Sitzung: 18.02.2014 GSB/003/2014
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung über Verbesserungen der
Straßenbeleuchtung in der Rhönstraße beraten. Dabei geht es sowohl um die
Verbesserung der Leuchtkraft, wie auch um Energieeinsparungen beim Betrieb der
Straßenbeleuchtungsanlage.
Geklärt werden sollte die Frage, in wie weit Zuschüsse erhältlich sind.
Zu dieser Frage ist festzustellen, dass durch das Bundesministerium für Umwelt (BMU) eine Förderung für die
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchten mit einem
Zuwendungssatz von 25 % der förderfähigen Kosten bis Ende 2013 möglich war. Mit
der Umsetzung der Maßnahme musste eine Reduzierung des CO2-Ausstosses von
mindestens
60 % erreicht werden. Die Fördermöglichkeit besteht ab 2014 nicht mehr.
Gefördert wird jetzt durch das BMU insbesondere die Änderung von Innenbeleuchtungen
(Sporthallen etc).
Alternativ bietet die KfW
zinsgünstige Kredite in ihrem Programm – IKK Energetische Stadtsanierung
– Stadtbeleuchtung - an.
Hierfür müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden (Faktoren
dabei: Straßentyp und Beleuchtungsniveau). Die Konditionen für den Kredit,
Programm Nr. 215, liegen (tagesaktuell am 30.01.2013) bei einem Zinssatz von
0,55 %. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre. Finanziert werden können bis zu
100 % der förderfähigen Kosten. Diese bestehen aus den unmittelbar bedingten
(Bau-)Kosten einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten für
Planung und Beratung zur Bestandsanalyse und den Kosten für den
Sachverständigen. Es kann ausschließlich die für die Allgemeinbeleuchtung bzw.
aus Sicherheitsgründen benötigte Beleuchtung berücksichtigt werden.
Voraussetzung für die Beantragung des Kfw-Kredites ist:
-
Eine Bestandsaufnahme
-
Eine Projektierung
-
Antragstellung mit Bestätigung eines
Sachverständigen (Lichttechnik)
-
Ausschreibung
-
Umsetzung
Sinnvoll ist natürlich ein ganzheitliches Konzept für die komplette
Straßenbeleuchtungsanlage in Schönau und in Burgwallbach erstellen zu lassen. Danach
kann entschieden werden, ob ein solches Konzept dann über einen Zeitraum von
mehreren Jahren umgesetzt werden soll, oder ob die Maßnahme in einem Zug
angegangen und (kredit-)finanziert wird.
Sofern Kreditmittel in Anspruch genommen werden sollen, macht nur ein
ganzheitliches Projekt Sinn.
Die Bestandsaufnahme könnte durch einen örtlichen Elektriker auf
Stundenbasis erfolgen.
Zur Projektierung kommen Fachunternehmen wie beispielsweise das Büro
Energievision Franken e. V., Bamberg, das für die Gemeinde Oberelsbach die
Projektierung gemacht habe, in Frage.
Anschließend könnte auf Basis der Projektierung die Entscheidung über
die weiteren Schritte getroffen werden.
Die Kosten der Straßenbeleuchtung stellen sich von 2006 – 2013 wie folgt
dar:
Stromkosten und Reparaturkosten 2006 bis 2013 - Straßenbeleuchtung |
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I. Stromverbrauch und Stromkosten |
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2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
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Schönau |
54.329 kwh |
55.631 kwh |
56.869 kwh |
57.869 kwh |
59.085 kwh |
|
5.585,87 € |
5.874,89 € |
6.274,02 € |
6.899,62 € |
8.030,32 € |
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Burgwallbach |
33.587 kwh |
31.980 kwh |
34.902 kwh |
32.926 kwh |
34.950 kwh |
(u.
Kollertshof) |
3.478,10 € |
3.457,64 € |
4.006,65 € |
4.089,45 € |
4.911,09 € |
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2011 |
2012 |
2013 |
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Schönau |
59.739 kwh |
57.473 kwh |
58.945 kwh |
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9.231,90
€ |
9.378,48 € |
11.616,98 € |
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Burgwallbach |
33.890 kwh |
36.497 kwh |
34.133 kwh |
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(u.
Kollertshof) |
5.401,02
€ |
6.111,64 € |
6.889,42 € |
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Durchschnittskosten pro Jahr/Gesamtgemeinde |
|
12.654,64 € |
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II. Reparaturkosten (Lampenanzahl) |
|||||
Schönau / BW |
2006 |
1.339,70 € |
(60
Lampen) |
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2007 |
1.790,15 € |
(70
Lampen) |
|||
1.143,55 € |
(2
Mastaufsatzleuchten Bergstraße) |
||||
2008 |
1.243,83 € |
(32
Lampen) |
|||
67,50 € |
(30
Lampen - Kauf durch Hr. Zimmer) |
||||
2009 |
1.115,73 € |
(22
Lampen) |
|||
2010 |
1.791,46 € |
(40
Lampen) |
|||
2013 |
3.119,59 € |
(18
Lampen) |
|||
Gesamt |
11.611,51 € |
Durchschnitt pro Jahr: |
1.451,44 € |
Durch den Gemeinderat ist zunächst zu entscheiden, in welchem Umfang die
Maßnahme angepackt werden soll.
Ist eine Gesamtlösung angedacht, würde die VG entsprechende
Kostenangebote von geeigneten Büros für die Projektierung einholen.
Sollen nur die Straßenleuchten in der Rhönstraße ausgewechselt werden,
genügt eine Angebotseinholung und Vorberatung beim Überlandwerk Rhön.
Ein ganzheitliches Konzept hat den Vorteil, dass die Gemeinde je nach
Lampentyp eine einheitliche Lösung ggf. nach Beleuchtungsgruppen herbeiführen
würde, mit gleichen Leuchten und Leuchtmitteln und damit auch hinsichtlich des
künftigen Unterhalts und der Wirtschaftlichkeit eine entsprechende
Vorkonzeption getroffen hätte.
Geklärt werden muss im Vorfeld weiterhin, ob beitragsrechtlich eine Verbesserung oder Erneuerung vorliegt
und damit auf Grundlage der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung
Anliegerbeiträge festgesetzt werden müssen.
Eine Verbesserung der
Straßenbeleuchtung ist anzunehmen, wenn eine bessere Ausleuchtung der Straße
erreicht wird. Eine bessere Ausleuchtung kann durch Erhöhung der Zahl der
Leuchtkörper und bzw. oder der Erhöhung der Leuchtkraft der einzelnen
Leuchtkörper erreicht sein.
Das alleinige Auswechseln der Leuchtmittel bei bestehender Leuchte zu
Energiesparmaßnahmen, ohne Erhöhung der Beleuchtungsstärke löst keine
Beitragspflicht aus und ist als beitragsfreie Unterhaltungs- bzw.
Instandsetzungsmaßnahme anzusehen.
Werden Lampen aus Energiespargründen ausgewechselt und zugleich die
Beleuchtungsstärke erhöht, ist zu hinterfragen, welchem Ziel die Maßnahme
dient. Sollen die Energiekosten gesenkt werden und kann damit die Maßnahme im
Wesentlichen finanziert werden, entfällt die Beitragserhebung, da hier
sozusagen eine andere Deckung besteht.
Der Aufwand für eine neu geschaffene Beleuchtungsanlage (Erneuerung) nach einer
Lebensdauer der alten Anlage von etwa 20 Jahren ist grundsätzlich
beitragsfähig.
Bei einem Wechsel des kompletten Leuchtkopfes einschließlich der
Reflektortechnik liegt eine beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahme vor. Dass
im Zusammenhang mit der Neuinstallation der Beleuchtung aufgrund der
Energieeinsparung nach einigen Jahren eine Amortisierung ergeben kann, ist für
die Beitragserhebung im Rahmen der Erneuerung unerheblich.
Im Hinblick auf die Rhönstraße ist abschließend zu prüfen, in welchem Umfang im
Rahmen der städtebaulichen Sanierung (2003 bis 2005) die Straßenbeleuchtung
erneuert wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, gegenwärtig nur die Leuchten in der Rhönstraße,
sowie an der Kirchbergtreppe zu erneuern und energetisch zu optimieren. Dazu
wird das Überlandwerk aufgefordert, eine Projektierung mit Kostenanschlag
vorzunehmen und ein Alternativangebot (z.B. Hofgesang LH) einzuholen. Anschließend
erfolgt die weitere Entscheidung des Gemeinderates.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |