Sitzung: 19.12.2013 GSB/013/2013
Die Gebühren für
die Einrichtung Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schönau wurden bisher jährlich
abgerechnet. Zum Jahresende 2013 wird voraussichtlich noch eine Sonderrücklage
aus Überdeckungen der Vorjahre in Höhe von 8.300 € vorhanden sein. Diese wird
in den neu vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 als Guthaben
vorgetragen.
Unter
Berücksichtigung der Kostenentwicklung und insbesondere der reduzierten
Einleitungsmenge ist zur Kostendeckung eine Erhöhung der Einleitungsgebühr
von derzeit 1,00 €/m³ auf 1,60 €/m³
und der Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern bis
4 m³/h von derzeit 48,00
€ auf 60 € pro Jahr und Anschluss notwendig.
Berücksichtigt ist dabei bereits, dass der kalkulatorische Zinssatz von
5,5 % auf 4,5 % gesenkt wird. Eine Zuführung aus zuwendungsfinanzierten
Abschreibungen an die Sonderrücklage Abwasser ist bei dieser Gebührenhöhe nicht
möglich.
Hauptursache für
die deutliche Erhöhung der Einleitungsgebühr ist, dass sich die Einleitungsmenge
um rd. 20 % zur Durchschnittsmenge der Vorjahre reduziert hat (Wegfall mehrerer
Großeinleiter). Allein hierdurch ist eine Anpassung der Gebühr von rd. 0,30
€/m³ notwendig.
Hinzu kommt die Neustrukturierung der laufenden Kosten der Entwässerung durch den Anschluss an den Abwasserverband Saale-Lauer. Hauptkostenfaktor ist hierbei die Betriebskostenumlage an den Abwasserverband mit 3,65 %. Die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen erhöhen sich gegenüber den Vorjahren, da der Gegenwert des Vermögensanteils der Gemeinde an der Kläranlage des Abwasserverbandes Saale-Lauer mit 3,25 % zu den gemeindlichen Ansätzen für das Ortsnetz etc. dazu kommt. Weiterhin ist bereits ein Ansatz für in den nächsten Jahren zu erwartende Ausgaben im Bereich Fremdwassersanierung im Ortsnetz berücksichtigt.
Die Änderung der Einleitungsgebühr
und der Grundgebühren sind entsprechend dem beigefügten Entwurf der 1.
Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Schönau a.d. Brend in der Fassung vom 19.12.2013 zu beschließen.
Bei dieser Gelegenheit wird § 10 Abs. 3 Satz 4 entsprechend der tatsächlichen
Handhabung und der Empfehlung der überörtlichen Rechnungsprüfung geändert und
auf die durchschnittlich gehaltene Viehzahl im Abrechnungsjahr (bisher Vorjahr
gem. Mustersatzung aus dem Jahre 2008) abgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat kommt nach ausführlicher Beratung und Abwägung zu folgenden Entscheidungen:
1.
Der
Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird auf drei
Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2014.
2.
Die Grundgebühren für die Einrichtung
Abwasserbeseitigung werden ab 01.01.2014 zur Gesamtkostendeckung
auf 60,00 €/Jahr (bisher 48 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 4 m³/h
auf 90,00 €/Jahr (bisher 72 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 10 m³/h
auf 120,00 €/Jahr (bisher 96 €) bei
Verwendung von Wasserzählern bis 16
m³/h
auf 255,00 €/Jahr (bisher 204 €) bei Verwendung von Wasserzählern über 16 m³/h
erhöht.
3.
Die
Einleitungsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2014 – 2016
auf 1,60 €/m³ festgesetzt.
4.
Der
kalkulatorische Zinssatz wird ab 01.01.2014 auf Grund des anhaltenden
niedrigen Zinsniveaus und der tatsächlichen Zinssätze für die aufgenommenen
Kredite der Einrichtung Abwasserbeseitigung auf 4,5 % gesenkt.
5.
Die
Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises
Abwasserbeseitigung werden wie bisher weiter in voller Höhe gebührenmindernd in
Abzug gebracht.
6.
Die
Berechnung der Abschreibung erfolgt weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Es werden keine Wiederbeschaffungszeitwerte zum Ansatz
gebracht (Änderung Kommunalabgabengesetz zum 01.08.2013).
7.
Der Gemeinderat genehmigt den hierzu durch die
Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt den Erlass der 1.
Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Einleitungsgebühr beträgt künftig 1,60 €/m³. Die Grundgebühren werden bei der Verwendung
von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h auf 60,00 €, bis 10 m³/h
auf 90,00 €, bis 16 m³/h auf 120,00 € und über 16 m³/h auf 255,00 € erhöht.
Bei der Berücksichtigung von Großvieheinheiten wird auf die durchschnittlich
gehaltene Viehzahl im Abrechnungsjahr abgestellt.
Eine Ausfertigung der 1. Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil
dieses Beschlusses beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
10 |