Die Forstsachverständige Frau Gisela Wenig stellt dem Gemeinderat den Forsteinrichtungsplan im Rahmen einer detaillierten PowerPoint-Präsentation vor.

 

Die naturnahe Bewirtschaftung des Gemeindewaldes soll für den kommenden Zeitabschnitt von 20 Jahren (01.01.2014 bis 31.12.2033) nach den vorgestellten Ergebnissen der Forsteinrichtung erfolgen.

 

Der Jahreshiebsatz wurde für diesen Zeitraum auf 3.000 fm berechnet. Mit dieser Größenordnung wird die Nachhaltigkeit gewährleistet.

 

Unter Ausnutzung der natürlichen Verjüngung soll der Waldumbau den Schwerpunkt der Bewirtschaftung darstellen. An Baumarten überwiegt derzeit die Kiefer deutlich mit 65 %, auch die Eiche hat einen erfreulichen Bestand von 12 %. Bis zum Jahr 2033 soll vor allem auch im Hinblick auf den Klimawandel der Anteil an Buchen deutlich erhöht werden, was mit dem Verjüngungsbetrieb bereits in Gang gesetzt ist. Ebenso soll der Bestand an Eichen auf 20 % anwachsen und vor allem die Douglasie von derzeit lediglich 1 % auf 9 %. Lärchen-, Birken- und Fichtenanteil bleiben weitestgehend unverändert. Die Kiefer würde dann nach diesen Berechnungen mit 35 % Anteil immer noch die Hauptbaumart darstellen.

 

Ein großes Problem vor allem im hiesigen Raum stellt der Wildverbiss dar, da der Wildbestand insbesondere beim Rotwild deutlich überhöht ist. Der gesetzlich festgeschriebene Grundsatz „Wald vor Wild“ ist derzeit nicht erfüllt. Dadurch wird die Zielsetzung massiv beeinträchtigt, was sich auch in den prognostizierten Zahlen für Zaunbau und Schälschutz finanziell deutlich ausdrückt.

 

Die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, die die jährliche Abschussquote vergibt, zeigt sich absolut beratungsresistent und verkennt ganz offensichtlich das gegenwärtige gravierende Missverhältnis zwischen jagdlichen und forstlichen Belangen.

 

Bei einer jährlichen effektiven Verjüngungsfläche von 3,7 ha summieren sich die für Verbiss- und Schälschutzmaßnahmen aufzubringenden Kosten von derzeit 6.115 €/ha am Ende des bis zu 30-jährigen Schutzzeitraums auf 22.626 €/ha, sofern hier nicht gegengesteuert wird.

 

Sämtliche Waldbesitzer, Jagdgenossenschaften und sonstige Interessenvertreter sollten hier gemeindeübergreifend geschlossen ihre gesetzlich verankerten Rechte bei der Unteren Jagdbehörde einfordern und – sofern kein Konsens erzielt werden kann – die Obere Jagdbehörde einschalten und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt den Forsteinrichtungsergebnissen in der von der Sachverständigen Frau Gisela Wenig vorgetragenen Form zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11