Sitzung: 19.12.2013 GSB/013/2013
Wie bereits beim
Bauantrag zum Neubau des Milchviehstalles erläutert, sind zwei getrennte
Bauanträge zur Genehmigung vorzulegen, da die Standorte des Stalles und der
Güllegrube auf zwei verschiedenen Grundstücken sind.
Die Güllegrube soll auf dem Grundstück des Bauherrn, Fl. Nr. 1410, gebaut werden. Sie hat einen Durchmesser von 22 m und ein Volumen von ca. 1.520 cbm.
Die notwendige Querung des öffentlichen Weges Fl. Nr. 1399, Gemarkung Burgwallbach, mit der Gülleleitung zur Befüllung der Güllegrube wird im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn geregelt. Darin enthalten ist insbesondere die Regelung zur Sicherstellung der Dichtheit der Gülleleitung.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1410 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als
Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es handelt sich um ein privilegiertes
Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Die Erschließung ist gesichert.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Güllegrube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1410 in der Gemarkung Burgwallbach
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderatsmitglied
Andreas Herleth nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und
Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).