Der 1. Bürgermeister hies insbesondere alle neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zum Beginn der sechsjährigen Legislaturperiode willkommen. Er wünschte sich eine gute Zusammenarbeit bei den Beratungen und Entscheidungen zum Wohle der Bürgerschaft.

 

Frau Dr. Pokorny fragte nach der Rechtslage für die Zulässigkeit der Behandlung der Entschädigungen im öffentlichen Sitzungsteil. Herr Rösch erklärte, dass dabei durchaus auch persönliche Belange der Betroffenen zur Sprache kommen können, die eine Beratung in nichtöffentlicher Sitzung erfordern. Die Behandlung der Entschädigungen in nichtöffentlicher Sitzung ist rechtskonform. Allerdings sind die Beschlussergebnisse in der nächsten Sitzung bekannt zu geben.