Sitzung: 21.01.2014 GSB/002/2014
Die Forstsachverständige Frau Gisela Wenig stellt dem Gemeinderat den
Forsteinrichtungsplan im Rahmen einer detaillierten PowerPoint-Präsentation
vor.
Die naturnahe Bewirtschaftung des Gemeindewaldes soll für den kommenden
Zeitabschnitt von 20 Jahren (01.01.2014 bis 31.12.2033) nach den vorgestellten
Ergebnissen der Forsteinrichtung erfolgen.
Der Jahreshiebsatz wurde für diesen Zeitraum auf 3.000 fm berechnet. Mit
dieser Größenordnung wird die Nachhaltigkeit gewährleistet.
Unter Ausnutzung der natürlichen Verjüngung soll der Waldumbau den
Schwerpunkt der Bewirtschaftung darstellen. An Baumarten überwiegt derzeit die
Kiefer deutlich mit 65 %, auch die Eiche hat einen erfreulichen Bestand von 12
%. Bis zum Jahr 2033 soll vor allem auch im Hinblick auf den Klimawandel der
Anteil an Buchen deutlich erhöht werden, was mit dem Verjüngungsbetrieb bereits
in Gang gesetzt ist. Ebenso soll der Bestand an Eichen auf 20 % anwachsen und
vor allem die Douglasie von derzeit lediglich 1 % auf 9 %. Lärchen-, Birken-
und Fichtenanteil bleiben weitestgehend unverändert. Die Kiefer würde dann nach
diesen Berechnungen mit 35 % Anteil immer noch die Hauptbaumart darstellen.
Ein großes Problem vor allem im hiesigen Raum stellt der Wildverbiss
dar, da der Wildbestand insbesondere beim Rotwild deutlich überhöht ist. Der
gesetzlich festgeschriebene Grundsatz „Wald vor Wild“ ist derzeit nicht
erfüllt. Dadurch wird die Zielsetzung massiv beeinträchtigt, was sich auch in
den prognostizierten Zahlen für Zaunbau und Schälschutz finanziell deutlich ausdrückt.
Die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, die die jährliche
Abschussquote vergibt, zeigt sich absolut beratungsresistent und verkennt ganz
offensichtlich das gegenwärtige gravierende Missverhältnis zwischen jagdlichen
und forstlichen Belangen.
Bei einer jährlichen effektiven Verjüngungsfläche von 3,7 ha summieren
sich die für Verbiss- und Schälschutzmaßnahmen aufzubringenden Kosten von
derzeit 6.115 €/ha am Ende des bis zu 30-jährigen Schutzzeitraums auf 22.626
€/ha, sofern hier nicht gegengesteuert wird.
Sämtliche Waldbesitzer, Jagdgenossenschaften und sonstige
Interessenvertreter sollten hier gemeindeübergreifend geschlossen ihre
gesetzlich verankerten Rechte bei der Unteren Jagdbehörde einfordern und –
sofern kein Konsens erzielt werden kann – die Obere Jagdbehörde einschalten und
gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Forsteinrichtungsergebnissen in der von der Sachverständigen Frau Gisela Wenig vorgetragenen Form zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |