Für die mit dem Bau der Abwasserleitung für den Anschluss an den Abwasserverband Saale-Lauer verbundenen Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes wurde durch das Landschaftsarchitekturbüro Glanz, Leutershausen zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft eine landschaftspflegerische Begleitplanung erstellt. Diese dient auch als Grundlage für den erforderlichen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung.

 

Als eine erste Ausgleichsmaßnahme A1 werden auf dem ehemaligen Kläranlagengelände verschiedene einmalige Pflegemaßnahmen auf Teilflächen umgesetzt, die in der Summe ca. 7.000 m² umfassen.

Für den verbleibenden Kompensationsbedarf für den Verlust des Auwaldlebensraums wird als Ausgleichsmaßnahme A2 vorgesehen, die bestehenden Klärteiche in der ehemaligen Kläranlage aufzulassen und zurück zu bauen. Dazu sollen nicht mehr erforderliche Anlagenteile zurückgebaut und das Gelände, dass im Auebereich der Brend liegt, naturschutzfachlich aufgewertet und der weiteren Sukzession überlassen werden.

 

Die einzelnen Maßnahmen werden dem Gemeinderat von Frau Landschaftsarchitektin Glanz vorgestellt.

 

Die geplante Maßnahme umfasst eine Fläche von 11.230 m². Damit kann das noch bestehende Kompensationserfordernis von 2.305 m² für die Abwassertrasse Kollertshof - Lebenhan ausgeglichen werden.

 

Die verbleibende Fläche von 8.925 m² wird dem Ökokonto der Gemeinde Schönau a.d. Brend gutgeschrieben.

 


Beschluss:

 

Der landschaftspflegerische Begleitplan zum wasserrechtlichen Antrag vom 06.12.2013 des Landschaftsarchitekturbüros Glanz, Leutershausen für die Umnutzung der ehemaligen Klärteiche als Biotop wird akzeptiert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der Unterlagen den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Maßnahme zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10