Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung über Verbesserungen der Straßenbeleuchtung in der Rhönstraße beraten. Dabei geht es sowohl um die Verbesserung der Leuchtkraft, wie auch um Energieeinsparungen beim Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage.

 

Geklärt werden sollte die Frage, in wie weit Zuschüsse erhältlich sind.

 

Zu dieser Frage ist festzustellen, dass durch das Bundesministerium für Umwelt (BMU) eine Förderung für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchten mit einem Zuwendungssatz von 25 % der förderfähigen Kosten bis Ende 2013 möglich war. Mit der Umsetzung der Maßnahme musste eine Reduzierung des CO2-Ausstosses von mindestens
60 % erreicht werden. Die Fördermöglichkeit besteht ab 2014 nicht mehr. Gefördert wird jetzt durch das BMU insbesondere die Änderung von Innenbeleuchtungen (Sporthallen etc).

 

Alternativ bietet die KfW zinsgünstige Kredite in ihrem Programm – IKK Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung - an.
Hierfür müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden (Faktoren dabei: Straßentyp und Beleuchtungsniveau). Die Konditionen für den Kredit, Programm Nr. 215, liegen (tagesaktuell am 30.01.2013) bei einem Zinssatz von 0,55 %. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre. Finanziert werden können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Diese bestehen aus den unmittelbar bedingten (Bau-)Kosten einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten für Planung und Beratung zur Bestandsanalyse und den Kosten für den Sachverständigen. Es kann ausschließlich die für die Allgemeinbeleuchtung bzw. aus Sicherheitsgründen benötigte Beleuchtung berücksichtigt werden.

 

Voraussetzung für die Beantragung des Kfw-Kredites ist:

-       Eine Bestandsaufnahme

-       Eine Projektierung

-       Antragstellung mit Bestätigung eines Sachverständigen (Lichttechnik)

-       Ausschreibung

-       Umsetzung

 

Sinnvoll ist natürlich ein ganzheitliches Konzept für die komplette Straßenbeleuchtungsanlage in Schönau und in Burgwallbach erstellen zu lassen. Danach kann entschieden werden, ob ein solches Konzept dann über einen Zeitraum von mehreren Jahren umgesetzt werden soll, oder ob die Maßnahme in einem Zug angegangen und (kredit-)finanziert wird.

 

Sofern Kreditmittel in Anspruch genommen werden sollen, macht nur ein ganzheitliches Projekt Sinn.

 

Die Bestandsaufnahme könnte durch einen örtlichen Elektriker auf Stundenbasis erfolgen.

 

Zur Projektierung kommen Fachunternehmen wie beispielsweise das Büro Energievision Franken e. V., Bamberg, das für die Gemeinde Oberelsbach die Projektierung gemacht habe, in Frage.

 

Anschließend könnte auf Basis der Projektierung die Entscheidung über die weiteren Schritte getroffen werden.

 

Die Kosten der Straßenbeleuchtung stellen sich von 2006 – 2013 wie folgt dar:

 

Stromkosten und Reparaturkosten 2006 bis 2013 - Straßenbeleuchtung

I. Stromverbrauch und Stromkosten

 

2006

2007

2008

2009

2010

 

 

 

 

 

 

Schönau

54.329 kwh

55.631 kwh

56.869 kwh

57.869 kwh

59.085 kwh

 

5.585,87 €

5.874,89 €

6.274,02 €

6.899,62 €

8.030,32 €

 

 

 

 

 

 

Burgwallbach

33.587 kwh

31.980 kwh

34.902 kwh

32.926 kwh

34.950 kwh

(u. Kollertshof)

3.478,10 €

3.457,64 €

4.006,65 €

4.089,45 €

4.911,09 €

 

2011

2012

2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Schönau

59.739 kwh

57.473 kwh

58.945 kwh

 

 

 

 9.231,90 €

9.378,48 €

11.616,98 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Burgwallbach

33.890 kwh

36.497 kwh

34.133 kwh

 

 

(u. Kollertshof)

 5.401,02 €

6.111,64 €

6.889,42 €

 

 

Durchschnittskosten pro Jahr/Gesamtgemeinde

 

12.654,64 €

II. Reparaturkosten (Lampenanzahl)

Schönau / BW

2006

1.339,70 €

(60 Lampen)

2007

1.790,15 €

(70 Lampen)

1.143,55 €

(2 Mastaufsatzleuchten Bergstraße)

2008

1.243,83 €

(32 Lampen)

67,50 €

(30 Lampen - Kauf durch Hr. Zimmer)

2009

1.115,73 €

(22 Lampen)

2010

1.791,46 €

(40 Lampen)

2013

3.119,59 €

(18 Lampen)

Gesamt

11.611,51 €

Durchschnitt pro Jahr:

1.451,44 €

 

 

Durch den Gemeinderat ist zunächst zu entscheiden, in welchem Umfang die Maßnahme angepackt werden soll.

 

Ist eine Gesamtlösung angedacht, würde die VG entsprechende Kostenangebote von geeigneten Büros für die Projektierung einholen.

 

Sollen nur die Straßenleuchten in der Rhönstraße ausgewechselt werden, genügt eine Angebotseinholung und Vorberatung beim Überlandwerk Rhön.

 

Ein ganzheitliches Konzept hat den Vorteil, dass die Gemeinde je nach Lampentyp eine einheitliche Lösung ggf. nach Beleuchtungsgruppen herbeiführen würde, mit gleichen Leuchten und Leuchtmitteln und damit auch hinsichtlich des künftigen Unterhalts und der Wirtschaftlichkeit eine entsprechende Vorkonzeption getroffen hätte.

 

Geklärt werden muss im Vorfeld weiterhin, ob beitragsrechtlich eine Verbesserung oder Erneuerung vorliegt und damit auf Grundlage der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung Anliegerbeiträge festgesetzt werden müssen.

 

Eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung ist anzunehmen, wenn eine bessere Ausleuchtung der Straße erreicht wird. Eine bessere Ausleuchtung kann durch Erhöhung der Zahl der Leuchtkörper und bzw. oder der Erhöhung der Leuchtkraft der einzelnen Leuchtkörper erreicht sein.
Das alleinige Auswechseln der Leuchtmittel bei bestehender Leuchte zu Energiesparmaßnahmen, ohne Erhöhung der Beleuchtungsstärke löst keine Beitragspflicht aus und ist als beitragsfreie Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme anzusehen.
Werden Lampen aus Energiespargründen ausgewechselt und zugleich die Beleuchtungsstärke erhöht, ist zu hinterfragen, welchem Ziel die Maßnahme dient. Sollen die Energiekosten gesenkt werden und kann damit die Maßnahme im Wesentlichen finanziert werden, entfällt die Beitragserhebung, da hier sozusagen eine andere Deckung besteht.

 

Der Aufwand für eine neu geschaffene Beleuchtungsanlage (Erneuerung) nach einer Lebensdauer der alten Anlage von etwa 20 Jahren ist grundsätzlich beitragsfähig.
Bei einem Wechsel des kompletten Leuchtkopfes einschließlich der Reflektortechnik liegt eine beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahme vor. Dass im Zusammenhang mit der Neuinstallation der Beleuchtung aufgrund der Energieeinsparung nach einigen Jahren eine Amortisierung ergeben kann, ist für die Beitragserhebung im Rahmen der Erneuerung unerheblich.
Im Hinblick auf die Rhönstraße ist abschließend zu prüfen, in welchem Umfang im Rahmen der städtebaulichen Sanierung (2003 bis 2005) die Straßenbeleuchtung erneuert wurde.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, gegenwärtig nur die Leuchten in der Rhönstraße, sowie an der Kirchbergtreppe zu erneuern und energetisch zu optimieren. Dazu wird das Überlandwerk aufgefordert, eine Projektierung mit Kostenanschlag vorzunehmen und ein Alternativangebot (z.B. Hofgesang LH) einzuholen. Anschließend erfolgt die weitere Entscheidung des Gemeinderates.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10