bewertung vorliegt und sich nichts am geforderten Radius ändert, wird ein Kompromiss mit dem Bauherrn hinsichtlich des Standortes seines Stalles gesucht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11

 

Gemeinderatsmitglied Martin Baumbach hat wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.