Der Gemeinderat hat bereits in seiner letzten Sitzung vom 19.11.2013 (TOP 5) das Thema der Kalkulation der Abwassergebühr ab 2014 grundsätzlich erörtert. Im Einzelnen wird auf die Sachverhaltsdarstellung und Beratung sowie die beiliegende Aufstellung zur Ermittlung der Einleitungsgebühr verwiesen.

 

Die Gebühren für die Einrichtung Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schönau wurden bisher jährlich abgerechnet. Zum Jahresende 2013 wird voraussichtlich noch eine Sonderrücklage aus Überdeckungen der Vorjahre in Höhe von 8.300 € vorhanden sein. Diese wird in den neu vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 als Guthaben vorgetragen.

 

Unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung und insbesondere der reduzierten Einleitungsmenge ist zur Kostendeckung eine Erhöhung der Einleitungsgebühr von derzeit 1,00 €/m³ auf 1,60 €/m³ und der Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern bis 4 m³/h von derzeit 48,00 € auf 60 € pro Jahr und Anschluss notwendig.
Berücksichtigt ist dabei bereits, dass der kalkulatorische Zinssatz von 5,5 % auf 4,5 % gesenkt wird. Eine Zuführung aus zuwendungsfinanzierten Abschreibungen an die Sonderrücklage Abwasser ist bei dieser Gebührenhöhe nicht möglich.

 

Hauptursache für die deutliche Erhöhung der Einleitungsgebühr ist, dass sich die Einleitungsmenge um rd. 20 % zur Durchschnittsmenge der Vorjahre reduziert hat (Wegfall mehrerer Großeinleiter). Allein hierdurch ist eine Anpassung der Gebühr von rd. 0,30 €/m³ notwendig.

Hinzu kommt die Neustrukturierung der laufenden Kosten der Entwässerung durch den Anschluss an den Abwasserverband Saale-Lauer. Hauptkostenfaktor ist hierbei die Betriebskostenumlage an den Abwasserverband mit 3,65 %. Die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen erhöhen sich gegenüber den Vorjahren, da der Gegenwert des Vermögensanteils der Gemeinde an der Kläranlage des Abwasserverbandes Saale-Lauer mit 3,25 % zu den gemeindlichen Ansätzen für das Ortsnetz etc. dazu kommt. Weiterhin ist bereits ein Ansatz für in den nächsten Jahren zu erwartende Ausgaben im Bereich Fremdwassersanierung im Ortsnetz berücksichtigt.

 

Die Änderung der Einleitungsgebühr und der Grundgebühren sind entsprechend dem beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schönau a.d. Brend in der Fassung vom 19.12.2013 zu beschließen.
Bei dieser Gelegenheit wird § 10 Abs. 3 Satz 4 entsprechend der tatsächlichen Handhabung und der Empfehlung der überörtlichen Rechnungsprüfung geändert und auf die durchschnittlich gehaltene Viehzahl im Abrechnungsjahr (bisher Vorjahr gem. Mustersatzung aus dem Jahre 2008) abgestellt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat kommt nach ausführlicher Beratung und Abwägung zu folgenden Entscheidungen:

 

1.    Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird auf drei Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2014.

2.    Die Grundgebühren für die Einrichtung Abwasserbeseitigung werden ab 01.01.2014 zur Gesamtkostendeckung
auf   60,00 €/Jahr (bisher   48 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis      4 m³/h
auf   90,00 €/Jahr (bisher   72 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis    10 m³/h
auf 120,00 €/Jahr (bisher   96 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis    16 m³/h
auf 255,00 €/Jahr (bisher 204 €) bei Verwendung von Wasserzählern über 16 m³/h erhöht.


3.    Die Einleitungsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2014 – 2016 auf 1,60 €/m³ festgesetzt.

4.    Der kalkulatorische Zinssatz wird ab 01.01.2014 auf Grund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus und der tatsächlichen Zinssätze für die aufgenommenen Kredite der Einrichtung Abwasserbeseitigung auf 4,5 % gesenkt.

5.    Die Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises Abwasserbeseitigung werden wie bisher weiter in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug gebracht.

6.    Die Berechnung der Abschreibung erfolgt weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Es werden keine Wiederbeschaffungszeitwerte zum Ansatz gebracht (Änderung Kommunalabgabengesetz zum 01.08.2013).

7.    Der Gemeinderat genehmigt den hierzu durch die Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Einleitungsgebühr beträgt künftig
1,60
€/m³. Die Grundgebühren werden bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h auf 60,00 €, bis 10 m³/h auf 90,00 €, bis 16 m³/h auf 120,00 € und über 16 m³/h auf 255,00 € erhöht.
Bei der Berücksichtigung von Großvieheinheiten wird auf die durchschnittlich gehaltene Viehzahl im Abrechnungsjahr abgestellt.
Eine Ausfertigung der 1. Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beizufügen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

10