Sitzung: 20.05.2014 GSB/014/2014
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Martin Baumbach, wohnhaft
Gartenstr. 12 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.
Er beabsichtigt, auf seinem Grundstück Fl. Nr. 723 in Schönau a.d. Brend
hinter der bestehenden Futterhalle einen Ziegenstall mit einer Güllegrube und
einen Bockstall mit Futterlager zu errichten. Der Ziegenstall hat eine Länge
von 40 m und eine Breite von 20 m. Der Bockstall mit Futterlager hat eine Größe
von 15 m Länge und 10 m Breite.
Das Grundstück Fl. Nr. 723 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan
ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen
untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Es handelt sich hier um ein
privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Herr Baumbach
betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Ziegenhaltung im Haupterwerb.
Die Zufahrt erfolgt über den Flurweg Fl.Nr. 715. Die geplante Güllegrube
hat ein Volumen von ca. 58 cbm. In den Planunterlagen sind Anschlüsse für eine
Versorgung mit Frischwasser nicht eingetragen. Nach Rücksprache mit der Planerin,
Frau Zirkelbach, werden diese Unterlagen noch nachgereicht.
Inwieweit öffentliche Belange (Naturschutz, Immissionsschutz usw. )
beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die
Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Herr Baumbach hat bereits im Jahr 1995 für einen Ziegenstall einen
Antrag auf Vorbescheid über die Gemeinde eingereicht. Die bauaufsichtliche
Genehmigung hierfür wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 14.07.1995 Nr.
III/2-602-95000219 in Aussicht gestellt. Allerdings wurde anstatt des
Ziegenstalles eine Berge- und Futterhalle errichtet. Die Genehmigung hierfür
wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 07.02.2006 Nr. III/2-6024-20051399 erteilt.
Der angrenzende Nachbar Oswald Reubelt hat durch Unterschriftsleistung
seine Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Bürgermeister Zehe erklärte, dass nach dem gemeindlichen Einvernehmen zu
diesem Bauantrag nochmals eine immissionsschutzrechtliche Bewertung durch das
Landratsamt erfolgt. Möglicherweise könnte sich der bisherige aus Immissionsschutzgründen
geforderte Radius zum angrenzenden Wohngebiet verändern.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird versucht, einen Kompromiss zu
finden, der so aussehen könnte, dass Herr Baumbach den geplanten Stall um
einige Meter in nordöstliche Richtung verschiebt. Eventuelle Mehrkosten für
dadurch bedingten größeren Erdaushub würde die Gemeinde tragen, um einer
Wertminderung der vom Radius betroffenen Bauplätze im Fliederweg
entgegenzuwirken.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Ziegenstalles mit einer Güllegrube und einem Bockstall mit Futterlager auf dem
Grundstück Fl. Nr. 723 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Sobald das Ergebnis der immissionsschutzrechtlichen Bewertung vorliegt
und sich nichts am geforderten Radius ändert, wird ein Kompromiss mit dem
Bauherrn hinsichtlich des Standortes seines Stalles gesucht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |
Gemeinderatsmitglied Martin Baumbach hat wegen persönlicher Beteiligung
nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.